Regiune: Germania

Wirtschaftsförderung und Wirtschaftssicherung - Stärkere Entlastung/Förderung kleiner Firmen mit weniger als 10 Beschäftigten

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
40 40 in Germania

Petiția este respinsă.

40 40 in Germania

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  1. A început 2016
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

26.01.2019, 03:23

Pet 1-18-09-77-034911 Wirtschaftsförderung
und Wirtschaftssicherung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass kleine Firmen mit weniger als zehn
Beschäftigten stärker in den Bereichen Steuern, Versicherung, Haftung und Zugang
zum Bewerbermarkt unterstützt werden. Außerdem soll eine „Gründungsagentur“ für
kleine Firmen eingerichtet werden, die diese beim Aufbau der Unternehmensstruktur
unterstützt.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es Ziel sein
sollte, bei Neugründungen und der Förderung innovativer kleiner Unternehmen in
Deutschland im internationalen Vergleich an die Spitze zu gelangen. Kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) würden in der Regel höchst effizient, zielorientiert und
flexibel arbeiten. Leider hätten KMU und Start-Ups auch nur eine „kleine“ Lobby, so
dass ihre Interessen nur selten vorgetragen und gehört würden. Durch eine deutliche
Erleichterung bei der Bürokratie sowie durch deutliche Entlastungen bei Abgaben
verbunden mit dem Anreiz, sich zu professionalisieren und zu wachsen, könnte eine
neue Schicht an mittelständischen Arbeitgebern heranwachsen. Eine
„Gründungsagentur“ könnte Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern
unterstützen, indem sie organisatorische Rahmenbedingungen schaffe, von
bürokratischen Vorgaben entlaste und gezielt den Aufbau guter rechtlicher und
kaufmännisch tauglicher Unternehmensstrukturen fördere. Auch könnte sie den
berechtigten Interessen der KMU eine Stimme geben. Zudem könnten
Haftungsbegrenzungen erleichtert werden. Eine weitere Erleichterung wäre,
Kleinstunternehmen grundsätzlich bei der Einstellung von Praktikanten und
Absolventen finanziell zu fördern, wenn sie Mitarbeiter später unbefristet
übernähmen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 40 Mitzeichnungen und 8 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass für kleine Unternehmen sowie
Gründerinnen und Gründer bereits ein umfangreiches Informations-, Beratungs- und
Unterstützungsangebot zur Verfügung steht. Internationale Vergleiche (u. a. Global
Entrepreneurship Monitor) zeigen, dass in Deutschland eine umfassende
Gründungsinfrastruktur von Bund, Ländern, Kommunen und weiteren Einrichtungen
(u. a. einheitliche Ansprechpartner, Kammern, Wirtschaftsförderungen) etabliert ist.

In diesem Zusammenhang weist der Ausschuss darauf hin, dass das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem
Existenzgründungsportal www.existenzgruender.de und dem Unternehmensportal
www.bmwi-unternehmensportal.de bundesweit zentrale Plattformen für
Gründerinnen und Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen bietet. Von der
Geschäftsidee über den Businessplan bis hin zu konkreten Fördermöglichkeiten
informieren die Portale detailliert und umfassend. Dabei stehen nicht nur
Textbeiträge, sondern interaktive Checklisten, Online-Tools, Lernprogramme, eine
Adressdatenbank sowie ein Expertenforum für individuelle Anfragen kostenlos zur
Verfügung. Darüber hinaus informiert das BMWi zu wichtigen Themen durch
spezifische Publikationen (u. a. „GründerZeiten“).

Gründerinnen und Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen können darüber
hinaus durch das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ Zuschüsse
für Beratungsleistungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und
organisatorischen Fragen der Unternehmensführung erhalten.
Weitere Informationen können der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle www.bafa.de entnommen werden.

Weiterhin macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass die Förderprogramme für
Gründungen und kleine Unternehmen verschiedene Erleichterungen enthalten, wie
Haftungsfreistellungen, u. a. das ERP-Gründerkredit-Startgeld, damit der Zugang zu
Finanzierungen erleichtert wird. Die Förderdatenbank des Bundes
www.foerderdatenbank.de informiert über alle Programme des Bundes, der Länder
und der Europäischen Union.

