Regija: Njemačka
Dijalog

Wirtschaftsförderung und Wirtschaftssicherung - Fördermittel für Wohnungsbauunternehmen/-genossenschaften (Ladestationen-Installation für Elektrofahrzeuge)

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
29 29 u Njemačka

Zbirka završena

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Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

16. 01. 2019. 03:26

Pet 1-18-09-77-044539 Wirtschaftsförderung
und Wirtschaftssicherung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – als Material zu überweisen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Wohnungsbauunternehmen
und -genossenschaften Fördermittel erhalten, wenn sie auf nicht öffentlichen
Parkplätzen und Tiefgaragen Ladestationen für Elektrofahrzeuge installieren und
diese mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen speisen.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass in Städten viele
Einwohner in Mietwohnungen leben würden und nicht die Möglichkeit hätten, ein
Elektrofahrzeug auf eigenem Grund und Boden mit Strom zu versorgen. Fördermittel
für den Kauf von Elektrofahrzeugen würden jedoch wenig bringen, wenn diese
Elektroautos nicht geladen werden könnten. Gerade in Städten sei der Einsatz von
Elektrofahrzeugen, deren Reichweite heute oft noch sehr gering sei, sinnvoll, da die
zurückzulegenden Entfernungen auch gering seien.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 29 Mitzeichnungen und sieben Diskussionsbeiträge vor. Es wird um
Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen
eingegangen werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss begrüßt zunächst das mit der Petition zum Ausdruck
gebrachte Engagement im Hinblick auf den Klima- und Umweltschutz.

Der Ausschuss stellt fest, dass Elektrofahrzeuge einen wichtigen Beitrag zur Senkung
der CO2-Emissionen und damit zur Begrenzung der Folgen des Klimawandels sowie
zur Reduzierung lokaler Schadstoff- und Lärmemissionen leisten können. Als
Bindeglied zwischen der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und dem
Verkehrssektor ist die Elektromobilität ein wichtiger Baustein der Energiewende.

Auch der Deutsche Bundestag hat sich bereits mit der Thematik Elektromobilität
befasst (vgl. u. a. die Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen mehrerer
Fraktionen auf Drucksachen 18/9270, 18/10001, 18/11295, 18/11998, 18/12217,
18/13034, 18/13157, 19/986, 19/1536, 19/1538 und 19/1542). Die entsprechenden
Dokumente können im Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden.

Im Rahmen des „Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität“ plant die
Bundesregierung, Deutschland bis 2020 als Leitmarkt mit mindestens einer Million
Elektrofahrzeuge auszubauen.

In diesem Zusammenhang hebt der Ausschuss hervor, dass die Bundesregierung zur
Etablierung der Elektromobilität in Deutschland bereits eine Vielzahl an Maßnahmen
umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht hat, wie z. B. die Befreiung der
Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer oder das am 12. Juni 2015 in Kraft getretene
Elektromobilitätsgesetz.

Am 18. Mai 2016 wurde vom Bundeskabinett ein Marktanreizprogramm zur Förderung
der Elektromobilität mit einem Investitionsvolumen von einer Milliarde Euro
beschlossen. Das Maßnahmenpaket umfasst zeitlich befristete Kaufanreize
(Kaufprämie für Elektroautos), den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie die öffentliche
Beschaffung von Elektrofahrzeugen. Grundlage ist das Regierungsprogramm
Elektromobilität. Unterstützt wird die Bundesregierung durch die „Gemeinsame
Geschäftsstelle Elektromobilität“ sowie die „Nationale Plattform Elektromobilität“.

Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von
Schnelllade- und Normalladestationen mit bundesweit mindestens
15.000 Ladesäulen. Dafür stellt sie bis 2020 insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Über
das Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur können private Investoren,
Städte und Gemeinden Förderanträge stellen. Die Förderung erfolgt anteilig und
umfasst neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die
Montage. Voraussetzung für die Förderung ist u. a, dass die Ladesäulen öffentlich
zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Weiterführende Informationen zu den Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität
und zur Ladeinfrastruktur können den Internetseiten des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (www.bmwi.bund.de), des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur (www.bmvi.bund.de), des BAFA (www.bafa.de) sowie der
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (www.bav.bund.de) entnommen
werden.

Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD für die 19. Wahlperiode hinsichtlich der Förderung der Elektromobilität
u. a. Folgendes vorgesehen ist (S. 77):

„Wir wollen die Elektromobilität (batterieelektrisch, Wasserstoff und Brennstoffzelle) in
Deutschland deutlich voranbringen und die bestehende Förderkulisse, wo erforderlich,
über das Jahr 2020 hinaus aufstocken und ergänzen. Wir wollen den Aufbau einer
flächendeckenden Lade- und Tankinfrastruktur intensivieren. Ziel ist, bis 2020
mindestens 100.000 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zusätzlich verfügbar zu machen
– wovon mindestens ein Drittel Schnellladesäulen (DC) sein sollen. Zudem wollen wir
die Errichtung von privaten Ladesäulen fördern. Für eine nachhaltige Umstellung der
Busflotten auf alternative Antriebe sind neben den Fahrzeugen auch eine geeignete
Ladeinfrastruktur sowie Betriebsmanagementsysteme erforderlich. Den Einbau von
Ladestellen für Elektrofahrzeuge von Mieterinnen und Mietern sowie
Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern werden wir rechtlich
erleichtern. Außerdem werden wir die gesetzlichen Bedingungen für
benutzerfreundliche Bezahlsysteme verbessern.“

Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich diese angestrebten Ziele im Sinne der
Förderung der Elektromobilität.

Hinsichtlich der beabsichtigten Reform des Wohnungs- und Mieteigentumsrechts
zugunsten von Ladestationen für Elektrofahrzeuge liegt bereits ein Gesetzentwurf des
Bundesrats „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und
Elektromobilität“ (Bundestagsdrucksache 19/401) vor. Ziel des Gesetzentwurfs ist es
u. a., den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auch im privaten Raum
durch flankierende gesetzgeberische Maßnahmen im Wohnungseigentumsrecht und
Mietrecht zu erleichtern.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz – als Material zu überweisen, damit sie in die
Beratungen des o. g. Gesetzentwurfs sowie in die weiteren Prüfungen hinsichtlich der
im Koalitionsvertrag formulierten Ziele zur Förderung der Elektromobilität einbezogen
werden kann.

Begründung (PDF)


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