Область : Німеччина

Wirtschaftsverwaltung - Rückführung von grundlegenden Infrastrukturen in Staatshand

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
288 288 в Німеччина

Петицію не було задоволено

288 288 в Німеччина

Петицію не було задоволено

  1. Розпочато 2018
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

20.07.2019, 04:28

Petitionsausschuss

Pet 1-19-09-702-006443
33689 Bielefeld
Wirtschaftsverwaltung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung
Mit der Petition wird gefordert, grundlegende Infrastruktur- und Versorgungsbereiche
wieder in staatliche Hand zurückzuführen und die Privatisierung zu stoppen.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass zentrale
Infrastrukturbereiche, wie z. B. Bahn, Telekommunikation und Energie, sowie die
Versorgungsbereiche Gesundheit und Pflege wieder in staatliche Hand überführt werden
müssten, da diese dem gesamten Volk dienen sollten.
Für alle genannten Beispiele gelte insbesondere, dass Wettbewerb die Qualität der
Leistungserbringung senke. Durch den Wettbewerb hätten sich teilweise unverständliche
Situationen ergeben, etwa, dass Krankenkassen Behandlungen ablehnen würden, da sie
„unwirtschaftlich“ seien. Krankenhäuser würden als Wirtschaftsbetriebe geführt, statt
dem Wohl der Patienten zu dienen.
Auch das von der Bundesregierung geforderte Ziel des flächendeckenden
Breitbandausbaus werde nicht erreicht, da sich die einzelnen Wettbewerbe gegenseitig in
die Quere kämen.
Bei der Deutschen Bahn AG komme es regelmäßig zu Verspätungen, weil die Infrastruktur
marode sei.
Auch Pflegeeinrichtungen dürfen nicht mehr zum „Renditenfonds für Großinvestoren“
verkommen.
Durch eine Rückführung von Infrastrukturen in Staatshand könnten diese und weitere
Probleme zentral gelöst werden.
Petitionsausschuss

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
289 Mitzeichnungen und 21 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundsätzlich fest, dass die Wirtschaftspolitik der
Bundesrepublik Deutschland dem Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft folgt. Die
wesentliche Aufgabe des Staates in einer Sozialen Marktwirtschaft ist die Etablierung und
der Erhalt einer Wettbewerbs- und Rechtsordnung, die eine Steuerung der Märkte durch
Wettbewerb sichert, Anreize setzt, gleiche Rechte für alle garantiert, vor Missbrauch von
Marktmacht schützt und für sozialen Ausgleich sorgt. Dabei gilt der Grundsatz, dass der
Staat nur dort unternehmerisch tätig werden sollte, wo dies von privater Hand nicht
ebenso gut oder besser geleistet werden kann. In der Regel ist die Effizienz
privatwirtschaftlicher Leistungserbringung höher und Märkte, in denen sowohl
öffentliche als auch private Unternehmen tätig sind, leiden zumeist unter
Wettbewerbsverzerrungen.
Der Sorge, dass durch das Verfolgen privatwirtschaftlicher Interessen (z. B. Steigerung
von Rendite) bei privatisierten Unternehmen der öffentliche Auftrag vernachlässigt wird
und es zu Preissteigerungen kommt, kann entgegengehalten werden, dass private
Unternehmen einen höheren Anreiz zur Preissenkung und Qualitätssteigerung haben als
z. B. staatliche Unternehmen, um wettbewerbsfähig zu sein.
Unbestritten ist, dass es auch in zwischenzeitlich privatisierten Bereichen
Fehlentwicklungen geben kann. Daher erfolgen hier auch stetig regulatorische
Anpassungen, Umstrukturierungen oder auch Rekommunalisierungen. Dies ist je nach
Bereich und Einzelfall unterschiedlich.
Dass das Markt- und Wettbewerbsprinzip den Bürgerinnen und Bürgern große Vorteile
bringen kann, wird insbesondere im Telekommunikationsbereich deutlich. Privatisierung
Petitionsausschuss

