Terület: Gemeinde Katzhütte
Közigazgatás

Wiederaufnahme des Antrages der Gemeinde Katzhütte auf Bildung einer Landgemeinde Großbreitenbach

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Thüringer Innenministerium, Herrn StaatssekretärUwe Höhn
853 Támogató

Lejárt feldolgozási időszak

853 Támogató

Lejárt feldolgozási időszak

  1. Indított 2018
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtva 2018. 09. 10.
  4. Párbeszéd
  5. Sikertelen

2020. 10. 13. 2:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


2018. 10. 03. 22:32

Werte Unterstützer der Petition,

ich möchte heute eine kurze Information zum aktuellen Stand der Petition geben.
Zunächst einmal wurde der Eingang der Petition offiziell durch den Landtag und auch durch den Petitionsausschuss bestätigt. Die Petition ist nun offiziell als Begründungsschreiben im Anhörungsverfahren zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum 2. Neugliederungsgesetz geführt.

Weiterhin ist die Situation so, dass die Gemeinde Katzhütte im aktuellen Gesetzgebungsverfahren im §23 (Bildung der neuen Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal ) als alternative Zuordnungsoption der Landgemeinde Großbreitenbach (§14) zugeordnet werden kann, je nachdem, wie der Bürgerentscheid und das Ergebnis des Anhörungsverfahrens ausfällt.

Den kompletten Auszug des Gesetzestextes können interessierte Unterstützer in den Amtsblättern der VG Großbreitenbach (online verfügbar unter www.vg-grossbreitenbach.de/assets/Amtsblatt%20Nr.%2010%20vom%2028.09.2018.pdf; gleichzeitig Bildquelle für das mitgesendete Bild) und der VG Bergbahnregion/Schwarzatal (www.vg-bergbahnregion-schwarzatal.de/Portals/47/pdf/AB_2018/1733_Oberweissbach_39_18_inet.pdf?ver=2018-09-28-141502-560) nachlesen.

Der Bürgerentscheid wurde in Beschlüssen vom 19.09.2018 und 01.10.2018 vom Gemeinderat Katzhütte auf den Weg gebracht und wird voraussichtlich noch im November stattfinden.

Aktuell läuft die Freist für Stellungnahmen zum Anhörungsverfahren (Zeitraum 01.10. – 02.11.2018) – hier kann jeder Bürger seine Entscheidung der Landesregierung gegenüber begründen. Wenn unter Ihnen, den Unterzeichnern dieser Petition, Interesse besteht, an dem Anhörungsverfahren mit einer Stellungnahme teilzunehmen (wobei diese sowohl positive Gründe für den Wechsel als auch negative Gründe für den Verbleib im Landkreis SLF-RU enthalten kann), so können Sie Ihre aussagekräftige Begründung unter Angabe des Aktenzeichens 240_STS-1489-5563/2018 an folgende Adresse senden:

Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 240
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Vielen Dank für Ihre Unterstützung,
Mit freundlichen Grüßen
Andre Krannich




