Region: Gemeinde Hatten
Energie

Windpark mit Augenmaß!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Rat und Bürgermeister der Gemeinde Hatten
532 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

532 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

15.08.2020, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


14.08.2018, 16:25

Mit Spannung schauen wir auf den Ausgang diesen "Streites".
Laut Genehmigung sind die WEA's in Hatten zum Fledermausschutz abzuschalten! Tatsächlich ist dem Landkreis Oldenburg auch dieser "Trudelbetrieb" genehm (aus den Wind gedreht). Die Rotorenenden haben aber selbst dann noch eine hohe, sprich gefährliche, Geschwindigkeit! Meiner Meinung nach sollte der Wortlaut einer Genehmigung auch eingehalten werden!

Juristischer Streit um „Trudelbetrieb“

ENERGIE - Windkraftgegner erwirken vollstreckbaren Beschluss gegen den Landkreis Wesermarsch

Dem Landkreis droht nun sogar ein Ordnungsgeld: 1000 Euro für jeden Betrieb. Einen solchen gebe es aber gar nicht, sagt der Betreiber, nur einen technisch bedingten „Trudelbetrieb“.

MOORRIEM/BRAKE. Mehrere Klagen der Umweltverbände Naturschutzbund (Nabu) und Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen gegen den Landkreis Wesermarsch sind noch anhängig, andere Verfahren gegen dessen Genehmigungspraxis haben die Umweltverbände schon gewonnen – zumindest im Vorverfahren bis hin zur letzten Instanz, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg. Für die Verbände ist das ein deutliches juristisches Signal, dass die Genehmigungen des Landkreises gesetzwidrig seien.

Als „einmalig“ schätzt Dr. Jutta Engbers sogar ein, was das Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg ihr nun in die Hand gegeben hat: einen vollstreckbaren Beschluss, quasi eine Zwangsvollstreckung gegen den Staat, in diesem Fall gegen den Landkreis Wesermarsch. „Es ist in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen, dass Behörden nicht das umsetzen, was Gerichte ihnen auferlegen“, ist die Fachanwältin für Verwaltungsrecht über die bisherige Haltung des Landkreises entsetzt. Und deshalb gebe es bei nicht monetären Angelegenheiten die Zwangsvollstreckung gegen den Staat auch nicht.

„Am 3. August 2018 hat das Verwaltungsgericht Oldenburg auf Antrag der Rechtsanwältin Frau Dr. Jutta Engbers (Friesoythe) dem Landesverband der Bürgerinitiativen im Umweltschutz (LBU) eine vollstreckbare Ausfertigung seines Beschlusses vom 8. Februar 2018 (Az. 12 B 67/18) erteilt“, teilte die LBU in einer von Vorstandsmitglied Cordula Rebehn gezeichneten Pressemitteilung in der Nacht zu Montag mit. Mit dem Beschluss aus dem Februar war der (Weiter-)Bau und Betrieb der acht Windenergieanlagen im Windpark Wehrder bis zu einer endgültigen Entscheidung untersagt worden.

Nach Ansicht der LBU und ihrer Anwältin setzt der Betreiber, die Windpark Wehrder GmbH, den Betrieb der vier neu errichteten Windkraftanlagen sowie den Weiterbau von vier weiteren Anlagen entgegen des OVG-Beschlusses aber fort – und das mit Duldung des Landkreises. Der sei bereits mehrfach darüber informiert worden, betont Cordula Rebehn, habe aber nicht reagiert. „Es ist peinlich, dass es der Landkreis nicht für nötig hält, sich an gerichtliche Anordnungen zu halten, sondern zu sagen: die interessieren mich nicht“, so das LBU-Vorstandsmitglied. „Solche Sachen dürfen in einer Demokratie nicht vorkommen.“

Der nun erwirkte Titel macht eine Vollstreckung gegen den Landkreis möglich. Einen entsprechenden Antrag habe sie bereits gestellt, sagt Rechtsanwältin Engbers: 1000 Euro Ordnungsgeld soll der Landkreis demnach zahlen müssen für jedes Mal, wenn sich die Windräder drehen – zahlbar aus der Staatskasse (Landkreis) an die Staatskasse (Land). Mit einer Entscheidung rechnet sie in einigen Wochen.

Nachdem das OVG Lüneburg den Beschluss des VG Oldenburg, den Windpark bis zu einem endgültigen Entscheidung nicht weiterbauen und -betreiben zu dürfen, Ende Mai bestätigt hatte, habe sie den Landkreis Wesermarsch am 5. Juni aufgefordert, dies auch sicherzustellen, so Dr. Jutta Engbers – und dies regelmäßig wiederholt. Cordula Rebehn wird noch deutlicher: „Seit Wochen wurde der Landkreis Wesermarsch nahezu täglich aufgefordert, den ,Bummelbetrieb‘ und den Weiterbau der Anlagen bis zu einer endgültigen Klärung der zu Unrecht erteilten Baugenehmigung durch die Gerichte zu untersagen. Der Landkreis Wesermarsch lehnte jedoch die Durchsetzung der Beschlüsse von VG und OVG ab und weigerte sich schlicht, die gerichtlichen Entscheidungen, die rechtskräftig sind, zu akzeptieren und sie umzusetzen.“

Von einem „Betrieb“ will Peter Jelkmann von der Windpark Wehrder GmbH indes nicht sprechen. Dass die vier Windräder sich kaum wahrnehmbar drehten, sei technisch bedingt. Die Flügel der Anlage befänden sich in Ruhestellung. Ein „Festbolzen“ sei allerdings nicht möglich, weil die Anlagen dann Schaden nehmen könnten – etwa bei Sturm. Deshalb sei ein so genannter „Trudelbetrieb“ notwendig. Dies hätten auch Gutachter bestätigt.

