Регион: Мюнхен
Сигурност

Wir fordern den Entzug des Gewerbes für das Arbeiterwohnheim in Hadern

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Sehr geehrter Herr Reiter, Gewerbeaufsichtsamt, Kreisverwaltungsreferat, BA 20
50 Поддържащ

Вносителят на петицията не е подал/доставил петицията.

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  1. Започна 2018
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено
  4. Диалогов прозорец
  5. Провалени

12.04.2020 г., 2:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team








16.10.2018 г., 13:15

Bewohneranzahl auf 45 angepasst


Neue Begründung: Dem Anliegen soll entsprochen werden, da es den begründeten Verdacht der illegalen Prostitution gibt und damit eine Straftat im Raum steht.
Zudem gibt es den Verdacht des fehlenden Brandschutzes z.B. durch fehlende Rettungswege.
Die starke Vermüllung rund um das Arbeiterwohnheim durch das Wegwerfen von Müll durch die Arbeiter aus den Autos auf die Strasse und auf den Gehweg oder das Hinterlassen von Müll auf dem Spielplatz sind Ordnungswidrigkeiten und müssen geahndet werden.
Besonders zu Betonen ist die Gefährdung der Kinder auf dem benachbarten Spielplatz durch Glasscherben, Zigarettenkippen und durch Verrichten der Notdurft auf dem Spielplatz durch die Arbeiter aus dem Wohnheim
Es gibt permanenten Lärm durch Musik und durch alkoholisierte Personen aus dem Wohnheim.
Zudem herrscht absoluter Parkplatzmangel durch die massive Anzahl der Bewohner und es wird seitens des Wohnheims keine Parkplätze bereitgestellt.Laut LBK müssten 9 Parkplätze in der Tiefgarage des Wohnheims zur Verfügung stehen, was aber nícht der Fall ist.
Eine Überbelegung des Wohnheims mit bis zu 100 Personen entspricht nicht der Auflage des LBK. Laut LBK sind 43 45 Personen zugelassen.
Aufgrund dieser Tatsachen ist das soziale Zusammenleben zwischen dem Bewohnern des Arbeiterwohnheims und den dort lebdenden Menschen nicht mehr möglich. Zudem muss dem menschenunwürdigen Unterbringen der Arbeiter im Wohnheim Einhalt geboten werden.
Außerdem muss das Gewerbe entzogen werden, da das Arbeiterwohnheim nicht mehr nur als Arbeiterwohnheim genutzt wird, da auch Frauen und Kinder dort wohnen und der Verdacht nahe liegt, dass Räume für Prostitution zweckentfremdet werden. Es werden die Auflagen des LBK nicht eingehalten und geltende Gesetze gebrochen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 14 (10 in München)


15.10.2018 г., 22:49

Rechtschreibung...sorry


Neue Begründung: Dem Anliegen soll entsprochen werden, da es den begründeten Verdacht der illegalen Prostitution gibt und damit eine Straftat im Raum steht.
Zudem gibt es den Verdacht des fehlenden Brandschutzes z.B. durch fehlende Rettungswege.
Die starke Vermüllung rund um das Arbeiterwohnheim durch das Wegwerfen von Müll durch die Arbeiter aus den Autos auf die Strasse und auf den Gehweg oder das Hinterlassen von Müll auf dem Spielplatz sind Ordnungswidrigkeiten und müssen geahndet werden.
Besonders zu Betonen ist die Gefährdung der Kinder auf dem benachbarten Spielplatz durch Glasscherben, Zigarettenkippen und durch Verrichten der Notdurft auf dem Spielplatz durch die Arbeiter aus dem Wohnheim
Es gibt permanenten Lärm durch Musik und durch alkoholisierte Personen aus dem Wohnheim.
Zudem herrscht absoluter Parkplatzmangel durch die massive Anzahl der Bewohner und es wird seitens des Wohnheims keine Parkplätze bereitgestellt.Laut LBK müssten 9 Parkplätze in der Tiefgarage des Wohnheims zur Verfügung stehen, was aber nícht der Fall ist.
Eine Überbelegung des Wohnheims mit bis zu 100 Personen entspricht nicht der Auflage des LBK. Laut LBK sind 43 Personen zugelassen.
Aufgrund dieser Tatsachen ist das soziale Zusammenleben zwischen dem Bewohnern des Arbeiterwohnheims und den dort lebdenden Menschen nicht mehr möglich. Zudem muss dem menschenunwürdigen Unterbringen der Arbeiter im Wohnheim Einhalt geboten werden.
Außerdem muss das Gewerbe entzogen werden, da das Arbeiterwohnheim nicht mehr nur als Arbeiterwohnheim genutzt wird, da auch Frauen und Kinder dort wohnen und der Verdacht nahe liegt, dass Räume für Prostitution zweckentfremdet werden. Es werden die Auflagen des LBK nicht eingehalten und geltende Gesetze gebrochen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (9 in München)


15.10.2018 г., 22:23

Und schon wieder eine Mülltüte vom Abend davor von den Arbeitern auf dem Spielplatz


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