Regija: Njemačka

Wirtschaftspolitik - Schaffung eines Programms zur Entwicklung notwendiger Techniken und Weiterqualifizierung für die Instandhaltung etc.

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Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
369 369 u Njemačka

Peticija je odbijena.

369 369 u Njemačka

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Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

02. 11. 2018. 03:24

Pet 1-18-09-703-041923 Wirtschaftspolitik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.10.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition soll ein gezieltes Programm zur Entwicklung der notwendigen
Techniken und Weiterqualifizierung für die Instandhaltung, die Einbettung der
Instandhaltung in die Digitale Agenda sowie die nachhaltige institutionelle
Unterstützung der Lehre und Forschung in der Instandhaltung erreicht werden.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Industrie 4.0 einen umwälzenden Wandel von Produktionsketten in der Industrie mit
sich bringe. Damit sei eine grundlegende Veränderung des Werteverständnisses in
der Wirtschaft verbunden. Wertschöpfungsstufen dürften nicht mehr isoliert betrachtet
werden, sondern müssten über Unternehmensgrenzen hinweg intelligent vernetzt
werden. Nur so könne es gelingen, immer individueller werdende
Kundenanforderungen flexibel und passgenau zu erfüllen. Auf dem Weg zur
Industrie 4.0 in Deutschland sei eine umfassende Transformation nötig: Die
bestehende Produktionsstruktur in Deutschland müsse modernisiert werden, um
integrierte Wertschöpfungsketten zu ermöglichen. Dreh- und Angelpunkt dafür sei die
Instandhaltung, denn sie sei die einzige Funktion, die mit ihrem jahrelang aufgebauten
Know-how in der Lage sei, bestehende, teilweise in Betrieb befindliche Anlagen und
Anlagenstrukturen zu modifizieren, zu flexibilisieren und zu digitalisieren. Durch die
steigende Technologisierung der Anlagen nehme auch die Komplexität zu, diese zu
verstehen sowie zu kontrollieren. Die erforderliche fachliche Weiterentwicklung gelinge
nur mithilfe grundlegender Forschungsarbeit. Durch die produktionsnahe
Fokussierung der Industrie 4.0 sei die industrielle Instandhaltung innerhalb der
Forschung und Entwicklung jedoch bisher zu wenig beachtet worden. Die
Wirtschafts- und Forschungsförderung berücksichtige deshalb bisher in keiner Weise
die Instandhaltung als Schlüsselressource für die Transformation zur Industrie 4.0.
Dies müsse sich ändern, um sicherzustellen, dass der Produktionsstandort
Deutschland auch künftig im internationalen Wettbewerb bestehen könne. Mithilfe
staatlicher Fördermittel werde es gelingen, Industrie 4.0 durch das nötige Know-how
in der nötigen Geschwindigkeit umzusetzen und den Produktionsstandort Deutschland
nachhaltig zu sichern.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 369 Mitzeichnungen und sieben Diskussionsbeiträge vor. Es wird um
Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen
eingegangen werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Digitale Agenda der
Bundesregierung die Leitlinien der Digitalpolitik beschreibt und Maßnahmen bündelt,
um den digitalen Wandel zu begleiten und mitzugestalten. Eines der zentralen
Handlungsfelder der Digitalen Agenda ist „Industrie 4.0“, ein Begriff, der die gesamte
Lebensphase eines Produktes von der Idee über Entwicklung, Fertigung, Nutzung und
Wartung bis hin zum Recycling bestimmt. Insoweit ist das Thema „Instandhaltung“
inhärenter Bestandteil der Digitalen Agenda der Bundesregierung.

Der Ausschuss hebt hervor, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
für die 19. Wahlperiode ein Ausbau der Industrie 4.0-Aktivitäten und dabei auch ein
Aufgreifen spezifischer Zukunftsthemen vorgesehen sind. Zentrale Ziele sind u.a. die
Schaffung offener und interoperabler Standards für Industrie 4.0 und tragfähige
Lösungen für die IT-Sicherheit (S. 57).

Weiterhin stellt der Ausschuss fest, dass der Weg zur Industrie 4.0 dauerhaft nur
erfolgreich sein wird, wenn die zunehmend vernetzten Produktionsanlagen effizient
funktionieren. Dies wird absehbar komplexer und anspruchsvoller und betrifft auch die
mit der Petition angesprochene Instandhaltung. Allerdings ist „Instandhaltung“ weder
eine Schlüsselressource für die Transformation zur Industrie 4.0. noch ist sie begrifflich
zukunftsorientiert. Eine leistungsfähige intelligente Überwachung und Steuerung der
Instandhaltung erfolgt mehr und mehr in Form vorausschauender Wartung
(sogenannte „predictive maintenance“) als effiziente Methodik zur Vermeidung von
Schadenereignissen und unerwünschten Stillstandszeiten. Die daraus zu erwartenden
Kosteneinsparungen sind zugleich Treiber für die Digitalisierung der Produktion in
vielen Betrieben.