Seit 2006 besteht zudem das Arbeitsprogramm Bürokratieabbau und Bessere
Rechtsetzung. In der 18. Legislaturperiode wurden in diesem Rahmen zahlreiche
neue Initiativen angestoßen, die insbesondere auch kleinen und jungen
Unternehmen zugutekommen. Dazu gehören beispielsweise die Eckpunkte zur
weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (2014) sowie
das Erste Bürokratieentlastungsgesetz (2015). In dem Gesetz wurde u. a. die
sogenannte Gründerausnahme in der Wirtschaftsstatistik ausgedehnt. Erstmals
findet sich seitdem dieser Ansatz auch in Teilen der Umweltstatistik. Außerdem
wurde der Grenzwert, ab dem Buchführung und Inventarisierung verpflichtend sind,
um 20 Prozent angehoben, d. h. die Unternehmen „wachsen“ erst später in diese
Pflichten hinein.

Die Maßnahmen des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG II) vom 30. Juni
2017 (BGBl. I S. 2143) entlasten insbesondere kleine Betriebe mit zwei bis drei
Mitarbeitern wie Handwerksbetriebe. Schwerpunkte sind dabei der weitere Abbau
bürokratischer Vorschriften im Steuerrecht und die Digitalisierung – sowohl die
Digitalisierung in Verwaltungsverfahren als auch die Förderung der Digitalisierung im
Handwerk (Modernisierung der Handwerksordnung). Das Konzept „Einheitlicher
Ansprechpartner“ und das E-Government werden durch das BEG II gestärkt,
beispielsweise durch vereinheitlichte und über Internetportale abrufbare
Informationen zu Gesetzen und Verordnungen. Zusätzlich wird die Berechnung der
Beiträge zur Sozialversicherung vereinfacht. Das Entlastungsvolumen für die
Wirtschaft beträgt mindestens 135 Millionen Euro jährlich.

Ferner hebt der Ausschuss hervor, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD für die 19. Wahlperiode (siehe näher S. 13, 42 ff., 62 ff.) vorgesehen ist, die
Gründungskultur in Deutschland zu fördern sowie Strukturen zu schaffen, die
Neugründungen und Nachfolge in der Start- und Übergangsphase unterstützen und
die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß reduzieren. Zudem sollen die
Bedingungen für Wagniskapital weiter verbessert werden. Mit Hilfe eines
„One-Stop-Shops“ sollen Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren
vereinfacht werden.

Des Weiteren wurde im Koalitionsvertrag ein Drittes Bürokratieentlastungsgesetz
(BEG III) mit den folgenden Schwerpunkten vereinbart (siehe S. 63):

· Verringerung der Statistikpflichten,

· Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen
Rechtsbereichen, u. a. durch die Überprüfung von Schwellenwerten vor allem
im Steuer- und Sozialrecht sowie bei Berichtspflichten.

· Harmonisierung, z. B. von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften,

· zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörde,

· Befreiung der Unternehmen in den ersten beiden Jahren nach Gründung von
der monatlichen Voranmeldung der Umsatzsteuer,

Vermeidung von Doppelmeldung zur Berufsgenossenschaft.

Es ist beabsichtigt, eine ressortübergreifende Bund-/Länder-Arbeitsgruppe
einzusetzen, die zur signifikanten Reduzierung der Statistikpflichten bis Ende 2019
konkrete Vorschläge erarbeitet. Europäische Vorgaben sollen nicht mit zusätzlichen
bürokratischen Belastungen versehen werden.

Ergänzend verweist der Ausschuss auf die Ausführungen der Bundesregierung in
ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
betreffend „Status quo und Pläne der Bundesregierung zur Verbesserung von
Start-up- und Gründungsfinanzierungen“ auf Drucksache 19/4439, die im Internet
unter www.bundestag.de eingesehen werden können.

Im Hinblick auf die o. g. zahlreichen bestehenden Fördermöglichkeiten und die im
Koalitionsvertrag vorgesehenen zusätzlichen Entlastungsmaßnahmen wird dem
Anliegen der Petition nach Auffassung des Ausschusses bereits weitgehend
Rechnung getragen. Darüber hinaus sieht der Ausschuss keinen Bedarf für den vom
Petenten geforderten Aufbau einer „Gründungsagentur“.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen ist.

Der von der Fraktion der FDP gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
- dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - zur Erwägung zu überweisen
und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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