Auch den von Windkraftgegnern beobachteten Weiterbau an den vier noch nicht fertig gestellten Anlagen gebe es nicht, so Jelkmann. „Da finden überhaupt keine Arbeiten statt.“ Er kündigte allerdings an, dass in der kommenden Woche Kranarbeiten anstehen. Bereits gelieferte Bauteile müssten umgesetzt werden, damit sie durch die lange Lagerung keinen Schaden nehmen. Dies sei mit


13.03.2018, 14:30

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ZWISCHENBILANZ

„Windpark nach Augenmaß!“ vor drei Jahren gegründet – Infoabend mit Bürgermeister
HATTERWÜSTING/FA/LD – Die
Bürgerinitiative (BI) „Windkraft nach Augenmaß!“ hat drei Jahre nach ihrer Gründung
in einer Veranstaltung im Hotel Meiners eine Bilanz ihrer Arbeit gezogen und dabei
auch ihre Kritikpunkte an dem Windpark Hatter Landstraße erneuert.
...
ZIELE DER INITIATIVE - KRITIKPUNKTE DER BI - DER BÜRGERMEISTER - DIE BÜRGERINITIATIVE
 Weitere Treffen der Bürgerinitiative finden immer an dem 4. Dienstag eines Monats statt.
... NWZ vom Dienstag 13.März.2018, Reginal: HATTEN (Seite 42)


07.03.2018, 12:30

Sehr geehrter Herr Fademrecht, 07.03.2018

leider fehlt mir das Verständnis bei der Wortwahl Ihrer letzten Email – Antwort.

Zu Ihrer Information:
Ich bin berufstätig, und habe Familie, Haus und Garten. Ich engagiere mich ehrenamtlich im Imkerverein Hatten und Umgebung e.V. und für das Hautflüglerberatungsnetz des Landkreises Oldenburg.
Ich habe nicht vor, die wenige Freizeit, die mir noch verbleibt, mit sinnlosen, oder nicht gewünschten Gesprächen zu vergeuden!

Allein die Ausarbeitung (mit den Ergänzungen) des Protokolls hat mich am letzten Wochenende über 12 Stunden Zeit gekostet.
Die Zeit habe ich mir gerne genommen, zum einem, um Ihnen ein Grundlage zur Berichterstattung in der NWZ zukommen lassen zu können, und zum zweiten, weil mir die Frage, was wurde versprochen, und was wurde eingehalten, einfach zu wichtig ist, um die Antworten dazu nicht zu protokolieren!

Leider haben Sie persönlich, die Zugeständnisse, die von unserem Bürgermeister Dr. Christian Pundt ausgehandelt worden sind, in der Öffentlichkeit über die NWZ – Berichterstattung falsch wiedergegeben.

Noch mehr wundere ich mich darüber, dass es keiner für nötig hielt, Ihre falschen Zitate zu korrigieren, weder BGM noch EWE.

Es wäre schön, wenn auch alle Hatter Bürger erfahren könnten, was GENAU den jetzt 2015 ausgehandelt wurde!

„Null-Schattenschlag“ oder kein Schattenschlag an 19 „willkürlich“ festgesetzten Immissionsschutzpunkten, von denen 2 sogar „Munderloher Str. 19 benannt sind, ist doch ein riesiger Unterschied, oder?!

Auch die „bedarfsgesteuerte Nachtbefeuerung“ ist bitte schön jetzt SOFORT umzusetzen!

Die Auswertungen von den gemachten Gutachten und Messungen erwarten wir mit Spannung.

Wir erwarten, dass alle ausgehandelten Vertragsinhalte und alle gesetzlichen Bestimmungen vollständig eingehalten werden.

Unsere BI ist Mitglied bei Vernunftkraft Niedersachsen; Als Gäste hatten wir Herrn Elsner und Herrn Dr. Dr. Meyer begrüßen dürfen. Von Beiden haben wir erfahren dürfen, dass der Landesverband Landschaftsschutz ein Rechtsgutachten bezüglich des Rückbaus von Windkraftfundamenten in Auftrag gegeben hat. Auch diese Beiden haben den Weg zu uns gefunden; in Ihrer Freizeit,…!

Erwähnen dürfen Sie auch gerne, dass mehrere Ratsmitglieder den Weg zum Treff gefunden haben, worüber wir uns sehr gefreut haben.

Da unser Bürgermeister Dr. Christian Pundt keine Einwände zum Protokoll hat, füge ich Ihnen dieses nunmehr bei; auch ein Foto vom Abend ist beigefügt.

ich wünsche mir eine zeitnahe Berichterstattung; Danke im Voraus!

mit freundlichen Grüßen,

Peter Franz
Ein Sprecher der BI Hatten – „Windpark nach Augenmaß!“

Sehr geehrter Herr Franz,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe heute am Rande einer Veranstaltung mit Herrn Pundt sprechen können. Es sieht so aus, als ob er sich für ein gemeinsames Gespräch durchaus erwärmen könnte. Von meiner Seite aus kann das Gespräch jederzeit stattfinden, einzige Ausnahme: nächste Woche bin ich nicht im Dienst.


