Région: Allemagne

Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Abschließende Klärung hinsichtlich Reparationszahlungen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
107 Soutien 107 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

107 Soutien 107 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 à 16:55

Pet 2-18-08-250-017953

Wiedergutmachung
nationalsozialistischen Unrechts


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass das Thema Reparationszahlungen
gegenüber infrage kommenden Nationen abgeschlossen wird.
Zur Begründung der Eingabe wird angeführt, nach der Wiedervereinigung
Deutschlands im Jahre 1990 sei Deutschland weltweit als neuer souveräner
demokratischer Staat anerkannt worden. Vor diesem Hintergrund sei es nicht
nachvollziehbar, dass nach über 60 Jahren erneut Vorstellungen zu
Reparationszahlungen an Deutschland herangetragen würden. Daher sei dieses
Thema eindeutig und abschließend zugunsten Deutschlands zu regeln.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 107 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
26 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses konnte dem vorgetragenen
Anliegen bereits entsprochen werden.
Der Petitionsausschuss bemerkt, dass Kriegsschäden völkerrechtlich im Wege
zwischenstaatlicher Reparationszahlungen ausgeglichen werden. Durch das
Londoner Schuldenabkommen von 1953 wurde eine Prüfung der aus dem Zweiten
Weltkrieg herrührenden Forderungen von Staaten, die sich mit Deutschland im

Kriegszustand befanden oder deren Gebiet von Deutschland besetzt war, bis zur
endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt. Dieses Moratorium ist
durch den "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland"
("Zwei-plus-Vier-Vertrag") vom 12. September 1990 gegenstandslos geworden. Er
enthält die endgültige Regelung der durch den Krieg entstandenen Rechtsfragen.
Der in Rede stehende Vertrag hatte erklärtermaßen das Ziel, eine abschließende
Regelung für Deutschland herbeizuführen, und es wurde deutlich, dass es weitere
(friedens-)vertragliche Regelungen über rechtliche Fragen im Zusammenhang mit
dem Zweiten Weltkrieg nicht geben werde. Der Petitionsausschuss betont, dass sich
hieraus ergab, dass auch die Reparationsfrage nach dem Willen der Vertragspartner
nicht mehr geregelt werden sollte. Diesem Vertrag haben die der KSZE
angehörenden Staaten in der Charta von Paris am 21. November 1990 zugestimmt.
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag ist nach seiner Bezeichnung zwar kein formeller
Friedensvertrag, er enthält aber die wesentlichen Elemente eines Friedensvertrages
und schließt den Zweiten Weltkrieg zwischen Deutschland und den Siegermächten
im völkerrechtlichen Sinne endgültig ab. Vor diesem Hintergrund sieht auch der
Petitionsausschuss die Reparationsfrage damit als rechtlich abgeschlossen an.
Demzufolge empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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