Regiune: Germania

Wirtschaftspolitik - Energielabel nur aufgrund umfassender Umweltbilanz

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
308 de susținere 308 in Germania

Petiția este respinsă.

308 de susținere 308 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2012
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

29.08.2017, 16:51

Pet 1-17-09-703-033860Wirtschaftspolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Energielabels nur aufgrund ihrer gesamten
Umweltbilanz vergeben werden dürfen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Dazu liegen 308 Mitzeichnungen und 35 Diskussionsbeiträge vor. Der
Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen
Gesichtspunkt eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, zur Verringerung
des Stromverbrauchs müsse eine Umgestaltung der existierenden EU-
Energieeffizienzlabels vorgenommen werden. Diese sollten bei der Einteilung der
Energieeffizienzklassen die gesamte Umweltbilanz eines Produkts berücksichtigen,
wie beispielsweise den Schadstoffausstoß bei der Produktion und beim Transport.
Produkte hätten aufgrund ihres Energielabels einen großen Wettbewerbsvorteil, der
jedoch teilweise aufgrund der Art und Weise der Herstellung ungerechtfertigt sei.
Dies müsse im Sinne des Verbraucher- und Umweltschutzes und zur Gewährleistung
eines fairen Wettbewerbs geändert werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat u. a. auch der Bundesregierung die Gelegenheit
gegeben, zu der Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass die Verbesserung der
Energieeffizienz zu den zentralen energie- und klimapolitischen Zielen der
Bundesrepublik Deutschland wie auch der Europäischen Union gehört. Zur
Umsetzung dieser Ziele existieren zwei wesentliche Regelungsansätze, die auf
Richtlinien der Europäischen Union beruhen und in Deutschland umgesetzt wurden
bzw. gegenwärtig novelliert werden.
Der Ausschuss weist in diesem Zusammenhang auf die Richtlinie 2009/125/EG zur
Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die
umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-
Richtlinie) vom 21. Oktober 2009 hin.
Mit dieser neu gefassten Richtlinie existiert ein Rechtsrahmen für die Festlegung von
Mindestanforderungen für die umweltgerechte Gestaltung (Ökodesign)
energieverbrauchsrelevanter Produkte (ausgenommen Fahrzeuge).
Vom Begriff der energieverbrauchsrelevanten Produkte können neben
Haushaltsgeräten und anderen energieverbrauchenden Geräten künftig auch
Produkte erfasst werden, die selbst keine Energie verbrauchen, aber den Verbrauch
von Energie beeinflussen (wie z. B. Fenster).
Ziel der Ökodesign-Richtlinie ist es, durch EU-weit gültige Produktanforderungen das
Funktionieren des Binnenmarktes für diese Produkte zu gewährleisten und die von
ihnen ausgehenden Umweltauswirkungen zu verringern, insbesondere durch
Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz. Die Europäische Kommission
konkretisiert die Rahmenvorgaben der Ökodesign-Richtlinie durch Verabschiedung
produktspezifischer Rechtsakte. Hierbei wird bei der Analyse der zu erzielenden
Einsparungen bereits heute der gesamte Lebenszyklus eines Produkts, d. h. von der
Verarbeitung der Rohstoffe bis zur Entsorgung bzw. Wiederverwertung, betrachtet.
Die größten Einsparpotentiale lagen bei den bislang geregelten Produktgruppen auf
dem Energieverbrauch während des Gebrauchs.
Die genannten europäischen Rechtsakte werden in Deutschland durch das
Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) in nationales Rechts
umgesetzt und entfalten somit auch für Deutschland Wirkung (Einzelheiten unter:
www.ebpd.bam.de).
Ergänzend zum Instrument der Ökodesign-Richtlinie werden auf der Grundlage der
Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie 2010/30/EU vom 19. Mai 2010
energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einer farbigen Energieeffizienzskala

(grün = sehr effizient bis rot = wenig effizient) nach ihrem Energieverbrauch
gekennzeichnet. Hierüber erhält der Endabnehmer eine wichtige Hilfestellung und
kann energieverbrauchsbedingte Kosten in seine Kaufentscheidung einbeziehen.
Ähnlich wie im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie werden die produktspezifischen
Regelungen durch die Europäische Kommission erlassen. Hierbei werden Angaben
zum Energieverbrauch bei Gebrauch sowie der Verbrauch an anderen wichtigen
Ressourcen bei Gebrauch berücksichtigt, wie beispielsweise der Wasserverbrauch
bei Waschmaschinen. Eine Berücksichtigung der gesamten Umweltbilanz des
einzelnen Produkts erfolgt nicht, da diese Informationen für ein Instrument der
Verbraucherinformation nicht geeignet, in ihrer Darstellung zu komplex und für die
Kommunikation zu sperrig sind. Auch fehlt es derzeit bei der Frage nach der
Berücksichtigung der gesamten Umweltbilanz eines Produkts an einer einheitlichen
Methodik. Gerade für den Vergleich von Umwelteigenschaften bei Produkten kommt
es aber entscheidend darauf an, dass eine international einheitliche Methodik und
Kommunikation verwendet wird. Daran wird z. B. auf EU-Ebene beim Carbon
Footprint gearbeitet.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass die Energieverbrauchskennzeichnungs-
Richtlinie über das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) und die
Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) in nationales Recht
umgesetzt wurde. Nach der Beschlussfassung des Bundeskabinetts am
20. Dezember 2011 haben Bundestag und Bundesrat den Entwurf des Gesetzes zur
Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts beraten. Am 8. März
2012 hat der Deutsche Bundestag in seiner 165. Sitzung das Gesetz in zweiter und
dritter Lesung beschlossen. Die parlamentarischen Vorgänge hierzu können im
Internetangebot des Deutschen Bundestages unter www. bundestag.de eingesehen
werden.
Vor dem Hintergrund der erst kürzlich stattgefundenen parlamentarischen
Beratungen im Deutschen Bundestag hält der Ausschuss die geltende Rechtslage
für sachgerecht und vermag das mit der Petition verfolgte Anliegen nicht zu
unterstützen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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