Wirtschaftspolitik - Nur noch Steckernetzteile mit einem Wirkungsgrad >90%

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
348 Ondersteunend 348 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

348 Ondersteunend 348 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

29-08-2017 16:52

Pet 1-17-09-703-034618Wirtschaftspolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass in Deutschland nur noch Steckernetzteile
mit einem Wirkungsgrad über 90 Prozent vermarktet bzw. zusammen mit anderen
Produkten ausgeliefert werden dürfen.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, nach wie vor
würden viele Steckernetzteile ausgeliefert, die sehr schlechte Wirkungsgrade
aufwiesen. Sie würden unnötig viel Strom verbrauchen und trieben damit die
Stromrechnung ihrer Benutzer in die Höhe. Des Weiteren werde hierdurch auch zum
Klimawandel beigetragen, obwohl dies beim heutigen Stand der Technik vermieden
werden könnte. Der Wirkungsgrad eines Netzteils sei von seiner Belastung
abhängig; daher seien die genannten 90 Prozent Wirkungsgrad jeweils bei
25 Prozent, 50 Prozent, 75 Prozent und 100 Prozent der maximal zulässigen
Energieentnahme des Netzteils zu messen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 348 Mitzeichnungen und 22 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der Energieverbrauch externer Netzteile
bereits im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG geregelt ist. Die
Ökodesign-Richtlinie bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Festlegung von
Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter
Produkte. Hierdurch sollen Anreize zu produktbezogenen Innovationen geschaffen
werden, die z. B. die Chancen erhöhen, Produktionskosten durch Verbesserung der
Umwelteffizienz zu reduzieren, ein positives Markenimage aufzubauen oder auch
neue Märkte und Marktanteile zu erschließen.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass Einzelheiten zu externen Netzteilen der
Verordnung (EG) Nr. 278/2009 der Kommission vom 6. April 2009 zur Durchführung
der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick
auf die Festlegung von Ökodesignanforderungen an die Leistungsaufnahme externer
Netzteile bei Nulllast sowie ihre durchschnittliche Effizienz im Betrieb (ABl. EU L 93
vom 7. April 2009) entnommen werden können. Diese Verordnung regelt
Mindeststandards für den Energieverbrauch von Netzteilen.
Verbesserungen beim Stromverbrauch externer Netzteile sollen hiernach durch
Anwendung bestehender kostengünstiger und nicht besonders geschützter
Technologien erreicht werden, die zu einer Verringerung der Gesamtausgaben für
die Anschaffung und den Betrieb dieser Geräte führen können.
Der Petitionsausschuss merkt an, dass die Anforderungen an die
Leistungsaufnahme externer Netzteile bei Nulllast und ihre durchschnittliche Effizienz
im Betrieb durch die Ökodesign-Anforderungen gemeinschaftsweit harmonisiert
werden sollen, wodurch ein Beitrag zum Funktionieren des Binnenmarktes und zur
Verbesserung der Umweltverträglichkeit dieser Produkte geleistet wird.Diese
Verordnung soll die Marktdurchdringung von Technologien zur Verbesserung der
Umweltverträglichkeit externer Netzteile über die Lebensdauer erhöhen und damit
bis 2020 zu geschätzten Einsparungen beim Energieverbrauch über die
Lebensdauer in Höhe von 118 Petajoule sowie zu Stromeinsparungen in Höhe von
9 Terawattstunden im Vergleich zum Szenario ohne Maßnahmen führen.
Seit April 2011 dürfen Netzgeräte bei Nulllast nur 0,3 bis 0,5 W Leistung aufnehmen.
Der Wirkungsgrad wird je nach Leistung des Netzteils auf ca. 0,5 (Leistung > 1 W)
bis 0,87 (Leistung > 51 W) festgelegt.

Nach Auffassung des Ausschusses sind die in der Verordnung (EG) Nr. 278/2009
festgelegten Produktanforderungen so geregelt, dass sie technisch machbar,
wirtschaftlich vertretbar und ökologisch sinnvoll sind.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.
Der von den Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gestellte Antrag, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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