Wirtschaftspolitik - Verpflichtung der Internetanbieter zur Netzneutralität

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
76.530 Ondersteunend 76.530 in Duitsland

De petitie is afgesloten

76.530 Ondersteunend 76.530 in Duitsland

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2013
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

18-11-2015 16:16

Pet 1-17-09-703-051280Wirtschaftspolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie –
als Material zu überweisen,
b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten,
soweit es darum geht, eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine
ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den
Netzen zu verhindern,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Mit der Eingabe wird eine Verpflichtung der Internetanbieter (Provider) gefordert, alle
Datenpakete von Nutzern unabhängig von ihrem Inhalt und ihrer Herkunft im Sinne der
Netzneutralität gleich zu behandeln. Insbesondere sollten keine Inhalte, Dienste oder
Dienstanbieter durch die Provider benachteiligt, künstlich verlangsamt oder blockiert
werden dürfen.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 76.530 Mitzeichnungen und
579 Diskussionsbeiträgen sowie zahlreiche weitere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass
nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Netzneutralität einen elementaren Grundbaustein des freien Internets darstelle. Ohne
die Gewährleistung der Netzneutralität bestehe die Gefahr eines „Zwei-Klassen-
Internets“, in dem die Provider kontrollieren würden, auf welche Dienste und Inhalte die
Nutzer zugreifen könnten. Dies käme einer Zensur aus wirtschaftlichen Aspekten gleich.
Des Weiteren könnten Provider ohne den gesetzlichen Schutz der Netzneutralität

erreichen, dass Nutzer bestimmte Inhalte und/oder Dienste nur noch gegen Zuzahlung
verwenden können. Außerdem könnten sie eigene Dienste priorisieren und sich so
einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Die Nutzer seien damit nicht mehr frei in ihrer
Entscheidung zwischen verschiedenen Diensten und könnten das für sie beste Angebot
eventuell nicht nutzen.
Die Aktualität dieser Angelegenheit zeige sich dadurch, dass ein führendes
Telekommunikationsunternehmen in Deutschland bei seinen Breitband-Internet-Tarifen
eine Begrenzung des integrierten Datenvolumens vorgesehen, dabei aber die eigenen
Dienste teilweise ausgenommen habe. So würden Wettbewerber stark benachteiligt.
Gleichzeitig habe dieser Provider angekündigt, dieses Prinzip in Zukunft auszuweiten
und unter Umständen mit anderen Anbietern kooperieren zu wollen, um so deren
Dienste ebenfalls zu priorisieren, wenn der Kunde dafür gesondert bezahle. Diese
Entwicklung demonstriere deutlich, dass der Wettbewerb auf dem freien Markt den
Grundsatz der Netzneutralität nicht allein sichern könne und dieser daher gesetzlich
festgeschrieben werden müsse.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu
der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des Ausschusses
für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages eingeholt.
Ferner wurde die Eingabe am 24. Juni 2013 in einer öffentlichen Sitzung des
Petitionsausschusses beraten. An der Sitzung haben u. a. der Petent sowie Vertreter
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), des
Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilgenommen. Die öffentliche Ausschusssitzung
kann auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de
→Mediathek angesehen werden.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens
der Bundesregierung und des zuständigen Fachausschusses angeführten Aspekte
sowie der Ergebnisse der öffentlichen Beratung wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass das Anliegen Fragen der
Netzneutralität betrifft. Netzneutralität bedeutet die ungehinderte, diskriminierungsfreie
Übermittlung aller Datenpakete, unabhängig davon, woher die Daten stammen, wer sie