Mit freundlichem Gruß!

Werner Fademrecht
Redaktion Hatten


07.03.2018, 12:27

Eisabwurf / Eisschlag:
Es wurden an den Zuwegungen der WEA's Warnschilder aufgestellt. Diese sollten bei Abfall von stehenden Anlagen ausreichend sein, aber bei drehenden Rotoren kommt zu der Fallbeschleunigung auch noch der Bewegungsmoment der Rotorenspitzen! Da erreichen selbst kleinste Eisstückchen Geschwindigkeiten von Pistolenkugeln und können problemlos die anliegenden Straßen und Grundstücke erreichen. Ein Sicherheitsrisiko für jeden, der sich dort aufhält. Nur weil bisher nichts passiert ist,...

Frau Mewes erzählt über ihre Erfahrungen und Erlebnisse mit den WEA's. "Rollschatten" auf der Hatter Landstraße verwirren unkundige Autofahrer, WEA's , die anscheinend bei Nacht nochmal richtig "hochgefahren" werden (Eigentümerfrage, weil offenbar immer die Gleichen?),...
Sie würde sich sehr wünschen, wenn die Belastungen der Einwohner minimiert werden könnten

Zum Abschluss der Veranstaltung, und zur Abrundung derselben, wurde unser Bürgermeister Dr. Christian Pundt nochmal gefragt, wie es bezüglich der Windkraft in der Gemeinde weitergehen soll?
Nach Rückfrage bei den Parteien soll es keinen weiteren Windkraftausbau in Hatten mehr geben!

"Das Ende der Fahnenstange sei erreicht!"

Peter Franz bedankte sich bei allen Teilnehmern für die Aufmerksamkeit und wünschte Allen einen guten Heimweg.

Ende der Versammlung: 21.10 Uhr.


07.03.2018, 12:26

Vernunftkraft Niedersachsen e.V. - Landesverband Landschaftsschutz:
Der 1. Vorsitzende, Herr Elsner, führt an, dass es am heutigen Tage 1105 Bürgerinitiativen gegen Wind in der BRD gibt. Vernunftkraft hat 11 Landesverbände, die zusammen 840 BI's vertreten.
Dies geschehe gemeinnützig, überparteilich und mit unentgeltlicher Fachkompetenz.
Aktuell wurde ein "Kompendium für eine vernünftige Energiepolitik" erarbeitet. Diese Broschüre hat jeder Bundestagsabgeordnete erhalten, und heute dann auch der Verwaltungschef der Gemeinde Hatten, BGM Pundt.
Dort kommen u.a. zu Wort, die Ärzte für Immissionsschutz (Aefis.de), mit Herrn Dr. Thomas Stiller, oder auch Dr. Wolfgang Epple, der feststellt, "Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar".
Er weist ferner darauf hin, dass es mehrere Großveranstaltungen, u.a. im Theater Danhalm in Jever gegeben hat. Auch haben wir in Deutschland die höchsten Strompreise von ganz Europa. Im Ausland werden schon Phasenschieber als Schutz vor unerwünschtem, da destabilisierendem Strom aus Deutschland eingesetzt.
Frau Weber erkundigt sich, wie es mit den Stromleitungen aussehe?
Herr Elsner meint, dass, wenn alles optimal läuft, TENNET mit den Trassen frühestens 2025 fertig sein wird.
Durch jedes Windrad, was jetzt gebaut wird, entsteht ein volkswirtschaftlicher Schaden. Es mache keinen Sinn, so weiter zu machen, und Elsner fordert daher ein Moratorium!
BGM Pundt fragt, was es für Alternativen gibt?
Herr Dr. Meyer:
"Erneuerbare Energien" sind nur additiv; Konventionelle Reserve-Kraftwerke müssen (auch nach Abschalten der Atomkraftwerke) vorhanden bleiben, um einen „Black-Out“ zu vermeiden.
Deshalb brauchen wir nach wie vor (als einzige Alternative) die konventionellen Kraftwerke.
Die konventionellen, grundlastfähigen Braunkohle-, Steinkohle-, Öl- und Gas-Kraftwerke sind durch eine ausgezeichnete Filtertechnik in der Lage, ohne Verschmutzungen der Umwelt zur richtigen Zeit die richtige Strommenge mit der richtigen Frequenz von 50,0 Herz bereitzustellen. Windkraftstrom muss immer gewandelt werden, um 50 Hz (Kraftstrom) zu erreichen; Windkraft selbst kann keinen Wechselstrom machen. Selbst durch Speicher wird Windkraft nicht stabiler, weil die notwendigen Speichermengen alle denkbaren Höhen von machbaren Investitionskosten überschreiten; (in Brasilien wird über 1100 km Strom transportiert, es kommen nur noch 60 % an, der Rest wärmt die Atmosphäre. Die Nutzung der alternativen Energien erfolgt immer additiv mit einer zweiten Stromerzeugungslinie. Sie bewirkt aber 41 Milliarden Zusatzkosten pro Jahr (lt BDEW Bundesverband Deutscher Energie- u. Wasserwirtschaft). Das sind 500 € pro Kopf und Jahr, ohne erkennbaren Nutzen für den Bürger.
Der Bau vom Atomkraftwerk Fukushima an dem gewählten Ort war ein strategischer Fehler, das Kraftwerk stand auf Meereshöhe und wurde von den Tsunami-Meereswellen entsprechend überflutet.

