Wider die Willkür an deutschen Gerichten. "So arbeitet die Justiz!" Im Namen des Volkes.

Requerente não público
A petição é dirigida a
Landtag
12 Apoiador 4 em Baden-Württemberg

O peticionário não entregou a petição.

12 Apoiador 4 em Baden-Württemberg

O peticionário não entregou a petição.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

12/10/2018 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


17/01/2015 16:33

Tippfehler
Neuer Petitionstext: Im Namen des Volkes. Um den Rechtsstaat wieder her zustellen mit Hilfe jedes einzelnen Petenten und deren Unterschriften, den Landtag von Baden Württemberg zu verpflichten unverzüglich auf Anordnung aller Parteien einen Untersuchungsausschuss/Rechtsausschuss herzustellen.
Dazu sind 100000 Unterschriften dringend erforderlich..Wir bitten um Ihre Mithilfe, Verständnis, und Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und bedanken uns ganz herzlich im Voraus.
Mit ausgezeichneter Hochachtung und Dankbarkeit. Ihr zu Unrecht Verurteilter Harald Lang. Homepage:www.random-house-cologne.npage.de Twitter/Faceboockaccont:Randomhous Twitter/Facebookaccont:Randomhous Email:harison_long@yahoo.de Google+ royalrandomhousecologne@gmail.com


17/01/2015 16:32

Emailadresse geändert und erweitert !
Neuer Petitionstext: Im Namen des Volkes. Um den Rechtsstaat wieder her zustellen mit Hilfe jedes einzelnen Petenten und deren Unterschriften, den Landtag von Baden Württemberg zu verpflichten unverzüglich auf Anordnung aller Parteien einen Untersuchungsausschuss/Rechtsausschuss herzustellen.
Dazu sind 100000 Unterschriften dringend erforderlich..Wir bitten um Ihre Mithilfe, Verständnis, und Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und bedanken uns ganz herzlich im Voraus.
Mit ausgezeichneter Hochachtung und Dankbarkeit. Ihr zu Unrecht Verurteilter Harald Lang. Homepage:www.random-house-cologne.npage.de Twitteraccont:Randomhous Twitter/Faceboockaccont:Randomhous Email:harison_long@yahoo.de oder harison_long@web.de Google+ royalrandomhousecologne@gmail.com



29/12/2014 21:31

Nachtrag der Email und Twitteraccount,sowie Homepage
Neuer Petitionstext: Im Namen des Volkes. Um den Rechtsstaat wieder her zustellen mit Hilfe jedes einzelnen Petenten und deren Unterschriften, den Landtag von Baden Württemberg zu verpflichten unverzüglich auf Anordnung aller Parteien einen Untersuchungsausschuss/Rechtsausschuss herzustellen.
Dazu sind 100000 Unterschriften dringend erforderlich..Wir bitten um Ihre Mithilfe, Verständnis, und Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und bedanken uns ganz herzlich im Voraus.
Mit ausgezeichneter Hochachtung und Dankbarkeit. Ihr zu Unrecht Verurteilter Harald Lang. Homepage:www.random-house-cologne.npage.de Twitteraccont:Randomhous Email:harison_long@yahoo.de oder harison_long@web.de


29/12/2014 19:11

Gramatikfehler
Neuer Petitionstext: Im Namen des Volkes. Um den Rechtsstaat wieder her zustellen mit Hilfe jedes einzelnen Petenten und deren Unterschriften, den Landtag von Baden Württemberg zu verpflichten unverzüglich auf Anordnung aller Parteien einen Untersuchungsausschuss/Rechtsausschuss herzustellen.
Dazu sind 100000 Unterschriften dringend erforderlich..Wir bitten um Ihre Mithilfe, Verständnis, und Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und bedanken uns ganz herzlich im Voraus.
Mit ausgezeichneter Hochachtung und Dankbarkeit. Ihr unschuldig zu Unrecht Verurteilter Harald Lang. Neue Begründung: Den Rechtsstaaat wieder herstellen, im Namen des Volkes und der Verfassung/Grundgesetz der BRD, "(So arbeitet die Justiz)" Art.1 Abs.1 Grundgesetz.
Objektive,eklatanten Verfahrens-,Rechts-,Sachfehler im Strafverfahren:
1Ks 300 Js 12503/07 1AK4/11 des Harald Lang.
1.Keine Akteneinsicht bis zum 05.11.2007 durch für den Wahlverteidiger.(Unterlassung, Rechtsbeugung durch die Staatsanwaltschaft Baden-Baden).