2018. 09. 11. 0:42

Wir haben heute die Petition im Innen- und Kommunalausschuss des Landtages übergeben, da hier aktuell das 2. Neugliederungsgesetz in Bearbeitung ist. Zeitgleich wurde die Petition auch an den Petitionsausschuss des Thüringer Landtages gesendet. Der ursprüngliche Adressat, Herr Staatssekretär Höhn bzw. das Innenministerium schied aus, da der Entwurf ja zwischenzeitlich schon im Landtag zum Gesetz eingebracht wurde.
Anwesende bei der Übergabe waren der Vorsitzende, Herr Dittes, Mitglied im Ausschuss Herr Kräuter sowie ein Mitarbeiter, Herr Gärtner;
alle Fraktionsmitglieder der Linken.
Es wurde sehr konstruktiv miteinander gesprochen, auch über die Umstände, das die Herausnahme aufgrund der 527 Unterschriften entgegen dem gültigen Gemeinderatsbeschluss nicht rechtskonform ist. Leider konnte dieser Fakt nichts daran ändern, dass die Gemeinde Katzhütte aktuell nicht im 2. Neugliederungsgesetz aufgenommen ist, es wurde allerdings versichert, dass die Option nach wie vor als Empfehlung zum Gesetz mit betrachtet wird.
Je nach Sachlage - das erfordert unter Anderem noch einiges an Zuarbeit an Stichhaltigen Begründungen - wird der Antrag dann im Zuge des Gesetzes entschieden werden; allerdings wird er nicht im 2. sondern dann erst im 3. Neugliederungsgesetz umgesetzt werden können. Über die dadurch entstehende zeitliche Verzögerung für uns und unsere potentiellen Fusionspartner von etwa 6- 9 Monaten hatte ich ja schon in einer der Änderungen zur Petition geschrieben.
Aktuell ist also das 2. Neugliederungsgesetz für uns auf der zeitlichen Schiene nicht mehr realisierbar, aber die territoiale Schiene im Zuge dieses Gesetzes steht noch offen. Wir haben den Abgeordneten nahegelegt, die generelle Zuordnung von Katzhütte im Rahmen des 2. Neugliederungsgesetzes zu überdenken und ggf. über eine "Auszeit" nachzudeneken, auch mit Hinblick auf die kommunalrechtlichen/zeitlichen Abläufe im Verfahren des Bürgerentscheides / Ratsbegehrens, welches durch das Bürgerbegehren auf den Weg gebracht wurde.
Dies fand ebenfalls Zustimmung bei unseren Gesprächspartnern.
Der Weg des Gemeinderatsbeschlusses und auch der unserer 852 Unterstützer bleibt also weiterhin offen und ich werde an dieser Stelle auch über den Fortschritt informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Andre Krannich


2018. 09. 08. 13:58

Hallo Zusammen,
Wir haben unser Unterschriftenziel von 500 Unterschriften mehr als erreicht und wir werden die Pettition am Montag in Erfurt an den Ausschuss für Inneres und Kommunales übergeben, da hier das 2. Neugliederungsgesetz aktuell bearbeitet wird.
An dieser Stelle nochmals vielen Dank allen Unterstützern und natürlich den unermüdlichen Helfern, die Unterschriften an den Haustüren eingesammelt haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Andre Krannich


2018. 09. 06. 16:20

Konkretisierung

Aufgrund neuer Erkenntnisse ist es für die Gemeinde Katzhütte, je nach Termin und Ausgang des Bürgerentscheides, nach wie vor Möglich, im 2. Neugliederungsgesetz berücksichtigt zu werden. Dies bietet den immensen Vorteil, dass die zukünftige territoriale Zuordnung bereits ab 01.01. 2019 in Kraft treten kann.
Die Option "3. Neugliederungsgesetz" wurde daher wieder aus der Pettition genommen, obwohl diese auch noch im Raum steht, wenn es zeitlich vor der finalen Abstimmung des 2. Gesetzes nicht zur Entscheidung im Bürgervotum kommen sollte.


Neuer Petitionstext: __Aktualisierung am 16.08.2018:__
Entsprechend der Einigung im Koalitionsausschuß soll die Entscheidung über die Zuordnung der Gemeinde Katzhütte zur Landgemeinde Großbreitenbach um 6-9 Monate verschoben werden. Es wird daher die Aufnahme in das angekündigte 3. Neugliederungsgesetz beantragt.
Es soll erreicht werden, dass der Antrag der Gemeinde Katzhütte, mit den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach zu einer Landgemeinde Großbreitenbach zu fusionieren, wieder in den Entwurf des das 2. Neugliederungsgesetzes Neugliederungsgesetz aufgenommen wird.
(Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019, §14, Abs 3+4)
Aktuell wird hier nur die Zuordnung zur „neu zu gründenden“ VG Schwarzatal erwähnt, welcher sich jedoch gegen einen **gültigen** Beschluss des Gemeinderates vom 28.02.2018 richtet. Mit der Wiederaufnahme wären bis zur Durchführung eines Bürgerentscheides/Ratsbegehrens, welches in diesem Jahr noch stattfinden wird, beide Optionen für die Gemeinde im Gesetz verankert.
Die **Entscheidung der Bürger** wird dann vorgeben, welcher Antrag berücksichtigt wird