Herr Elsner führt aus, daß selbst im Monitoring der Bundesregierung steht, dass wir auch in den nächsten Jahrzehnten auf konventionelle Kraftwerke angewiesen sind. Die Erneuerbaren sind nur additiv. 29000 Windanlagen stehen, die nicht einspeisen, wenn kein Wind weht! (Und nachts scheint auch keine Sonne.)
Seit 2006 sinkt der Energieverbrauch. Energieeinsparung ist weitaus wichtiger und effektiver als die erneuerbare Energieerzeugung!
Was ist getan worden in der Landesregierung? Herr Lies redet von Sektorenkopplung. Neben dem "normalen" Stromverbrauch sind Stromauto und Stromheizung gewollt. Absurd, sowas umzusetzen zu wollen. Im nächsten Jahrzehnt wird es keinen bezahlbaren Speicher geben, sofern das ausreichende Speichern überhaupt jemals technisch realisierbar ist.
Herr Ernst Steenken fragt, was Herr Elsner beruflich mache?
Kurze Antwort: Zahntechniker; er engagiert sich tatsächlich ehrenamtlich in seiner Freizeit uneigennützig für eine vernünftige Sache!


Zurück nach Hatten,...
Mindestabstand zu Wohngebäuden:
Anstatt der gesetzlich vorgesehenen 400 Metern Abstand in Niedersachsen, hat die Gemeinde Hatten einen Mindestabstand von 594 Metern (3H) durchsetzen können.
Unser BI liegen Daten vor, nachdem 2 WEA's dichter an Wohngebäuden stehen könnten(Stand 2015); Deepenweg 7(555m zur WEA6) und Tönjesweg 3 (565m zur WEA 5).
BGM Pundt wird sich diesbezüglich nochmal erkundigen.

Eisabwurf / Eisschlag:
Es wurden an den Zuwegungen der WEA's Warnschilder aufgestellt. Diese sollten bei Abfall von stehenden Anlagen ausreichend sein, aber bei drehenden Rotoren kommt zu der Fallbeschleunigung auch noch der Bewegungsmoment der Rotorenspitzen! Da erreichen selbst kleinste Eisstückchen Geschwindigkeiten von Pistolenkugeln und können problemlos die anliegenden Straßen und Grundstücke erreichen. Ein Sicherheitsrisiko für jeden, der sich dort aufhält. Nur weil bisher nichts passiert ist,...

Frau Mewes erzählt über ihre Erfahrungen und Erlebnisse mit den WEA's. "Rollschatten" auf der Hatter Landstraße verwirren unkundige Autofahrer, WEA's , die anscheinend bei Nacht nochmal richti


07.03.2018, 12:25

Am 23.02.18 machte Herr Stuhr hierzu ergänzende Angaben:
"Das schriftliche Gutachten wird allerdings frühestens in der 10. KW erwartet. Nach den uns vorliegenden ersten Ergebnisse der durchgeführten FGW-konforme Emissionsmessung sowie der nach TA Lärm ausgeführten FFT-Übersichtsmessung wurde ein Schallleistungspegel LWA, max.= 104,7 dB(A) bestätigt, so dass auch der mit eingerechnete Sicherheitszuschlag von 2 dB nahezu erhalten bleibt und es zu keinen gesundheitsschädlichen Lärmimmissionen kommen kann.

a. Gemessener Windgeschwindigkeitsbereich von 4,1 bis 8,7 m/s

b. LWA,max= 104,7dB(A) im BIN 7 m/s.

c. KTN,max= 4 dB in den BIN's 8 m/s und 9 m/s

d. KIN = 0 dB über alle gemessenen BIN's

e. Fernfeldmessung nahe IO-C, KT = 0 dB über alle gemessenen Windgeschwindigkeiten von 5 m/s bis 9 m/s (BIN 9 m/s nicht vollständig)."

Herr Dr. Meyer hat dann versucht zu erklären, was wir darunter verstehen dürfen;
Der Protokollführer hat leider das technische Verständnis nicht, so dass ab hier in kursiver Schrift gekennzeichnet ist, was Dr. Meyer im Protokoll ergänzt hat:

Zu c) KTN = 4 dB bedeutet, daß eine deutliche „Tonhaltigkeit“ existiert, d.h. daß im Schallprofil hörbare, hervorstechende Einzeltöne enthalten sind.

Lt. den „Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen(KWA)“ herausgegeben vom LAI (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz) mit Stand vom 30.6.2016, beschlossen auf der 134.Sitzung am 5./6.Sept. 2017 in Husum, ist das unzulässig: In Abschnitt 2. Seite 4, steht: „WKA, die im Nahbereich höhere tonhaltige Geräuschemissionen(als bis 2 dB) hervorrufen, sind nicht Stand der Technik. (3)“ Unter (3) wird das, weiter unten, zwar spezifiziert auf bestimmte Randbedingungen: „Falls im Nahbereich im Frequenzbereich ab 3 kHz eine Tonhaltigkeit von KTN >= 2 dB festgestellt wird, und im Emissionsbericht plausibel und nachvollziehbar dargelegt wird, daß die festgestellte Tonhaltigkeit aufgrund der hohen Luftabsorption für Immissionsorte in Abständen größer als 500 m keine Immissionsrelevanz hat, kann in der Geräuschprognose der Tonzuschlag in dem entsprechenden Entfernungsbereich zu KT= 0 dB gesetzt werden“.

