Region: Tyskland

Wirtschaftspolitik - Einfuhrabgaben für nicht nach anerkannten Standards hergestellte Waren

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
220 Støttende 220 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

220 Støttende 220 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2012
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16.11

Pet 1-17-09-703-042088

Wirtschaftspolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, auf Importe, die nicht nach anerkannten Standards
hergestellt wurden, entsprechend den im Erzeugerland herrschenden sozialen und
ökologischen Standards bemessene Einfuhrabgaben zu erheben.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, durch den
Zollaufschlag oder eine besondere „Einfuhrabgabe" solle ein eventueller Preisvorteil
„unfair" hergestellter Produkte gegenüber Waren aus nachhaltiger Produktion
ausgeglichen – und ein Anreiz zum Bezug von lokal in Deutschland hergestellten
Waren – erzeugt werden. Im Hinblick hierauf werde die Erhebung eines
Zollaufschlags auf nach Deutschland importierte Güter, die nicht nachweislich unter
sozial gerechten Bedingungen produziert worden seien, gefordert. Im globalen
Wettbewerb sei dieses Mittel geeignet, um den Wettbewerb um die niedrigsten
Löhne weltweit auf Kosten der Gesundheit der Menschen und der Umwelt zu
verhindern bzw. zumindest einzuschränken. In Anlehnung an die Definition von
sozialen Standards durch internationale Organisationen, wie die United Nations
Organization (UNO) oder die World Health Organization (WHO) sollten so
insbesondere Produkte verteuert werden, die unter ausbeuterischen Umständen
hergestellt würden. Darüber hinaus solle dies auch bei Waren geschehen, die aus
Ländern ohne ein funktionierendes Sozialsystem oder mit eingeschränkten
Gewerkschafts- und Streikrechten stammen würden. Hierdurch könnten auch
Anreize zur Schaffung lokaler Produktionsstätten gesetzt werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 220 Mitzeichnungen und 5 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss begrüßt das mit der Petition zum Ausdruck gebrachte
Engagement hinsichtlich der Stärkung von Menschenrechten, Sozialstandards und
Nachhaltigkeit. Der Ausschuss teilt diese Ziele zwar grundsätzlich, jedoch vermag er
das konkrete Anliegen aus rechtlichen und praktischen Gründen nicht zu
unterstützen.
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass Beurteilungsmaßstab für die
geforderten Maßnahmen die Regeln der Zollunion im Rahmen des Gemeinsamen
Binnenmarktes sind. Die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)
erheben keine gesonderten Zölle mehr und auch sonstige Gebühren sind mit den
Prinzipien der Warenverkehrsfreiheit nicht mehr vereinbar. In diesem
Zusammenhang macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass der Erlass von
Regelungen auf europäischer Ebene nicht durchführbar ist, da Regelungen des
Welthandelsrechts entgegenstehen, die ein Diskriminierungsverbot vorsehen. Von
einer Diskriminierung kann dann ausgegangen werden, wenn Waren bei der Einfuhr
schlechter behandelt werden als gleichartige Waren aus einem anderen Land oder
gleichartige Güter aus inländischer Herstellung. Die Erhebung einer Gebühr ist eine
von den materiellen Regeln des Welthandelsrechts (General Agreement on Tariffs
and Trade = GATT) grundsätzlich erfasste Einfuhrbeschränkung. Eine Rechtfertigung
der grundsätzlich diskriminierenden Einfuhrbeschränkungen unter dem
Gesichtspunkt des Verstoßes gegen soziale oder ökologische Regeln ist rechtlich
nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Dahinter steht zum einen die
Anerkennung der staatlichen Souveränität aller Länder im Hinblick auf ihre eigene
Gesetzgebung und zum anderen die Überlegung, dass anderenfalls willkürlichem
protektionistischem Missbrauch der Ausnahmeregeln Vorschub geleistet würde.
Ferner verweist der Ausschuss darauf, dass es für die Zollbehörden praktisch
unmöglich wäre, festzustellen, ob ein Importprodukt mit einem Zollaufschlag belastet
werden müsste, da Herstellungsprozesse unter Beachtung menschenrechtlicher,