Neue Begründung: Herr Staatssekretär Uwe Höhn, Ministerium für Inneres und Kommunales, hat in einem Schreiben vom 07.08.2018 der Gemeinde Katzhütte mitgeteilt, dass der Antrag, mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach zu einer Landgemeinde zu fusionieren, keine Aufnahme in den Entwurf des 2. Neugliederungsgesetztes finden wird. Zur Begründung lässt Herr Höhn durch seinen Mitarbeiter u.a. angeben, das ein durch die BI "PRO Katzhütte-Oelze" eingeleitetes Bürgerbegehren *gegen* diese Fusion aber für den Verbleib in einer **noch neu zu gründenden** Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal Zitat: "wohl erfolgreich sein wird", da ihm hierzu 527 Unterschriften des Bürgerbegehrens vorliegen.
Bei 1287 wahlberechtigten Bürgen (offizieller Stand zur Bürgermeisterwahl 06/2016) ist dies aber weder die Hälfte noch die **Mehrheit**.
Mit dieser Begründung setzt sich Herr Staatssekretär Höhn über die festgelegten Abläufe des Verfahrens des Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) hinweg, indem er das Ergebnis einfach vorwegnimmt. Weder gibt er dem Gemeinderat die Gelegenheit, über den Antrag abzustimmen, noch gibt er den Befürwortern eines Kreiswechsels die Chance, ihren Wechselwillen zu bekunden oder auf das Bürgerbegehren mit Ablehnung zu antworten.
Mit der reinen Annahme, 527 Unterschriften diktieren den Willen der Katzhütter Bevölkerung setzt sich Herr Staatssekretär Höhn über sämtliche demokratische Werte Werte, sowie über einen gültigen Beschluss des Gemeinderates hinweg.
Mit dieser Online-Petition soll erreicht werden, dass das Begehren des Katzhütter Gemeinderates die Aufnahme in das **3. **2. Neugliederungsgesetz** (1) findet und die Entscheidung über das Für und Wider entweder über das den durch das Bürgerbegehren angestrebte Bürgervotum angestrebten Bürgerentscheid bzw. das Ratsreferendum oder in letzter Instanz über den Thüringer Landtag erzielt wird und nicht ausschließlich im persönlichem Ermessen des Staatsekretärs liegt.
*(1) - geändert am 16.08.2018, nachdem im Koalitionsausschuß beschlossen wurde, die Entscheidung über den Antrag Katzhüttes um 6-9 Monate zu vertagen*

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 838


2018. 08. 17. 0:40

Tilden wieder herausgenommen


Neuer Petitionstext: __Aktualisierung am 16.08.2018:__
Entsprechend der Einigung im Koalitionsausschuß soll die Entscheidung über die Zuordnung der Gemeinde Katzhütte zur Landgemeinde Großbreitenbach um 6-9 Monate verschoben werden. Es wird daher die Aufnahme in das angekündigte 3. Neugliederungsgesetz beantragt.
Es soll erreicht werden, dass der Antrag der Gemeinde Katzhütte, mit den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach zu einer Landgemeinde Großbreitenbach zu fusionieren, ~~wieder wieder in den Entwurf des 2. Neugliederungsgesetzes aufgenommen wird.
(Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019, §14, Abs 3+4)~~
3+4)