Dennoch ist eine Einstufung „Entspricht nicht dem Stand der Technik“ im Normalfall eine eindeutige Disqualifizierung des technischen Standards des Objekts.
Da in Hatten alle Immissionsorte weiter als 500m entfernt liegen, kommt also im Schallpegel-Grenzbereich darauf an, ob der im Meßprotokoll genannte KTN-Wert von 4 dB von emittierten Tönen unterhalb oder oberhalb von 3 kHz stammt.


Zur nachträglichen Erläuterung- in allen Dr. Meyer bekanntgewordenen Prognosen wird der Wert KTN = 0 genannt bzw. behauptet. In Realität wird von Anwohnern des Öfteren berichtet, daß einzelne WEA deutlich lauter sind als die anderen. Auch ist es allgemeiner Stand des Wissens, daß jeder WEA-Flügel ein Unikat darstellt, mit seiner ihm eigenen Schallpegel-Charakteristik in Amplitude und Frequenz. Insofern ist es nicht überraschend, daß die immer wieder von schallgeplagten Anwohnern benannte störende Tonhaltigkeit hier in Realität von der Messung bestätigt wird und zwar sogar mit 4 dB(A). Das kann entscheidend sein, ob bei Nacht der schallreduzierte Betriebsmodus benutzt werden muß oder nicht.
Da die TA - Lärm von 30 m Höhe ausgeht, hat die LAI festgelegt, daß wegen der heutigen Bauhöhen das o.g. Interimsverfahren, auch bei allen noch laufenden Verfahren, angewandt werden soll.

Frage von Dr. Meyer: Nach welchen Rahmenbedingungen (TA-Lärm) wurde gemessen? (Nach den alten oder den neuen Richtlinien?)

Weiter im Text des Protokolls:

In der Genehmigung stehen Haus-Nummern, die es nicht gibt.

Laut Herrn Elsner ist die TA-Lärm mit dem Interimsverfahren modifiziert worden, da diese nicht mehr den Stand der Technik entsprach.
DDN arbeitet seit 2011 daran;
Es gibt ein neues Landesgesetz, das Interimsverfahren, s.o.. Schallprognosen, die sonst unter dem Grenzwert lagen, sind jetzt drüber. Als Folge sind Abschaltungen nötig.

Herr Haarstrick, habe schon vor 3 Jahren auf Fehler hingewiesen und gefordert, dass die Aufsichtsbehörde auch an den Immissionspunkten messen muss. Er findet es unglücklich, dass Aufsichtsbehörde und Genehmigungsbehörde gleich sind. Der Landkreis habe schon als Genehmigungsbehörde versagt Der Betreiber soll seine Auflagen einhalten und nicht fortlaufend darauf hingewiesen werden müssen.
Der Betreiber müsse selber ein Interesse daran haben, dass Ruhe herrscht. Der Betreiber könne sich gerne mit ihm in Verbindung setzen.
- - - Wegen ein paar Euro Gewinn ohne unternehmerisches Risiko zu haben. ---
BGM Pundt bittet Herrn Haarstrick ihm seine Sorgen per Email zukommen zu lassen.


Vernunftkraft Niedersachsen e.V. - Landesverband Landschaftsschutz:
Der 1. Vorsitzende, Herr Elsner, führt an, dass es am heutigen Tage 1105 Bürgerinitiativen gegen Wind in der BRD gibt. Vernunftkraft hat 11 Landesverbände, die zusammen 840 BI's vertreten.
Dies geschehe gemeinnützig, überparteilich und mit unen


07.03.2018, 12:23

Fundamente:
Laut dem Landkreis Oldenburg, Frau Langfermann, handelt es sich nicht mehr um einen Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 2-6 BauGB, sobald eine Gemeinde einen Bebauungsplan verabschiedet hat. Die Gemeinde kann dann regeln, wie der Rückbau der Fundamente zu erfolgen hat.
Laut BGM Pundt soll oberirdisch nur 1,5 Meter abgetragen werden, es sei kein kompletter Rückbau nötig. So sei es auch in den Verträgen der EWE mit den Grundstückseigentümern geregelt. Abfräsen sei bei den vorhandenen Pfahlgründungen umweltfreundlicher als ein kompletter Rückbau.
Herr Stuhr vom Landkreis Oldenburg betont (in einer Email vom 23.02.18) aber, dass ungeachtet der von Frau Langfermann angesprochenen Problematik der Pfahlgründungen, in der Vergangenheit bei dem Rückbau von Windenergieanlagen die Fundamente vollständig beseitigt worden sind.
Matthias Elsner von Vernunftkraft e.V. gibt an, dass WKA für den Außenbereich privilegiert sind, und somit laut dem Baugesetzbuch ein kompletter Rückbau erforderlich ist. In Niedersachsen setzten sich nur wenige Landkreise darüber hinweg. Landeigentümer haften bei Insolvenz des Betreibers, was leider vielen nicht klar ist.
Der Landesverband Vernunftkraft lässt zur Zeit ein Rechtsgutachten diesbezüglich erstellen!
Laut BGM Pundt wurde eine Bürgschaft für die Rückbaukosten eingeplant.

Fledermausschutz:
Ein Fledermausmonitoring wird zur Zeit im Planungsbüro ausgewertet und anschließend der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises vorgelegt, und dort dann geprüft. Sollten die Ergebnisse eine Anpassung des Abschaltalgorithmus erfordern, wird dies in der nächsten Saison von dort angeordnet werden.