2.Die Beklagten wurden verfassungswidrig als Zeugen befragt,obwohl sie längst bei der Verhaftung als Beklagte geführt wurden.Die Vernehmungsprotokolle waren nicht vorschriftsgemäß von den Beklagten (Zeugen) unterschrieben; sie wurden zudem unvollständig protokolliert (Manipulation, Rechtsbeugung, im Amt).
3.Ein-und ausgehende Verteidigerpost wurde angehalten bzw. blockiert,von 04.09.2007 (Verhaftung) bis einschließlich 30.10.2007. (Rechtsbeugung).
4. 25seitige „Einlassung“,vom 08.10.2007,wurde unsubstantiiert, als Schutzbehauptung, durch die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hingestellt, trotz objektiver Beweise/Indizien; einseitige Ermittlungen. Es wurde nichts Entlastendes geprüft durch die Staatsanwaltschaft Baden-Baden (Unterlaufen des Rechtsschutzes, Aufklärungspflichtverletzung).
5.Das abgebrannte Haus/Tatort wurde bereits 2 Wochen nach dem Brand zum Abriss freigegeben, obwohl noch keine Brandursache festgestellt wurde beziehungsweise, kein Brandgutachten erstellt wurde, obwohl das Landeskriminalamt Baden-Württemberg als „Erstes“mit Brandursachenermittlern den Tatort untersuchten.
6.Unter Berücksichtigung der divergierenden Aussagen/Einlassungen vom Mitangeklagten (100te Widersprüche, die sich als wahrheitswidrig herausstellten und 9 verschiedene Einlassungen,die u.a.das mutmaßliche Opfer schwer belasteten)wurde trotz alledem auf ein Glaubwürdigkeitsgutachten/psychiatrisches Gutachten von der Staatsanwaltschaft Baden-Baden unsubstantiiert verzichtet, in Hinsicht Verhandlungsfähigkeit, Zurechnungsfähigkeit, im Hinblick des Konsums von harten Drogen, Suchtproblematik.
7.Der Mitangeklagte wurde sodann unverhältnismäßig als Zeuge von der Staatsanwaltschaft Baden-Baden geführt, obwohl die Angaben eines einzigen Zeugen (Mitangeklagten)genügen allerdings dann nicht, wenn nach den Umständen des Falles dieser mit der gleichen Wahrscheinlichkeit wie der Beschuldigte als Täter in Betracht kommt (Oberlandesgericht Frankfurt,Strafverfahren 1987 110); vorsätzliche Rechtsbeugung/Strafvereitelung im Amt.
8.Die 1.Schwurgerichtskammer leitete relevante Beweisaufträge (Befangenheitsantrag, Beweisanträge u.a. p.p.) nicht an die Staatsanwaltschaft Baden-Baden weiter (Unterlaufen des Rechtsschutzes), sondern unfrankiert in den öffentlichen Postweg, jedoch mit Feststellung (Beweis) der Signierung durch den Vorsitzenden Richter des Landgerichts Baden-Baden und Vermerk Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Baden-Baden (Untätigkeit, Unterlassung, Befangenheit im Amt).
9.Die Revision wurde unvollständig, ohne Verfahrens-,Rechtsfehler beim Bundesgerichtshof eingereicht und deshalb verworfen (Befangenheit,Parteienverrat durch den Verteidiger).
10.Der Bundesgerichtshof (BGH) prüfte die Revision ohne die notwendige Vernehmungspro-tokolle, Gerichtsakten, Ermittlungsakten und bemerkte nicht, dass kein Brandgutachten, Glaubwürdigkeitsgutachten vorlag (Amtspflichtverletzung,Vorschriftverletzung/Amtspflicht- grundsatz Artikel1 Absatz1 Grundgesetz, siehe Anlage Karlsruher Lotterie/Spiegelbericht 31/2013).
11.Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Baden-Baden schmückte bewusst das Strafurteil mit wahrheitswidrigen Vermutungen, Behauptungen, Mutmaßungen aus, die von keinem Zeugen, Sachverständigen in dieser Form, wie es in der Urteilsbegründung festgeschrieben wurde,jemals getätigt wurde (Rechtsbeugung, Strafvereitelung, Freiheitsberaubung im Amt)Der Sachverständige vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg äußerte sich weder mündlich noch schriftlich zur Brandursache, da von Seiten der Staatsanwaltschaft Baden-Baden kein Auftrag vorlag ein Brandgutachten hinsichtlich der Brandursache zu erstellen.
12.Im Sitzungsprotokoll der 1.Schwurgerichtskammer Baden-Baden wurde zudem ausdrücklich protokolliert, daß das Behördengutachten zur Abschätzung der Gefährdung gegen Menschen im Brandgeschehen verlesen wurde, da der Sachverständige vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg an den Verhandlungstagen nicht anwesend war. Dem stimmten alle Prozeßbevollmächtigten der Schwurgerichtskammer/Staatsanwaltschaft Baden-Baden zu. Zur Brandursache äußerte sich keiner, da versäumt wurde von der Staatsanwaltschaft Baden-Baden/Strafkammer explizit einen Antrag beim
Landeskriminalamt Baden-Württemberg zu stellen.