Neue Begründung: Herr Staatssekretär Uwe Höhn, Ministerium für Inneres und Kommunales, hat in einem Schreiben vom 07.08.2018 der Gemeinde Katzhütte mitgeteilt, dass der Antrag, mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach zu einer Landgemeinde zu fusionieren, keine Aufnahme in den Entwurf des 2. Neugliederungsgesetztes finden wird. Zur Begründung lässt Herr Höhn durch seinen Mitarbeiter u.a. angeben, das ein durch die BI "PRO Katzhütte-Oelze" eingeleitetes Bürgerbegehren *gegen* diese Fusion aber für den Verbleib in einer **noch neu zu gründenden** Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal Zitat: "wohl erfolgreich sein wird", da ihm hierzu 527 Unterschriften des Bürgerbegehrens vorliegen.
Bei 1287 wahlberechtigten Bürgen (offizieller Stand zur Bürgermeisterwahl 06/2016) ist dies aber weder die Hälfte noch die **Mehrheit**.
Mit dieser Begründung setzt sich Herr Staatssekretär Höhn über die festgelegten Abläufe des Verfahrens des Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) hinweg, indem er das Ergebnis einfach vorwegnimmt. Weder gibt er dem Gemeinderat die Gelegenheit, über den Antrag abzustimmen, noch gibt er den Befürwortern eines Kreiswechsels die Chance, ihren Wechselwillen zu bekunden oder auf das Bürgerbegehren mit Ablehnung zu antworten.
Mit der reinen Annahme, 527 Unterschriften diktieren den Willen der Katzhütter Bevölkerung setzt sich Herr Staatssekretär Höhn über sämtliche demokratische Werte hinweg.
Mit dieser Online-Petition soll erreicht werden, dass das Begehren des Katzhütter Gemeinderates die Aufnahme in das **3. Neugliederungsgesetz** (1) findet und die Entscheidung über das Für und Wider entweder über das durch das Bürgerbegehren angestrebte Bürgervotum oder in letzter Instanz über den Thüringer Landtag erzielt wird und nicht ausschließlich im persönlichem Ermessen des Staatsekretärs liegt.
\*(1) *(1) - geändert am 16.08.2018, nachdem im Koalitionsausschuß beschlossen wurde, die Entscheidung über den Antrag Katzhüttes um 6-9 Monate zu vertagen*



2018. 08. 17. 0:38

Es wurde durch die Presse am 16.08.2018 bekannt gegeben, dass die Entscheidung über die Zukunft von Katzhütte per Koalitionsbeschluß vertagt wurde. Der Vorschlag soll nun erst im Zuge des 3. Neugliederungsgesetzes beschlossen werden.
Der Wortlaut der Petition wurde dementsprechend angepasst.


Neuer Petitionstext: __Aktualisierung am 16.08.2018:__
Entsprechend der Einigung im Koalitionsausschuß soll die Entscheidung über die Zuordnung der Gemeinde Katzhütte zur Landgemeinde Großbreitenbach um 6-9 Monate verschoben werden. Es wird daher die Aufnahme in das angekündigte 3. Neugliederungsgesetz beantragt.
Es soll erreicht werden, dass der Antrag der Gemeinde Katzhütte, mit den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach zu einer Landgemeinde Großbreitenbach zu fusionieren, wieder ~~wieder in den Entwurf des 2. Neugliederungsgesetzes aufgenommen wird.
(Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019, §14, Abs 3+4)
3+4)~~


