Regija: Gemeinde Katzhütte
Administracija

Wiederaufnahme des Antrages der Gemeinde Katzhütte auf Bildung einer Landgemeinde Großbreitenbach

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Thüringer Innenministerium, Herrn StaatssekretärUwe Höhn
853 Potpora

Razdbolje obrade je isteklo

853 Potpora

Razdbolje obrade je isteklo

  1. Pokrenut 2018
  2. Zbirka završena
  3. Predano na dan 10.09.2018
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

06. 09. 2018. 16:20

Konkretisierung

Aufgrund neuer Erkenntnisse ist es für die Gemeinde Katzhütte, je nach Termin und Ausgang des Bürgerentscheides, nach wie vor Möglich, im 2. Neugliederungsgesetz berücksichtigt zu werden. Dies bietet den immensen Vorteil, dass die zukünftige territoriale Zuordnung bereits ab 01.01. 2019 in Kraft treten kann.
Die Option "3. Neugliederungsgesetz" wurde daher wieder aus der Pettition genommen, obwohl diese auch noch im Raum steht, wenn es zeitlich vor der finalen Abstimmung des 2. Gesetzes nicht zur Entscheidung im Bürgervotum kommen sollte.


Neuer Petitionstext: __Aktualisierung am 16.08.2018:__
Entsprechend der Einigung im Koalitionsausschuß soll die Entscheidung über die Zuordnung der Gemeinde Katzhütte zur Landgemeinde Großbreitenbach um 6-9 Monate verschoben werden. Es wird daher die Aufnahme in das angekündigte 3. Neugliederungsgesetz beantragt.
Es soll erreicht werden, dass der Antrag der Gemeinde Katzhütte, mit den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach zu einer Landgemeinde Großbreitenbach zu fusionieren, wieder in den Entwurf des das 2. Neugliederungsgesetzes Neugliederungsgesetz aufgenommen wird.
(Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019, §14, Abs 3+4)
Aktuell wird hier nur die Zuordnung zur „neu zu gründenden“ VG Schwarzatal erwähnt, welcher sich jedoch gegen einen **gültigen** Beschluss des Gemeinderates vom 28.02.2018 richtet. Mit der Wiederaufnahme wären bis zur Durchführung eines Bürgerentscheides/Ratsbegehrens, welches in diesem Jahr noch stattfinden wird, beide Optionen für die Gemeinde im Gesetz verankert.
Die **Entscheidung der Bürger** wird dann vorgeben, welcher Antrag berücksichtigt wird


Neue Begründung: Herr Staatssekretär Uwe Höhn, Ministerium für Inneres und Kommunales, hat in einem Schreiben vom 07.08.2018 der Gemeinde Katzhütte mitgeteilt, dass der Antrag, mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach zu einer Landgemeinde zu fusionieren, keine Aufnahme in den Entwurf des 2. Neugliederungsgesetztes finden wird. Zur Begründung lässt Herr Höhn durch seinen Mitarbeiter u.a. angeben, das ein durch die BI "PRO Katzhütte-Oelze" eingeleitetes Bürgerbegehren *gegen* diese Fusion aber für den Verbleib in einer **noch neu zu gründenden** Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal Zitat: "wohl erfolgreich sein wird", da ihm hierzu 527 Unterschriften des Bürgerbegehrens vorliegen.
Bei 1287 wahlberechtigten Bürgen (offizieller Stand zur Bürgermeisterwahl 06/2016) ist dies aber weder die Hälfte noch die **Mehrheit**.
Mit dieser Begründung setzt sich Herr Staatssekretär Höhn über die festgelegten Abläufe des Verfahrens des Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) hinweg, indem er das Ergebnis einfach vorwegnimmt. Weder gibt er dem Gemeinderat die Gelegenheit, über den Antrag abzustimmen, noch gibt er den Befürwortern eines Kreiswechsels die Chance, ihren Wechselwillen zu bekunden oder auf das Bürgerbegehren mit Ablehnung zu antworten.
Mit der reinen Annahme, 527 Unterschriften diktieren den Willen der Katzhütter Bevölkerung setzt sich Herr Staatssekretär Höhn über sämtliche demokratische Werte Werte, sowie über einen gültigen Beschluss des Gemeinderates hinweg.
Mit dieser Online-Petition soll erreicht werden, dass das Begehren des Katzhütter Gemeinderates die Aufnahme in das **3. **2. Neugliederungsgesetz** (1) findet und die Entscheidung über das Für und Wider entweder über das den durch das Bürgerbegehren angestrebte Bürgervotum angestrebten Bürgerentscheid bzw. das Ratsreferendum oder in letzter Instanz über den Thüringer Landtag erzielt wird und nicht ausschließlich im persönlichem Ermessen des Staatsekretärs liegt.
*(1) - geändert am 16.08.2018, nachdem im Koalitionsausschuß beschlossen wurde, die Entscheidung über den Antrag Katzhüttes um 6-9 Monate zu vertagen*

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 838


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