27.Dez.2014


27/12/2014 20:08

Satzfehler
Neue Begründung: Den Rechtsstaaat wieder herstellen, im Namen des Volkes und der Verfassung/Grundgesetz der BRD, "(So arbeitet die Justiz)"
Objektive,eklatanten Verfahrens-,Rechts-,Sachfehler im Strafverfahren:
1Ks 300 Js 12503/07 1AK4/11 des Harald Lang.
1.Keine Akteneinsicht bis zum 05.11.2007 durch den Wahlverteidiger.(Unterlassung, Rechtsbeugung durch die Staatsanwaltschaft Baden-Baden).

2.Die Beklagten wurden verfassungswidrig als Zeugen befragt,obwohl sie längst bei der Verhaftung als Beklagte geführt wurden.Die Vernehmungsprotokolle waren nicht vorschriftsgemäß von den Beklagten (Zeugen) unterschrieben; sie wurden zudem unvollständig protokolliert (Manipulation, Rechtsbeugung, im Amt).
3.Ein-und ausgehende Verteidigerpost wurde angehalten bzw. blockiert,von 04.09.2007 (Verhaftung) bis einschließlich 30.10.2007. (Rechtsbeugung).
4. 25seitige „Einlassung“,vom 08.10.2007,wurde unsubstantiiert, als Schutzbehauptung, durch die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hingestellt, trotz objektiver Beweise/Indizien; einseitige Ermittlungen. Es wurde nichts Entlastendes geprüft durch die Staatsanwaltschaft Baden-Baden (Unterlaufen des Rechtsschutzes, Aufklärungspflichtverletzung).
5.Das abgebrannte Haus/Tatort wurde bereits 2 Wochen nach dem Brand zum Abriss freigegeben, obwohl noch keine Brandursache festgestellt wurde beziehungsweise, kein Brandgutachten erstellt wurde, obwohl das Landeskriminalamt Baden-Württemberg als „Erstes“mit Brandursachenermittlern den Tatort untersuchten.
6.Unter Berücksichtigung der divergierenden Aussagen/Einlassungen vom Mitangeklagten (100te Widersprüche, die sich als wahrheitswidrig herausstellten und 9 verschiedene Einlassungen,die u.a.das mutmaßliche Opfer schwer belasteten)wurde trotz alledem auf ein Glaubwürdigkeitsgutachten/psychiatrisches Gutachten von der Staatsanwaltschaft Baden-Baden unsubstantiiert verzichtet, in Hinsicht Verhandlungsfähigkeit, Zurechnungsfähigkeit, im Hinblick des Konsums von harten Drogen, Suchtproblematik.
7.Der Mitangeklagte wurde sodann unverhältnismäßig als Zeuge von der Staatsanwaltschaft Baden-Baden geführt, obwohl die Angaben eines einzigen Zeugen (Mitangeklagten)genügen allerdings dann nicht, wenn nach den Umständen des Falles dieser mit der gleichen Wahrscheinlichkeit wie der Beschuldigte als Täter in Betracht kommt (Oberlandesgericht Frankfurt,Strafverfahren 1987 110); vorsätzliche Rechtsbeugung/Strafvereitelung im Amt.