Daher fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die
Digitalisierung der Wartung im Förderprogramm „Smart Service Welt“ in mehreren
Projekten:

 Das Projekt Smarte-Techniker-Einsatz-Planung „STEP“ (www.projekt-step.de)
dient dazu, Instandhaltungsunternehmen zu helfen, den Instandhaltungsbedarf von
Maschinen bedarfsgerecht, effizient und weitgehend automatisiert zu planen.
 Auch das Projekt „GEISER“ (www.projekt-geiser.de) hat eine intelligente Planung
von Servicetechnikern unter Nutzung von zeitaktuellen Maschinendaten, Daten zur
Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder der aktuellen Verkehrslage zum Ziel.
 Im Projekt „Glass@Service“ (www.glass-at-service.de) werden AR Datenbrillen
entwickelt, welche Servicetechniker bei der Wartung vieler unterschiedlicher
Anlagen unterstützt.
 Das Projekt „OpenServ4P“ (www.openserv4p.de) schafft die technischen
Voraussetzungen, um alte Industrieanlagen Industrie-4.0-fähig zu machen.
 Im Projekt „StreetProbe“ (www.streetprobe.de) wird die Instandhaltung von
Straßen durch eine automatische Erfassung des Straßenzustands über die
Fahrzeugsensorik unterstützt.

Die Lösungen, die im Rahmen der Förderprojekte entwickelt werden, sollen in
praxisnahen Erprobungen ihre wirtschaftlichen Potentiale aufzeigen und als Referenz
und Multiplikator in der jeweiligen Branche dienen. Möglichkeiten zur Ausweitung der
bisherigen Aktivitäten in der Digitalisierung der Instandsetzung werden derzeit vom
BMWi geprüft.

Zudem wird in einigen der vom BMWi geförderten Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren
das Thema Instandhaltung im Sinne von „Fabrikbetrieb und Predictive Maintenance“
mit gedacht und mit bearbeitet.

Auch im Produktionsforschungsprogramm des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) wird der gesamte Bereich Instandhaltung nicht mehr als reaktiver
Problemlösungsweg verfolgt, sondern in Form der „predictive maintenance“ als
integrierte Lösung zur Reduktion von Ausfallzeiten durch die vorbeugende
Instandhaltung. Dabei werden Komponenten ausgetauscht, deren Ausfall aufgrund
von Daten aus hoch entwickelter Sensorik mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bald oder
unmittelbar bevorsteht.

„Predictive Maintenance“ wird vom BMBF als in der Industrie bekanntes Konzept
vorausgesetzt (vgl. Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für Technikbasierte
Dienstleistungssysteme“ im Rahmen des Forschungsprogramms „Innovationen für die
Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“, Bundesanzeiger vom
9. November 2015, www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1.096.html).

Ferner macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass das BMBF-Programm
„Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ im Rahmen
der Fördermaßnahme „Technikbasierte Dienstleistungssysteme“ die Thematik
Instandhaltung mit aufgegriffen hat. Es werden seit Sommer 2017 insgesamt
18 Verbundprojekte mit 117 Partnern gefördert. Ziel dieser Förderbekanntmachung ist
die Entwicklung von innovativen technikbasierten Dienstleistungssystemen, die die
innerbetrieblichen und unternehmensübergreifenden Wertschöpfungsprozesse
verknüpfen, d. h. produktionsbezogene Dienstleistungssysteme werden
bedarfsgerechte, vorausschauende und integrierte Servicekonzepte bereitstellen, um
höchste Verfügbarkeit zu optimalen Betriebsbedingungen für Produktionsanlagen zu
erreichen. Beispielsweise wird ein intelligentes Servicekonzept für den Einsatz in der
Produktion entwickelt, um Ausfälle von Maschinen und Anlagen pro-aktiv zu
vermeiden und die gesamten Lebenszykluskosten einer Werkzeug-Maschine zu
reduzieren.

Weitere geplante Fördermaßnahmen werden auch die Thematik „Maintenance im
Kontext von Industrie 4.0“ berücksichtigen; beispielsweise wird eine Fördermaßnahme
zur Entwicklung von innovativen internetbasierten Dienstleistungssystemen
vorbereitet.

Um die aus Industrie 4.0 entstehenden neuen und hohen Anforderungen für Wartungs-
und Instandhaltungsfachkräfte und die daraus resultierenden Anpassungsprozesse
bestmöglich zu bewältigen, sind vor allem die Unternehmen und Beschäftigten für eine
adäquate Fort- und Weiterbildung verantwortlich. Gerade angesichts des rasanten
technologischen Wandels ist es unverzichtbar, die Qualifikationen lebenslang auf der
Höhe der Zeit zu halten. Mit Blick auf unterschiedliche inhaltliche Anforderungen an
die Weiterbildung sollte der Kompetenzerwerb dabei flexibel und auf die spezifischen
betrieblichen Anforderungen ausgerichtet erfolgen.
Das BMWi unterstützt das Engagement für betriebliche Weiterbildung, z. B. durch
Förderprogramme („Smart Service Welt“) sowie durch moderne und praxisnahe
Fortbildungsordnungen. Ein spezifisches Programm zur Weiterqualifizierung für die
Instandhaltung wird durch das BMWi nicht gefördert.

Abschließend merkt der Ausschuss an, dass bereits Mitte 2016 in Abstimmung mit den
Sozialpartnern unter dem Dach des Bundesinstituts für Berufsbildung die
Forschungsinitiative „Fachkräftequalifikationen und Qualifikationen für die digitalisierte
Arbeit von morgen“ mit dem Ziel aufgelegt wurde, den Aus- und Fortbildungsbereich
auf möglichen Veränderungsbedarf zu untersuchen. Die Untersuchungsergebnisse
werden von BMBF und BMWi im Rahmen der Zuständigkeiten für die jeweiligen
Ordnungsverfahren in der beruflichen Bildung aufgegriffen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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