sozialer oder umweltpolitischer Belange sich in den jeweiligen Produkten nicht
erkennbar niederschlagen.
Der Petitionsausschuss hat großes Verständnis für die Befürchtungen, die mit dem
Anliegen vorgetragen werden. Er teilt ebenso wie die Bundesregierung grundsätzlich
die Ziele der Petition, die Beachtung der Menschenrechte und der Nachhaltigkeit zu
fördern. Die Stärkung der Menschenrechte, des Umweltschutzes und der sozialen
Standards sind daher Bestandteile auch der deutschen Außenwirtschaftspolitik. Der
Ausschuss weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die
Bundesregierung bemüht, diese berechtigten Anliegen in den unterschiedlichen
internationalen Gremien mit Nachdruck voranzubringen. Im Rahmen der World Trade
Organization (WTO) setzt sich die Bundesregierung gemeinsam mit ihren EU-
Partnern für eine Stärkung ökologischer und sozialer Rechte ein. Während es der EU
gelungen ist, die Liberalisierung des Handels mit Umweltgütern zum Gegenstand der
laufenden Welthandelsrunde der WTO (sogenannte Doha-Entwicklungsagenda) zu
machen, wurde ein entsprechender Vorstoß zugunsten der international anerkannten
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO von der ganz
überwiegenden Mehrheit der WTO-Mitglieder verhindert. Vor allem die
Entwicklungsländer fürchten eine Gefährdung ihrer Kostenvorteile und einen
protektionistischen Missbrauch sozialer und ökologischer Rechte durch die
Industrieländer und stehen daher jeder Einbeziehung dieser Belange in die WTO
kritisch bis ablehnend gegenüber.
Der Petitionsausschuss macht diesbezüglich auf die Antworten der Bundesregierung
auf mehrere Kleine Anfragen verschiedener Fraktionen (Drs.16/8682; 17/10506;
17/11222; 17/2774), Schriftliche Fragen (Drs. 17/11095 Nr. 22-25; 17/8724 Nr. 40;
17/8102 Nr. 195; 17/8637 Nr. 78; 17/4587 Nr. 39) sowie verschiedene Anträge
(Drs. 17/11319; 17/5759; 17/4669) aufmerksam. Darüber hinaus hat sich der
Deutsche Bundestag in der 17. Legislaturperiode in seiner 90., 111., 114., 195., 204.
und 219. Sitzung mit dieser Thematik befasst (vgl. Plenarprotokolle 17/90, 17/111,
17/114, 17/195, 17/204 und 17/219).
Weiter hebt der Petitionsausschuss hervor, dass die EU alle ihr zur Verfügung
stehenden handelspolitischen Instrumente nutzt - vor allem ihr Allgemeines
Präferenzsystem, wo sie durch zusätzliche Handelsvorteile einen Anreiz für
ökologisches und soziales Verhalten schafft. Dieses Präferenzsystem knüpft die
Senkung bzw. Streichung von Einfuhrzöllen in die EU an die Einhaltung von
verschiedenen Menschenrechtskonventionen. Das Interesse der Bundesrepublik