9.Die 8.Die 1.Schwurgerichtskammer leitete relevante Beweisaufträge (Befangenheitsantrag, Beweisanträge u.a. p.p.) nicht an die Staatsanwaltschaft Baden-Baden weiter (Unterlaufen des Rechtsschutzes), sondern unfrankiert in den öffentlichen Postweg, jedoch mit Feststellung (Beweis) der Signierung durch den Vorsitzenden Richter des Landgerichts Baden-Baden und Vermerk Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Baden-Baden (Untätigkeit, Unterlassung, Befangenheit im Amt).
10.Die 9.Die Revision wurde unvollständig, ohne Verfahrens-,Rechtsfehler beim Bundesgerichtshof eingereicht und deshalb verworfen (Befangenheit,Parteienverrat durch den Verteidiger).
11.Der 10.Der Bundesgerichtshof (BGH) prüfte die Revision ohne die notwendige Vernehmungspro-tokolle, Gerichtsakten, Ermittlungsakten und bemerkte nicht, dass kein Brandgutachten, Glaubwürdigkeitsgutachten vorlag (Amtspflichtverletzung,Vorschriftverletzung/Amtspflicht- grundsatz Artikel1 Absatz1 Grundgesetz, siehe Anlage Karlsruher Lotterie/Spiegelbericht 31/2013).
12.Der 11.Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Baden-Baden schmückte bewusst das Strafurteil mit wahrheitswidrigen Vermutungen, Behauptungen, Mutmaßungen aus, die von keinem Zeugen, Sachverständigen in dieser Form, wie es in der Urteilsbegründung festgeschrieben wurde,jemals getätigt wurde (Rechtsbeugung, Strafvereitelung, Freiheitsberaubung im Amt)Der Sachverständige vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg äußerte sich weder mündlich noch schriftlich zur Brandursache, da von Seiten der Staatsanwaltschaft Baden-Baden kein Auftrag vorlag ein Brandgutachten hinsichtlich der Brandursache zu erstellen.
13.Im 12.Im Sitzungsprotokoll der 1.Schwurgerichtskammer Baden-Baden wurde zudem ausdrücklich protokolliert, daß das Behördengutachten zur Abschätzung der Gefährdung gegen Menschen im Brandgeschehen verlesen wurde, da der Sachverständige vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg an den Verhandlungstagen nicht anwesend war. Dem stimmten alle Prozeßbevollmächtigten der Schwurgerichtskammer/Staatsanwaltschaft Baden-Baden zu. Zur Brandursache äußerte sich keiner, da versäumt wurde von der Staatsanwaltschaft Baden-Baden/Strafkammer explizit einen Antrag beim
Landeskriminalamt Baden-Württemberg zu stellen.

27.Dez.2014


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