Laut Peter Franz gibt es verschiedene Abschaltgeschwindigkeiten; unterhalb von 6 m/s für "kleine" Fledermäuse, unterhalb von 8 m/s für "große" Fledermäuse. In Hatten dürfen derzeit die Anlagen von April bis Oktober, bei über 10 Grad Celsius, schon bei einer Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe von 6 m/s wieder anfangen, sich zu drehen. Gemäß den ( zugegebenerweise unvollständigen) Ergebnissen des ursprünglichen Monitorings, den Aufzeichnungen der Horchkisten, sowie den Auswertungen der Transektbegehungen, waren mindestens genauso viel große, wie kleine Fledermäuse unterwegs. Schlussfolgend hätte die größere Abschaltgeschwindigkeit von bis 8 m/s festgesetzt werden müssen.
Auch werden die Anlagen zum Schutze der Fledermäuse, mit Rückendeckung vom Landkreis, nur "aus dem Wind gedreht", und nicht wie in der Genehmigung gefordert,
zum Stillstand gebracht. Denn, auch wenn sich die Rotoren scheinbar nur noch langsam drehen, so erreichen diese an den Flügelenden dennoch genügend hohe Geschwindigkeiten, um Fledermäuse noch schädigen zu können!
Gleichermaßen ist ein wirksamer Schutz nur möglich, wenn alle Windenergieanlagen zeitgleich abgeschaltet werden, sobald die Voraussetzungen zur Abschaltung an einer Stelle vorliegen, und nicht neben einer abgeschalteten eine weitere WEA ungehindert weiter Fledermäuse töten darf,...
BGM Pundt betont, dass laut Antwort vom Landkreis beim Fledermausschutz alles
ordnungsgemäß sei!

Resultat: Hier herrscht noch dringender Handlungsbedarf, dazu müssen wir also die Auswertung des Landkreises abwarten.

Bezüglich der 100m-Anlage am Kuhlendamm läuft zur Zeit ein Streitverfahren zwischen Eigentümer und Landkreis, welches auch dort Abschaltzeiten klären soll. Zur Zeit dreht sie immer.


Insekten:
Es ist bekannt, dass Insektenkadaver an den Rotorblättern den reibungslosen Betrieb einer WEA sehr stark beeinträchtigen können; außerdem, dass auch durch die Befeuerung Insekten und dadurch auch Fledermäuse in den Rotorenbereich gelockt werden. Dazu die Antwort von Herrn Stuhr (Email vom 29.07.15) :
"Derzeit wird die Betroffenheit von Insekten bei der Planung von WEA nicht geprüft, da es keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine erhebliche Beeinträchtigung gibt. Allerdings ist der allgemeine Wissenstand hier in der Tat eher dürftig. Dennoch wird diese Artgruppe auch im NLT-Papier nicht besonders berücksichtigt, bzw. gibt es derzeit keine Standarduntersuchungen, die empfohlen werden. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem Insekten für einen Windpark planungsrelevant waren."
Bei einem Verlust von 70 - 80 % der Biomasse an Insekten in den letzten Jahren, muss man sich das mal vorstellen.


Lärm:
Laut Email-Nachricht von Frau Langfermann vom 12.2.2018, wurden die Lärmmessungen im Januar 2018 vollständig abgeschlossen. Das Baudezernat erwartet hierzu kurzfristig das Schallgutachten. Auch hier werden Anpassungen angeordnet, sobald unzulässige Überschreitungen nachgewiesen sind.
Am 23.02.18 machte Herr Stuhr hierzu ergänzende Angaben:
"Das schriftliche Gutachten wird allerdings frühestens in der 10. KW erwartet. Nach den uns vorliegenden ersten Ergebnisse der durchgeführten FGW-konforme Emissionsmessung sowie der nach TA Lärm ausgeführten FFT-Übersichtsmessung wurde ein Schallleistungspegel LWA, max.= 104,7 dB(A) bestätigt, so dass auch der mit eingerechnete Sicherheitszuschlag von 2


07.03.2018, 12:22

Die Einigung: Da die Serienreife für das neueste System noch nicht vorliegt, wird das derzeit aktuelleste genehmigte System eingebaut. Sobald die Serienreife für das neue System vorliegt, wird dieses innerhalb von zwölf Monaten nachgerüstet.
 Ein weiterer Kompromiss: Die Gemeinde hatte gefordert, dass der Schallschutz der Windkraftanlagen fortlaufend dem technisch aktuellen Stand angepasst werden soll. Das ist aus Sicht der EWE unwirtschaftlich. Die Einigung: Das neueste System wird verbaut. Gibt es eine Beschädigung, wird das zu diesem Zeitpunkt neueste System das defekte ersetzen.“ www.nwzonline.de/oldenburg-kreis/wirtschaft/windkraft-bewegt-die-samtgemeinde_a_29,0,2555581674.html vom 26.06.2015

Schattenwurf:
Umgesetzt wurde der Einbau von „Schattenschlagmodulen“.
Allerdings gibt es immer noch Schattenschlag an Wohngebäuden!