Deutschland und der EU liegt darin, Drittstaaten in ihren Bemühungen um eine
nachhaltige Entwicklung und eine verantwortungsvolle Staatsführung zu
unterstützen. Im Falle von schwerwiegenden und systematischen Verletzungen der
Bestimmungen des Allgemeinen Präferenzsystems können die Vergünstigungen
rückgängig gemacht werden.
Daneben können aber auch Regelungen in bilateralen Freihandelsabkommen einen
wichtigen Beitrag zur effektiven Implementierung von Arbeitsstandards leisten. So
gibt es in allen zuletzt abgeschlossenen Abkommen der EU mit Drittstaaten ein
Bekenntnis zur Anerkennung und Förderung sozialer Rechte im ILO-Kontext („decent
work for all"). Auch das am 1. Juli 2011 vorläufig in Kraft getretene
Freihandelsabkommen mit Korea sowie die unter deutscher EU-Präsidentschaft im
April 2007 verabschiedeten Mandate für Freihandelsabkommen mit der Association
of Southeast Asian Nations (Asean) und Indien sowie Assoziierungsabkommen mit
der Andengemeinschaft und Zentralamerika enthalten entsprechende Vorgaben. So
sehen die Kapitel „Handel und nachhaltige Entwicklung" in der neuen Generation
bilateraler Freihandelsabkommen der EU vor, die effektive Implementierung der ILO-
Kernarbeitsnormen zu fördern und zu überwachen.
Weiterhin unterstützt die Bundesregierung nachdrücklich die internationalen
Bestrebungen zur Stärkung der sozialen Verantwortung der Unternehmen, z. B. im
Rahmen der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD)-
Leitsätze für multinationale Unternehmen und des „Global Compact" der Vereinten
Nationen. In den OECD-Leitsätzen haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, die
Anwendung dieses Verhaltenskodex zu fördern. Als wichtige Plattform für den Dialog
und für die Umsetzung der zehn Prinzipien des Global Compact hat sich das
deutsche Global Compact Netzwerk etabliert. Es wird koordiniert von der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Abstimmung mit der
International Chamber of Commerce (ICC). Dabei stehen Erfahrungsaustausch und
gemeinsames Lernen im Vordergrund. Bei Zweifelsfällen über die Berücksichtigung
der zehn Prinzipien des Global Compact bemüht sich das deutsche Netzwerk, mit
den Beteiligten eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.
Eine wichtige Bedeutung spielen nach Ansicht des Ausschusses darüber hinaus die
einstimmig verabschiedeten Leitprinzipien der Vereinten Nationen zur
Unternehmensverantwortung für Menschenrechte. Dieses auf drei Säulen beruhende
Rahmenkonzept sieht staatliche Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte,
eine unternehmerische Verantwortung zum Respekt der Menschenrechte sowie eine

Verbesserung des Zugangs zu Abhilfeverfahren vor. Die Europäische Kommission
hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, diese Prinzipien im Wege nationaler
Aktionspläne umzusetzen.
Darüber hinaus verweist der Ausschuss darauf, dass von der Bundesregierung ein
Runder Tisch „Verhaltenskodizes für Sozialstandards“ initiiert wurde. Dieser umfasst
Unternehmen und Verbände, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und
Ministerien und hat das Ziel, Arbeits- und Sozialstandards bei Zulieferbetrieben in
Entwicklungsländern durch Verhaltensregeln zu verbessern. Ein Beispiel für den
Erfolg kooperativer Bemühungen zur Einhaltung internationaler Standards ist die
sog. „Business Social Compliance Initiative" der Foreign Trade Association (FTA),
des Dachverbandes des europäischen Außenhandels, in der rund 50 international
tätige Unternehmen dafür Sorge tragen, dass ihre Produktionsabläufe und die ihrer
Zulieferer internationalen Umwelt-, Gesundheits- und Sozialstandards genügen.
Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass die Bundesregierung im Bereich der
Verbraucherinformation Maßnahmen unterstützt, die einer verbesserten
Markttransparenz dienen und Verbraucherinnen und Verbraucher über Produkte und
Dienstleistungen aufklären, die in besonderer Weise Kriterien der Nachhaltigkeit
erfüllen.
Mit dem Ziel der weiteren Förderung von gesellschaftlicher
Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR) durch die
Erhöhung der Sichtbarkeit in der breiten Öffentlichkeit und dem Ziel, zu einer
sozialen und ökologischen Gestaltung der Globalisierung beizutragen, wird derzeit
von der Bundesregierung eine nationale CSR-Strategie entwickelt. Dabei wird sie
von dem CSR-Forum beraten, das Stakeholder aus Wirtschaft und Unternehmen,
Gewerkschaften, Zivilgesellschaft, Politik und internationalen Organisationen an
einem Tisch vereint. Das CSR-Forum hat die Arbeitsgruppe „CSR im europäischen
und internationalen Kontext" gebeten, sich schwerpunktmäßig mit dem Thema
Unternehmensverantwortung und Menschenrechte auseinanderzusetzen und
Empfehlungen für das CSR-Forum zu erarbeiten.
Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Ausschuss im
Ergebnis fest, dass der Einführung von Einfuhrabgaben insbesondere Vorgaben des
Europarechts sowie des Welthandelsrechts entgegenstehen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


Hjælp med til at styrke borgerdeltagelse. Vi ønsker at gøre dine bekymringer hørt, mens du forbliver uafhængig.

Donere nu