Bölge : Almanya
Diyalog

Wirtschaftsförderung und Wirtschaftssicherung - Erhöhung der Prämie für den Kauf eines Elektrofahrzeuges auf 10.000 € etc.

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

24.07.2019 04:23

Pet 1-18-09-77-042580 Wirtschaftsförderung
und Wirtschaftssicherung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie – zu überweisen, soweit allein mögliche und adäquate grundsätzliche
Änderungen der Richtlinie geprüft werden sollen, die zu einem Mehr an
Elektrofahrzeugen führen,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Prämie für den Kauf eines
Elektrofahrzeuges auf 10.000 Euro erhöht, die Anzahl der geförderten Fahrzeuge
halbiert und die Förderung auf Einkommensbezieher mit einem
Jahresbruttoeinkommen bis maximal 50.000 Euro begrenzt wird.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die derzeitige
Kaufprämie nicht zielführend sei. Zum einen sei sie in der Ausgestaltung zu niedrig,
wenn man die Beschaffungskosten eines Elektrofahrzeugs berücksichtige. Zum
anderen begünstige die Prämie – angesichts der hohen Anschaffungskosten für
Elektrofahrzeuge – einseitig Bezieher überdurchschnittlicher Einkommen. Eine
Erhöhung der Prämie auf 10.000 Euro wäre eine hinreichende Förderung, die auch
Beziehern kleinerer Einkommen die Möglichkeit gäbe, ein E-Auto anzuschaffen, wie
z. B. in Norwegen. Damit würde auch das Ziel, die Elektroautos in großen Volumina
auf den Markt zu bringen, erreicht. Die mit der Petition vorgeschlagene
Einkommensobergrenze verhindere, dass Menschen die Förderung erhielten, die sie
eigentlich nicht benötigten. Die gleichzeitige Halbierung der geförderten Fahrzeuge
führe zur Aufkommensneutralität der Maßnahme.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 35 Mitzeichnungen und 46 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss begrüßt zunächst das mit der Petition zum Ausdruck
gebrachte Engagement im Hinblick auf den Klima- und Umweltschutz.

Der Ausschuss stellt fest, dass Elektrofahrzeuge einen wichtigen Beitrag zur Senkung
der CO2-Emissionen und damit zur Begrenzung der Folgen des Klimawandels sowie
zur Reduzierung lokaler Schadstoff- und Lärmemissionen leisten können. Als
Bindeglied zwischen der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und dem
Verkehrssektor ist die Elektromobilität ein wichtiger Baustein der Energiewende.

Auch der Deutsche Bundestag hat sich bereits mit der Thematik Elektromobilität
befasst (vgl. u. a. die Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen mehrerer
Fraktionen auf Drucksachen 18/9270, 18/10001, 18/11295, 18/11998, 18/12217,
18/13034, 18/13157, 19/986, 19/1536, 19/1538 und 19/1542). Die entsprechenden
Dokumente können im Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden.

Im Rahmen des „Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität“ plant die
Bundesregierung, Deutschland bis 2020 als Leitmarkt mit mindestens einer Million
Elektrofahrzeuge auszubauen.

In diesem Zusammenhang hebt der Ausschuss hervor, dass die Bundesregierung zur
Etablierung der Elektromobilität in Deutschland bereits eine Vielzahl an Maßnahmen
umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht hat, wie z. B. die Befreiung der
Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer oder das am 12. Juni 2015 in Kraft getretene
Elektromobilitätsgesetz, durch das u. a. die Möglichkeit der Freigabe von
Sonderfahrspuren oder Gewährung von Ausnahmen von Zu- bzw.
Durchfahrtsverboten für Elektrofahrzeuge geschaffen wurde.

Am 18. Mai 2016 wurde vom Bundeskabinett ein Marktanreizprogramm zur Förderung
der Elektromobilität mit einem Investitionsvolumen von einer Milliarde Euro
beschlossen. Das Maßnahmenpaket umfasst zeitlich befristete Kaufanreize
(Kaufprämie für Elektroautos), den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie die öffentliche
Beschaffung von Elektrofahrzeugen. Grundlage ist das Regierungsprogramm
Elektromobilität. Unterstützt wird die Bundesregierung durch die „Gemeinsame
Geschäftsstelle Elektromobilität“ sowie die „Nationale Plattform Elektromobilität“.

Der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(Umweltbonus) hat ein Volumen von 600 Mio. Euro, die bis längstens 30. Juni 2019
bereitgestellt werden.

Der sogenannte Umweltbonus wird in Höhe von 4.000 Euro für reine Elektroautos und
in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In-Hybride gewährt. Die Kaufprämie wird für erstmals
in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge mit einem Listenpreis von maximal
60.000 Euro gezahlt.

Weiterführende Informationen zu den Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität
können den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(www.bmwi.bund.de), des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(www.bmvi.bund.de) sowie des BAFA (www.bafa.de) entnommen werden.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode ist u. a.
vorgesehen, die Elektromobilität (batterieelektrisch, Wasserstoff und Brennstoffzelle)
in Deutschland deutlich voranzubringen und die bestehende Förderkulisse, wo
erforderlich, über das Jahr 2020 hinaus aufzustocken und zu ergänzen (S. 77).

Ferner ist beabsichtigt, bei Taxen und leichten Nutzfahrzeugen den Umstieg auf
emissionsarme Antriebe technologieoffen im bestehenden Finanzrahmen durch eine
Erhöhung der bestehenden Kaufprämie bei Elektrofahrzeugen zu fördern und für
weitere Technologien andere Förderinstrumente zu entwickeln (S. 76).

Das BMWi hat mitgeteilt, dass mögliche und adäquate Änderungen der Richtlinie zur
Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) in
Abstimmung mit den beteiligten Ressorts durchgeführt werden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis, die Petition der
Bundesregierung – dem BMWi – zu überweisen, soweit allein mögliche und adäquate
grundsätzliche Änderungen der Richtlinie geprüft werden sollen, die zu einem Mehr an
Elektrofahrzeugen führen.

Im Übrigen empfiehlt er aus den oben dargelegten Gründen, das Petitionsverfahren
abzuschließen.

Der von der Fraktion der AfD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem
BMWi - als Material zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung - dem BMWi - als Material zu überweisen, soweit der Kauf
klimafreundlicher Autos über ein Bonus-Malus-System bei der Kraftfahrzeugsteuer
gefördert werden soll, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist
ebenfalls mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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