Región: Alemania

Wirtschaftsförderung und Wirtschaftssicherung - Einbezug auch von elektrisch betriebenen 2- und 3-Rädern in eine mögliche Kaufprämie für Elektroautos

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
37 Apoyo 37 En. Alemania

No se aceptó la petición.

37 Apoyo 37 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

11/09/2017 12:59

Pet 1-18-09-77-030599

Wirtschaftsförderung und
Wirtschaftssicherung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass in die Kaufprämie für Elektroautos auch
elektrisch betriebene Zwei- und Dreiräder sowie Quads einbezogen werden.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 37 Mitzeichnungen und acht
Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf
alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Kaufprämie auch auf elektrisch betriebene Zwei- und Dreiräder sowie Quads
ausgedehnt werden sollte, da auch diese unabhängig vom Öl machen und den CO2-
Ausstoß mindern würden. Da Elektroautos noch recht teuer seien, wären auch
Roller, Motorräder oder Quads mit Elektroantrieb, die für Kurzstrecken und im
städtischen Straßenverkehr ideal seien, eine Alternative. Die Förderung sollte daher
auch für diese Fahrzeuge gelten.
Mit einer weiteren Petition wird gefordert, eine Kaufprämie auch für batteriegestützte
Fahrräder (E-Bikes) einzuführen, da eine Gleichstellung mit PKWs aufgrund der
erheblich größeren Umwelteffizienz gerechtfertigt sei.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss begrüßt zunächst das mit der Petition zum Ausdruck
gebrachte Engagement im Hinblick auf den Klima- und Umweltschutz.
Der Ausschuss stellt fest, dass Elektrofahrzeuge einen wichtigen Beitrag zur
Senkung der CO2-Emissionen und damit zur Begrenzung der Folgen des
Klimawandels sowie zur Reduzierung lokaler Schadstoff- und Lärmemissionen
leisten können. Als Bindeglied zwischen der Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energiequellen und dem Verkehrssektor ist die Elektromobilität ein wichtiger
Baustein der Energiewende.
Auch der Deutsche Bundestag hat sich bereits mit der Thematik Elektromobilität
befasst (vgl. u. a. die Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksachen 18/9270, 18/10001, 18/11295,
18/11998 und 18/12217). Die entsprechenden Dokumente können im Internet unter
www.bundestag.de eingesehen werden.
Im Rahmen des „Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität“ plant die
Bundesregierung, Deutschland bis 2020 als Leitmarkt mit mindestens einer Million
Fahrzeuge auszubauen.
In diesem Zusammenhang hebt der Ausschuss hervor, dass die Bundesregierung
zur Etablierung der Elektromobilität in Deutschland bereits eine Vielzahl an
Maßnahmen umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht hat, wie z. B. die Befreiung der
Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer oder das am 12. Juni 2015 in Kraft getretene
Elektromobilitätsgesetz, durch das u. a. die Möglichkeit der Freigabe von
Sonderfahrspuren oder Gewährung von Ausnahmen von Zu- bzw.
Durchfahrtsverboten für Elektrofahrzeuge geschaffen wurde.
Am 18. Mai 2016 wurde vom Bundeskabinett ein Marktanreizprogramm zur
Förderung der Elektromobilität mit einem Investitionsvolumen von einer Milliarde
Euro beschlossen. Das Maßnahmenpaket umfasst zeitlich befristete Kaufanreize
(Kaufprämie für Elektroautos), den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie die öffentliche
Beschaffung von Elektrofahrzeugen. Grundlage ist das Regierungsprogramm
Elektromobilität. Unterstützt wird die Bundesregierung durch die „Gemeinsame
Geschäftsstelle Elektromobilität“ sowie die „Nationale Plattform Elektromobilität“.

