Wirtschaftspolitik - Automatische Verbrauchsanpassung, Energiebedarfsobergrenzen bei PC

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
147 Ondersteunend 147 in Duitsland

De petitie is afgesloten

147 Ondersteunend 147 in Duitsland

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

29-08-2017 16:53

Pet 1-17-09-703-035835Wirtschaftspolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass bei Computern nur noch Bauteile mit einer
automatischen Verbrauchsanpassung zugelassen werden und eine Energiebedarfs-
obergrenze für verbrauchsintensive Bauteile eingeführt wird.
Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 147 Mitzeichnungen und
42 Diskussionsbeiträgen vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, derzeit seien keine
Grenzen im Leistungsspektrum von Laptops und Computern erkennbar. Während es
früher Laptops gegeben habe, die bei einem Verbrauch von 60 Watt die vollständige
Arbeit getätigt hätten, läge der Verbrauch von Laptops heute bei über 200 Watt, bei
Computern sogar bei 800 Watt. Verursacht werde dies durch die Grafikkarte und
hochgetaktete Prozessoren, die ihre Leistung nicht der Abnahme anpassen würden.
Ursache hierfür seien wiederum schlecht programmierte Software bzw. Spiele. Die-
ser Mehrverbrauch sei auch durch Energiesparlampen nicht aufzuwiegen. Auch so-
genannte „Green“-Produkte seien wieder vom Markt verschwunden. Im Hinblick
hierauf sei der Gesetzgeber dringend gefordert, eine nationale Bestimmung zu
erlassen, die neben Einsparungen auch auf die Entwicklung von Bauteilen und
Software einen positiven Einfluss haben könnte.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass im Rahmen des Energiekonzeptes
von 2010 einschließlich der im Juni 2011 gefassten ergänzenden energiepolitischen
Beschlüsse weitreichende Ziele für die Umgestaltung der Energieversorgung, die
Energieeinsparung sowie die CO2-Minderung gesetzt und eine Vielzahl von Maß-
nahmen initiiert wurden, um diese Ziele zu erreichen.
Zur Verwirklichung der energie- und klimapolitischen Ziele werden nachfolgende we-
sentliche Regelungsansätze zur Energieeffizienz von Produkten verfolgt, die auf
Richtlinien der Europäischen Union beruhen und in Deutschland bereits umgesetzt
wurden bzw. gegenwärtig novelliert werden:
Mit der Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von
Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Pro-
dukte (Ökodesign-Richtlinie) besteht ein Rechtsrahmen für die Festlegung von
Mindestanforderungen für die umweltgerechte Gestaltung (Ökodesign) energiever-
brauchsrelevanter Produkte (ausgenommen Fahrzeuge). Der vorliegende Entwurf
zur Verordnung enthält neben Anforderungen an Mindestenergieeffizienzen in Bezug
auf den Gesamtenergieverbrauch, den Bereitschafts- und Auszustand und den
internen Stromverbrauch auch Anforderungen an die Leistungssteuerung (power
management). Durch diese funktionalen Anforderungen ist ein automatisches Um-
schalten in geringere Stromverbrauchszustände unter bestimmten Voraussetzungen
möglich. Die Verwendung bestimmter Bauteile oder Komponenten bestimmter Her-
steller würde dem Grundsatz der Technologieneutralität der Ökodesign-Richtlinie
zuwider laufen. Ferner schlägt die Verordnung Informationsanforderungen durch die
Hersteller vor, mit denen Verbraucher u. a. über die Energieeinsparmöglichkeit der
Leistungssteuerungsfunktion informiert werden.
Ergänzend zum Instrument der Ökodesign-Richtlinie werden auf der Grundlage der
Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie 2010/30/EU energieverbrauchs-
relevante Produkte mittels einer farbigen Energieeffizienzskala (grün = sehr effizient
bis rot = wenig effizient) nach ihrem Energieverbrauch gekennzeichnet. Hierüber er-
hält der Endabnehmer eine wichtige Hilfestellung und kann energieverbrauchsbe-
dingte Kosten in seine Kaufentscheidung einbeziehen. Ähnlich wie im Rahmen der
Ökodesign-Richtlinie werden die produktspezifischen Regelungen durch die
Europäische Kommission erlassen.

Das im März 2012 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Neuord-
nung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts ist am 17. Mai 2012 in Kraft ge-
treten. Das Gesetz dient der Umsetzung von Vorgaben des europäischen Rechts
und ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Steigerung der Energieeffizienz im
Produktbereich. Neben Haushaltsgeräten und Konsumgütern gehören nunmehr auch
gewerbliche Produkte dazu. Daneben bildet die Verbesserung der
Marktüberwachung durch erweiterte Vollzugspflichten und -befugnisse für die
Bundesländer (u. a. Stichprobenkontrollen) einen zweiten wichtigen Schwerpunkt
dieses Gesetzes.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass in den derzeitigen Überlegungen der
Europäischen Kommission eine Reihe energierelevanter Produkte für eine Regelung
des Öko-Designs sowie der Verbrauchskennzeichnung ansteht. In diese
Überlegungen werden Computer ebenfalls einbezogen. Die hierfür erforderliche Ent-
wicklung von Methoden bzw. Normungsprozessen ist jedoch noch nicht
abgeschlossen.
Im Hinblick auf die derzeit stattfindenden Reformüberlegungen hinsichtlich der Aus-
gestaltung energieeffizienter Produkte empfiehlt der Petitionsausschuss daher, die
Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, da dessen Zuständigkeit berührt
ist.

Begründung (PDF)


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