empfangen soll und welche Inhalte sie haben. Nach Auffassung des
Petitionsausschusses kommt der Netzneutralität für die Meinungs- und
Informationsfreiheit sowie die Weiterentwicklung des Internets eine sehr hohe
gesellschaftspolitische Bedeutung zu. Der Ausschuss befürwortet ausdrücklich die
Sicherstellung eines diskriminierungsfreien, transparenten und offenen Zugangs zum
Internet und unterstützt daher die grundsätzliche Zielsetzung der Petition,
Netzneutralität zu wahren und Daten im Internet gleich zu behandeln (Best-Effort-
Prinzip).
Der Ausschuss weist darauf hin, dass das Thema Netzneutralität eingehend von der
Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ untersucht wurde. Die hierzu
eingerichtete Projektgruppe „Netzneutralität“ hat im Februar 2012 ihren vierten
Zwischenbericht vorgelegt (Drucksache 17/8536). Der Schlussbericht der Kommission
sowie die entsprechende Plenardebatte können im Internet unter www.bundestag.de
eingesehen werden (Drucksache 17/12550, Plenarprotokoll 17/234). Der Ausschuss
verweist ferner auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für
Wirtschaft und Technologie (Drucksache 17/14188), sowie die Beratung der
verschiedenen Anträge in der Plenarsitzung am 27. Juni 2013 (Plenarprotokoll 17/250).
Mit der Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/13466 wurde dem Anliegen des
Petenten nicht entsprochen.
Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass die Grundsätze der Netzneutralität seit
2012 im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankert sind. Gemäß § 41a Abs. 1 TKG ist
die Bundesregierung ermächtigt, in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des
Bundestages und des Bundesrates gegenüber Unternehmen, die
Telekommunikationsnetze betreiben, die grundsätzlichen Anforderungen an eine
diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu
Inhalten und Anwendungen festzulegen. Damit soll eine willkürliche Verschlechterung
von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des
Datenverkehrs in den Netzen verhindert werden. Die Bundesnetzagentur und das
Bundeskartellamt haben anlässlich der Tarifpläne der Deutschen Telekom AG
Prüfungen eingeleitet und werden auf Grundlage des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen und des TKG ggf. bei Verstößen einschreiten. Das BMWi
hat auf Grundlage des Berichts der Bundesnetzagentur zur Tarifänderung der
Deutschen Telekom AG gemäß § 41a Abs. 1 TKG im Juni 2013 einen Entwurf einer
Rechtsverordnung zur Gewährleistung der Netzneutralität (Netzneutralitätsverordnung)
vorgelegt.

Der Ausschuss begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung regulatorischen
Handlungsbedarf festgestellt hat. Aufgrund des gesellschaftspolitischen Stellenwerts
des Internets sowie noch nicht absehbarer Marktentwicklungen ist es nach Ansicht des
Ausschusses geboten, zusätzlich zu den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen einen
Rechtsrahmen bereitzustellen, der alle Internetzugangsanbieter gleichermaßen erfasst.
Damit soll sichergestellt werden, dass der Grundsatz der Netzneutralität beachtet und
das Internet in seiner jetzigen Art und Form erhalten bleibt. Ziel ist, u. a. zu
gewährleisten, dass alle Anbieter von Dienstleistungen – auch kleine und mittlere
Unternehmen – freien Zugang zum Internet haben. Wie die öffentliche Beratung der
Petition gezeigt hat, sind einzelne Aspekte der Netzneutralitätsverordnung noch
klärungsbedürftig, wie z. B. die formale sowie die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der
Normen zur umfassenden Gewährleistung des Grundsatzes der Netzneutralität.
Ergänzend stellt der Ausschuss fest, dass die Problematik der Netzneutralität derzeit
auch auf europäischer Ebene erörtert wird. Dabei geht es um die Frage, inwieweit die
geltenden Regelungen ausreichen, um einen diskriminierungsfreien Zugang
sicherzustellen. Die Europäische Kommission hat angekündigt, eine Empfehlung zur
Netzneutralität zu erarbeiten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
Bundesregierung – dem BMWi – als Material zu überweisen und dem Europäischen
Parlament zuzuleiten, soweit es darum geht, eine willkürliche Verschlechterung von
Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des
Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern. Im Übrigen empfiehlt er, das
Petitionsverfahren abzuschließen.
Der von den Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen,
den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem
Europäischen Parlament zuzuleiten, ist mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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