Kraj : Německo

Wettbewerb/Regulierung - Zuordnung der Kosten für Notfallmaßnahmen der Stromnetzbetreiber an die Verursacher/keine Verallgemeinerung über Netzentgelte

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Petice je adresována
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
172 172 v Německo

Petice nebyla splněna

172 172 v Německo

Petice nebyla splněna

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Toto je petice online des Deutschen Bundestags.

26. 03. 2019 3:27

Pet 1-19-09-7517-002502 Wettbewerb/Regulierung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, Kosten für Notfallmaßnahmen der Stromnetzbetreiber
den Verursachern zuzuordnen und nicht über die Netzentgelte zu verallgemeinern.

Zu dieser Petition, die auf Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 172 Mitzeichnungen und
vier Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Gesichtspunkt gesondert eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, Strom aus Kohleenergie würde in
Regionen erzeugt, in denen kein direkter Verbrauch möglich sei. Zu bestimmten Zeiten
würde es durch Großkraftwerke zu Übereinspeisung von Strom ins Netz kommen,
welcher an der Strombörse zwar gehandelt würde, der jedoch nicht durch die
Stromnetze transportiert werden könnte. Infolgedessen führten die Netzbetreiber zur
Stabilisierung des Netzes einen Noteinsatz durch, einen sogenannten Redispatch. Für
die dafür anfallenden Kosten kämen jedoch nicht die Verursacher auf, sondern diese
würden verallgemeinert. Dies führe, so der Petent, zur einseitigen Belastung der
privaten Stromkunden mit Kosten. Zudem würden kleinere Erzeugungseinheiten
– Windkraftparks oder kleinere Gaskraftwerke – durch die Marktregeln benachteiligt.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die vom Petenten eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – hier dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Petition
darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Ausschuss weist darauf hin, dass ein Redispatch von den
Übertragungsnetzbetreibern durchgeführt wird, wenn die Ergebnisse des
Stromgroßhandels nicht durch das Netz transportiert werden können. In diesem Fall
weisen die Übertragungsnetzbetreiber die Erzeugungsanlagen „vor“ dem Engpass an,
ihre Einspeisung zu reduzieren und fordern parallel die Erzeugungsanlagen „hinter“
dem Engpass dazu auf, ihre Einspeisung zu erhöhen. Im Ergebnis wird die gleiche
Menge Strom erzeugt wie aufgrund des Handelsergebnisses vorgesehen. Lediglich
der Ort der Erzeugung und damit die Auslastung des Netzes ändern sich.

Wie der Ausschuss feststellt, nimmt Deutschland am europäischen Stromgroßhandel
teil. Die Auslastung des deutschen Übertragungsnetzes wird daher durch eine Vielzahl
von Erzeugungsanlagen und Verbrauchern in Deutschland und den Nachbarstaaten
beeinflusst. Entgegen der vom Petenten vertretenen Auffassung lassen sich
Netzengpässe im vermaschten deutschen und europäischen Übertragungsnetz nicht
auf einzelne Erzeugungsanlagen oder Stromverbraucher zurückführen. Es ist daher
nicht möglich, die Kosten für Redispatch bestimmten Verursachern in Rechnung zu
stellen.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf erkennen und empfiehlt, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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