Laut Herrn Dr. Pundt hat die NWZ den Sachverhalt falsch zitiert; im städtebaulichen Vertrag, der auf Wunsch eines Vertragspartners, der EWE, leider nicht eingesehen werden darf, stehe, dass ein „Nullschattenschlag“ nur an 18/19 Punkten gemäß Schattenwurfgutachten vom 23.03.15 vorgesehen sei; für ALLE ANDEREN gelte der gesetzliche Rahmen von max. 30 min/Tag, und 30 Stunden im Jahr, weil es dort
„keinen Schattenschlag im rechtlichen Sinne gibt.“

Es wurde angemerkt, dass es in den Monaten November – Februar am Deepenweg 1 und Deepenweg 2 häufig schon über 40 Minuten Schattenschlag pro Tag gegeben hatte (Rotorenbereich von 4 Windanlagen); der Mitarbeiter der EWE, der das überprüfen sollte, hat dieses bestätigt, und wollte „ES“ an VESTAS mit der Bitte um Behebung weiterleiten. Leider ist dieses bis zum heutigen Tage noch nicht geschehen.

Bedarfsgesteuerte Nachtbefeuerung:
Auch hier habe die Zeitung leider falsch zitiert. Laut unserem Bürgermeister gibt es eine „Wirtschaftlichkeitsgrenze von 300.000.-€uro“. Außerdem wolle der Betreiber gerne alle EWE-Windfarmen gleichzeitig aus- bzw. nachrüsten, um zusätzlich nochmal Kosten zu sparen.
Gemäß der Aussage von Herrn Dr. Lothar Meyer wurde ihm die Serienreife bereits vor 2 Jahren von der Industrie bestätigt. Pro „Park“ werden mindestens 4 Sensoren benötigt. Die Gesamtkosten belaufen sich seiner Kenntnis nach auf ca. 50.000.-€ , also deutlich weniger als die „Wirtschaftlichkeitsgrenze“.

Einschub/ Nachträgliche Information vom 4.3.2018 von Dr. Meyer von Fa. Airspex aus dem Jahre 2015: Sie zeigt, daß die Gebrauchstüchtigkeit der radargesteuerten Systeme längst erreicht ist:
Windpark blinkt nur noch bei Bedarf
01.04.2015
Radargesteuertes System schaltet Befeuerung von WEA nur dann ein, wenn ein Luftfahrzeug in der Nähe ist.
In Deutschland geht erstmals das radargestützte Steuerungssystem „Airspex“ in den Dauerbetrieb. Das von Enertrag gemeinsam mit Airbus entwickelte System aktiviert die Blinklichter an einer Windenergieanlage nur dann, wenn sich ein Flugzeug oder Hubschrauber nähert. Die Beleuchtung, die von Anwohnern oft als Störquelle wahrgenommen wird, bleibt somit an über 98 Prozent des Jahres abgeschaltet, ohne die Luftfahrtsicherheit zu gefährden. Das System wurde seit 2012 getestet und Ende letzten Jahres behördlich zugelassen. Bei insgesamt sechs Anlagen des Bürgerwindparks „Ockholm-Langenhorn“ in Schleswig-Holstein bleibt das Blinklicht nun die meiste Zeit abgeschaltet, um die Anwohner zu entlasten. Der Windpark, an dem bereits der Praxistest des Systems absolviert wurde, hat eine Gesamtleistung von 38 MW .

2.Quelle (4.3.2018):https://www.fachagentur-windenergie.de/aktuell/detail/privilegierte-zulaessigkeit-von-windenergieanlagen-im-aussenbereich.html:
Derzeit sind erst einige wenige Technologiesysteme in norddeutschen Pilotwindparks getestet und durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) offiziell anerkannt worden. So werden beispielsweise im Sommer 2016 Installationen von Airspex-Technik in den Windparks Langenhorn II und Bordelum III vorgenommen. Im Bürgerwindpark Reußenköge steht die Parasol-Technik kurz vor der Systemzulassung. Andere Firmen wie Quantec und Siemens in Kooperation mit dem dänischen Radarspezialisten Terma haben ebenfalls schlüsselfertige Komplettlösungen entwickelt.


Bürgermeister Dr. Christian Pundt hat bereits im Vorfeld Herrn Heidler gebeten, ein offizielles Schreiben diesbezüglich zu fertigen. Dieses soll nun umgehend abgesandt werden.


Einwurf aus dem Saal; „ Was spricht gegen die Offenlegung des städtebaulichen Vertrages?“
Solange ein Vertragspartner es nicht will, gibt es keine Möglichkeit, über dessen Kopf hinweg, den Vertrag zu veröffentlichen.
Es soll aber, laut BGM Pundt bereits, über einen Rechtsanwalt, eine offizielle Beschwerde von Privatleuten gestellt worden sein.

Fundamente:
Laut dem Landkreis Oldenburg, Frau Langfermann, handelt es sich nicht mehr um einen Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 2-6 BauGB, sobald eine Gemeinde einen Bebauungsplan verabschiedet hat. Die Gemeinde kann dann regeln, wie der Rückbau der Fundamente zu erfolgen hat.
Laut BGM Pundt soll oberirdisch nur 1,5 Meter a


07.03.2018, 12:18

Protokoll zur Versammlung vom 27.02.2018 der BI – Hatten
„Windpark nach Augenmaß!“ (anlässlich des 3. Jahrestages)

Beginn: 19.30 Uhr

Peter Franz begrüßt alle Anwesenden. Ganz besonders begrüßt wird der Bürgermeister der Gemeinde Hatten, Dr. Christian Pundt, sowie der 1. Vorsitzende Matthias Elsner und Prof. Dr. Dr. Lothar Meyer, vom Landesverband Vernunftkraft Niedersachsen e. V. – Landesverband Landschaftsschutz .