Neue Begründung: Herr Staatssekretär Uwe Höhn, Ministerium für Inneres und Kommunales, hat in einem Schreiben vom 07.08.2018 der Gemeinde Katzhütte mitgeteilt, dass der Antrag, mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach zu einer Landgemeinde zu fusionieren, keine Aufnahme in den Entwurf des 2. Neugliederungsgesetztes finden wird. Zur Begründung lässt Herr Höhn durch seinen Mitarbeiter u.a. angeben, das ein durch die BI "PRO Katzhütte-Oelze" eingeleitetes Bürgerbegehren *gegen* diese Fusion aber für den Verbleib in einer **noch neu zu gründenden** Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal Zitat:"wohl Zitat: "wohl erfolgreich sein wird", da ihm hierzu 527 Unterschriften des Bürgerbegehrens vorliegen.
Bei 1287 wahlberechtigten Bürgen (offizieller Stand zur Bürgermeisterwahl 06/2016) ist dies aber weder die Hälfte noch die **Mehrheit**.
Mit dieser Begründung setzt sich Herr Staatssekretär Höhn über die festgelegten Abläufe des Verfahrens des Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) hinweg, indem er das Ergebnis einfach vorwegnimmt. Weder gibt er dem Gemeinderat die Gelegenheit, über den Antrag abzustimmen, noch gibt er den Befürwortern eines Kreiswechsels die Chance, ihren Wechselwillen zu bekunden oder auf das Bügerbegehren Bürgerbegehren mit Ablehnung zu antworten.
Mit der reinen Annahme, 527 Unterschriften diktieren den Willen der Katzhütter Bevölkerung setzt sich Herr Staatssekretär Höhn über sämtliche demokratische Werte hinweg.
Mit dieser Online-Petition soll erreicht werden, dass das Begehr Begehren des Katzhütter Gemeinderates wieder aufnahme die Aufnahme in das 2. Neugliederungsgesetz **3. Neugliederungsgesetz** (1) findet und die Entscheidung über das Für und Wider entweder über das durch das Bürgerbegehren angestrebte Bürgervotum oder in letzter Instanz über den Thüringer Landtag erzielt wird und nicht ausschließlich im persönlichem Ermessen des Staatsekretärs liegt.
\*(1) - geändert am 16.08.2018, nachdem im Koalitionsausschuß beschlossen wurde, die Entscheidung über den Antrag Katzhüttes um 6-9 Monate zu vertagen*



2018. 08. 13. 16:30

Formulierung


Neue Begründung: Herr Staatssekretär Uwe Höhn, Ministerium für Inneres und Kommunales, hat in einem Schreiben vom 07.08.2018 der Gemeinde Katzhütte mitgeteilt, dass der Antrag, mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach zu einer Langemeinde Landgemeinde zu fusionieren, keine Aufnahme in den Entwurf des 2. Neugliederungsgesetztes finden wird. Zur Begründung lässt Herr Höhn durch seinen Mitarbeiter u.a. angeben, das ein durch die BI "PRO Katzhütte-Oelze" eingeleitetes Bürgerbegehren *gegen* diese Fusion aber für den Verbleib in einer **noch neu zu gründenden** Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal Zitat:"wohl erfolgreich sein wird", da ihm hierzu 527 Unterschriften des Bürgerbegehrens vorliegen.
Bei 1287 wahlberechtigten Bürgen (offizieller Stand zur Bürgermeisterwahl 06/2016) ist dies aber weder die Hälfte noch die **Mehrheit**.
Mit dieser Begründung setzt sich Herr Staatssekretär Höhn über die festgelegten Abläufe des Verfahrens des Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) hinweg, indem er das Ergebnis einfach vorwegnimmt. Weder gibt er dem Gemeinderat die Gelegenheit, über den Antrag abzustimmen, noch gibt er den Befürwortern eines Kreiswechsels die Chance, ihren Wechselwillen zu bekunden oder auf das Bügerbegehren mit Ablehnung zu antworten.
Mit der reinen Annahme, 527 Unterschriften diktieren den Willen der Katzhütter Bevölkerung setzt sich Herr Staatssekretär Höhn über sämtliche demokratische Werte hinweg.
Mit dieser Online-Petition soll erreicht werden, dass das Begehr des Katzhütter Gemeinderates wieder aufnahme in das 2. Neugliederungsgesetz findet und die Entscheidung über das Für und Wider entweder über das durch das Bürgerbegehren angestrebte Bürgervotum oder in letzter Instanz über den Thüringer Landtag erzielt wird und nicht ausschließlich im persönlichem Ermessen weniger Abgeordneten des Staatsekretärs liegt.



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