Nach dem Dafürhalten des Ausschusses wird die Direktförderung für den Erwerb von
Elektrofahrzeugen über eine Kaufprämie einen deutlichen Einfluss auf eine
Verbreitung der Elektrofahrzeuge im Markt ausüben.
Der sogenannte Umweltbonus wird in Höhe von 4.000 Euro für reine Elektroautos
und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In-Hybride gewährt. Die Kaufprämie wird für
erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge mit einem Listenpreis von
maximal 60.000 Euro gezahlt. Die Gesamtfördersumme ist auf 1,2 Milliarden Euro
festgelegt. Davon übernehmen der Bund und die Automobilindustrie jeweils die
Hälfte der Kosten. Die Förderung durch den Bund erfolgt bei entsprechender
Förderung durch den Hersteller. Autokäufer können ihre Anträge seit dem
2. Juli 2016 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.
Förderfähig sind:
 reine Batterieelektrofahrzeuge,
 von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybride),
 Brennstoffzellenfahrzeuge,
 Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emissionen aufweisen, und
 Fahrzeuge, die weniger als 50 g CO2-Emissionen pro km verursachen.
Der Ausschuss hebt ausdrücklich hervor, dass das Fahrzeug mit mindestens vier
Rädern für die Personenbeförderung und höchstens acht Sitzplätzen ausgestattet
sein muss (Klasse M1) bzw. für die Güterbeförderung mit einer zulässigen
Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (Klasse N1). Fahrzeuge der Klasse N2 sind nur
dann förderfähig, wenn sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden
dürfen.
Zudem muss sich das Fahrzeugmodell auf der Liste der förderfähigen
Elektrofahrzeuge (BAFA-Liste) befinden.
Weitere Einzelheiten regelt die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch
betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 29. Juni 2016
(BAnz AT 01.07.2016 B1), die auf der Internetseite des BAFA (www.bafa.de)
einsehbar ist.
Soweit mit der Petition eine Kaufprämie für elektrisch betriebene Zweiräder gefordert
wird, macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung eine
direkte Förderung von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb

derzeit für nicht erforderlich hält. Der Markt für diese Zweiräder hat sich bereits
entwickelt und befindet sich derzeit in einer guten Verfassung.
Nach Auffassung des Petitionsausschusses wäre ein Zuschuss durch einen
Umweltbonus in einem bereits funktionierenden Markt nicht sinnvoll und würde eher
eine Verzerrung des Wettbewerbs bewirken.
Anders als bei Personenkraftwagen (M1) und Nutzfahrzeugen (N1 und N2 bis
Führerscheinklasse B) liegt hier kein Marktversagen vor, welches durch einen
staatlichen Zuschuss ausgeglichen werden müsste. Daher bedarf es hier aus Sicht
des Ausschusses nicht des Instrumentes einer Kaufprämie, die beim Automobilmarkt
gerade erst den Markthochlauf anreizen soll.
Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass Teil des Marktanreizprogramms die
Förderung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge ist. Hiermit initiiert die Bundesregierung den Aufbau eines
flächendeckenden Netzes von Schnell- und Normalladestationen. Ziel sind
mindestens 15.000 Ladesäulen bis zum Jahr 2020. Die Bundesregierung stellt dafür
rund 300 Mio. Euro im Zeitraum von 2017 bis 2020 bereit (200 Mio. Euro für die
Schnelllade-Infrastruktur und 100 Mio. Euro für die Normallade-Infrastruktur). Die
diesbezügliche Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland
wurde im Bundesanzeiger vom 15. Februar 2017 veröffentlicht (BAnz AT 15.02.2017
B4). Daneben ermöglicht die Förderrichtlinie Elektromobilität im Rahmen der
Fahrzeugbeschaffung die Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
(30 Mio. Euro Fördermittel jährlich, Laufzeit 2015 bis 2019).
Zudem beinhaltet die am 17. März 2016 in Kraft getretene Ladesäulenverordnung,
welche die EU-Richtlinie (2014/94/EU) in nationales Recht umsetzt, klare und
verbindliche Regelungen zu Ladesteckerstandards und Mindestanforderungen zum
Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile.
Weiterführende Informationen zu den Maßnahmen zur Förderung der
Elektromobilität können den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie (www.bmwi.bund.de), des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (www.bmvi.bund.de) sowie des BAFA (www.bafa.de) entnommen
werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen,

in die Kaufprämie für Elektroautos auch elektrisch betriebene Zwei- und Dreiräder
sowie Quads einzubeziehen, nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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