In einem kurzen Rückblick wird ausgeführt, wann und wie es zur Gründung unserer BI gekommen ist. Insbesondere wird betont, dass seitdem regelmäßige BI – Treffs bei Meiners in Hatterwüsting stattfinden. Aktuell findet dieser immer an dem 4. Dienstag eines Monats statt. Gäste sind jederzeit willkommen!

Erklärte Ziele der BI waren 2015 u.a. eine Reduzierung der Bauhöhe der Windanlagen auf maximal 150 Meter Höhe, eine Reduzierung von Lärm durch größere Abstände zur Wohnbebauung, eine Reduzierung der Nachtbefeuerung, sowie der Erhalt des Erholungswertes der freien Landschaft für alle Hatter Bürger.

Wie wir alle wissen, konnten wir keine Höhenminimierung erreichen, haben aber durch unser Engagement unserem Bürgermeister eine gute Basis geschaffen, um Zugeständnisse auszuhandeln!
Was wurde versprochen, was wurde bis heute umgesetzt?

In einem städtebaulichem Vertrag zwischen Bürgermeister Dr. Christian Pundt und der „Betreiberin der Windfarm“ wurde unserer Kenntnis nach vereinbart:
- dass der Schattenschlag an Wohngebäuden aus Null reduziert werden soll,
- dass die bedarfsorientierte Nachtbefeuerung installiert wird, sobald die Serienreife des Systems erreicht sei,
- verbesserter Schallschutz (Lärmreduzierung) integriert wird.

1. Zitat NWZ:„Allerdings fordert die Gemeinde von der EWE als Investor erhebliche Zugeständnisse: den dreifachen Abstand (bezogen auf die Höhe der Anlagen) zu Wohnhäusern, eine völlige Vermeidung von Schlagschatten, das Nachrüsten abschaltbarer Warnlichter, sobald dies rechtlich möglich ist, Schallschutzmaßnahmen, die fortlaufend an die technische Entwicklung angepasst werden sowie den Ausbau des Imhagenwegs (Zufahrt Windpark).“ www.nwzonline.de/oldenburg-kreis/wirtschaft/klare-mehrheit-fuer-200-meter-windraeder_a_25,0,1524807018.html vom 25.03.2015

2. Zitat NWZ: „Der Mindestabstand der Mastmittelpunkte (grundsätzlich die dreifache Länge) von Wohngebäuden soll auf 594 Meter festgeschrieben werden und auch gelten, falls wider Erwarten kleinere Windkraftanlagen errichtet werden.
Es sollen stets die modernsten Systeme für die sogenannte Befeuerung (Warn-/Positionslichter) der Windkraftanlagen von der Betreibergesellschaft nachgerüstet werden. Anders als die EWE, die das generell von der „wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ abhängig machen will und sich jeweils eine Frist von 24 Monaten ausbedingt, sieht die Forderung der Gemeinde Hatten hier deutlich strikter aus. Ihre Maximalposition: ein Nachrüsten dürfe nicht von einem dehnbaren Begriff der Wirtschaftlichkeit abhängig gemacht werden, außerdem solle die Frist maximal sechs Monate betragen.
Der Schallschutz der Windkraftanlagen soll fortlaufend dem technisch aktuellen Stand angepasst werden.“ www.nwzonline.de/oldenburg-kreis/wirtschaft/vertragsentwurf-ueberzeugt-noch-nicht_a_27,0,1698796045.html vom 07.05.2015

3.Zitat NWZ: „Der Mindestabstand der Mastmittelpunkte (grundsätzlich die dreifache Länge) von Wohngebäuden wird, wie von der Gemeinde gefordert, auf 594 Meter festgeschrieben.
 Sitz der künftigen Betreibergesellschaft des Windparks, die EWE Erneuerbare Energien GmbH, ist, wie gefordert, die Gemeinde Hatten.
 Schlagschatten soll komplett vermieden werden. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz darf der Schattenwurf von Windenergieanlagen nicht länger als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten am Tag auf ein Wohnhaus wirken. Bei Überschreitung dieser Dauer müssen die Windenergieanlagen abgeschaltet werden. EWE und Gemeinde einigten sich darauf, dass die entsprechenden Anlagen bei auftretendem Schlagschatten sofort abgeschaltet werden.
Dies funktioniere über eine ausgefeilte Computertechnologie, erklärte Pundt. „Das sollte funktionieren und falls es wider Erwarten doch auftreten sollte, dann können sich die Bürger direkt bei uns melden und wir werden das direkt aus der Bevölkerung an den Landkreis weitergeben“, versprach der Bürgermeister.
Im Punkt „Befeuerung“ gingen EWE und Gemeinde einen Kompromiss ein. Die Gemeinde hatte gefordert, dass stets die modernsten Systeme für die Befeuerung (Warn-/Positionslichter) der Windkraftanlagen von der Betreibergesellschaft nachgerüstet werden. Eine Nachrüstung sollte innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Die EWE hatte dies zuvor von der „wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ abhängig machen wollen und sich jeweils eine Frist von 24 Monaten ausbedingt.
Die Einigung: Da die Serienreife für das neueste System noch nicht vorliegt, wird das derzeit aktuelleste genehmigte System eingebaut. Sobald die Serienreife für das neue System vorliegt, wird dieses innerhalb von zwölf Monaten nachgerüstet


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