und Liberalisierung wurden dort ab Anfang der 1990er Jahre vollzogen; aktuell hält der
Bund (u. a. aus Gründen der IT- und Cybersicherheit) noch rund
32 Prozent der Aktien der Deutschen Telekom (vom Bund direkt gehalten:
14,5 Prozent, über die KfW indirekt gehalten: 17,4 Prozent). Seit dem Wegfall des
Netz- und Telefondienstmonopols sind viele neue Anbieter in den Markt eingetreten, und
es hat sich ein lebhafter Wettbewerb entwickelt, der wesentlicher Treiber der
Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft geworden ist.
Der Ausschuss gibt zu bedenken, dass die dynamische Entwicklung des Mobilfunks und
des Internets ohne Marktöffnung, Privatisierung und intensive Wettbewerbsprozesse
nicht denkbar wäre. Hiervon profitieren Wirtschaft wie auch Bürgerinnen und Bürger in
vielfältiger Weise durch Innovationen, Preissenkungen, die bessere Erschließung und
Aufwertung ländlicher Räume, die Möglichkeit des Home Office, durch bessere
Vermarktungsmöglichkeiten oder leichteren Zugang zu internationalen Märkten. Zu
Monopolzeiten kostete ein einstündiges Ferngespräch in Deutschland 36 DM, also rund
18 Euro. Heute reicht dieser Betrag aus, um hiervon eine Monatsflatrate zu finanzieren.
Im Hinblick auf den möglichst flächendeckenden Aufbau hochleistungsfähiger
Breitbandnetze (Gigabitziel 2025) ist eine Verstaatlichung bzw. Rückabwicklung der
Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes keine echte Option; vielmehr sind eine
effektive Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in schlecht erschließbaren Gebieten
und eine investitionsfreundliche Telekommunikationsregulierung erforderlich.
Bezüglich des mit der Petition beanstandeten maroden Schienennetzes der Deutschen
Bahn AG weist der Ausschuss auf den vom Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur initiierten „Aktionsplan Schiene“ sowie das „Zukunftsbündnis Schiene“
hin. Diese Programme sehen u. a. Milliardeninvestitionen in den gezielten Erhalt, Ausbau
und die Modernisierung der Infrastruktur vor. Das vom 18. Deutschen Bundestag
beschlossene Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes sieht
eine Anpassung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege an die im
Bundesverkehrswegeplan 2030 prognostizierte Verkehrsentwicklung vor.
Der Ausschuss hebt jedoch hervor, dass es auch Kernbereiche gibt, die der staatlichen
Hoheit und Verwaltung vorbehalten sein müssen, wie z. B. Sicherheit, staatliche
Finanzen, Justiz sowie Bereiche der Daseinsvorsorge (Kultur, Bildung, Gesundheit,
Petitionsausschuss

Soziales). Aber selbst in diesen Bereichen können einzelne Leistungen in eine
privatwirtschaftliche Erfüllung oder Organisation überführt werden, so z. B. aus
Effizienzgründen Versorgungsbereiche wie Gesundheit und Pflege. Dabei ist es Aufgabe
des Staates, zugleich den ordnungspolitischen Rahmen für die Qualitäts- und
Daseinsvorsorgeverpflichtung zu sichern.
Ferner macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass in diesem Zusammenhang auch die
Aktivitäten ausländischer Investoren zu berücksichtigen sind.
Zur Vermeidung von Sicherheitsgefahren kann das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWi) den Erwerb inländischer Unternehmen durch ausländische Käufer
im Einzelfall überprüfen. Grundlage dafür sind das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und
die Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
Im sogenannten sektorübergreifenden Investitionsprüfverfahren (§§ 4 Abs. 1 Nr. 4, 5 Abs.
2 AWG, §§ 55 bis 59 AWV) kann das BMWi jeden Erwerb von Unternehmensanteilen
prüfen, durch den ausländische bzw. unionsfremde Investoren mindestens 25 Prozent der
Stimmrechte an einem in Deutschland ansässigen Unternehmen erlangen.
Prüfungsmaßstab ist, ob der konkrete Erwerb die öffentliche Ordnung oder Sicherheit
bzw. wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet.
Die Regelungen des Investitionsprüfungsrechts werden regelmäßig an die aktuellen
Herausforderungen angepasst. In diesem Zusammenhang hebt der Ausschuss hervor, dass
das Bundeskabinett am 19. Dezember 2018 die Zwölfte Verordnung zur Änderung der
Außenwirtschaftsverordnung beschlossen hat (vgl. Drucksache 19/7139), die am
28. Dezember 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde (Bundesanzeiger 2018 Nr. AT
28.12.2018 S. V1).
Die geänderten Vorschriften zur Investitionsprüfung erlauben es der Bundesregierung,
den Erwerb von deutschen Unternehmen durch ausländische Investoren in sensiblen
Bereichen besser zu prüfen. Grundsätzlich bleibt es weiterhin bei der allgemeinen
Prüfeintrittsschwelle von 25 Prozent. Mit der Änderung der AWV wird die
Prüfeintrittsschwelle allerdings in besonders sensiblen Bereichen, vor allem Kritische
Infrastrukturen und andere zivile sicherheitsrelevante Infrastrukturen sowie
verteidigungsrelevante Unternehmen, auf 10 Prozent abgesenkt. Zu den kritischen
Petitionsausschuss

Infrastrukturen zählen u. a. Energie- und Kommunikationsnetze, Informationstechnik,
Wasserversorgung oder bestimmte medizinische Einrichtungen.
Wegen der Bedeutung der Medien für eine gut funktionierende Demokratie werden auch
bestimmte Unternehmen der Medienwirtschaft neu in den Kreis der besonders
sicherheitsrelevanten Unternehmen aufgenommen.
Die Absenkung der Prüfeintrittsschwelle auf 10 Prozent führt zu einer Ausweitung der
bestehenden Meldepflicht.
Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich diese Änderungen der AWV, da sie der
Bundesregierung ermöglichen, frühzeitiger herauszufinden, ob durch den Erwerb
wesentliche Sicherheitsinteressen betroffen sind. Durch diese Verbesserung der
Investitionsprüfung wird die nationale Sicherheit gestärkt.
Ergänzend merkt der Ausschuss an, dass derzeit parallel auf EU-Ebene – auf Betreiben
von Deutschland, Frankreich und Italien – ein Gesetzgebungsverfahren zum Thema
Investitionsprüfungen läuft. Dabei geht um die Schaffung einer Rechtsgrundlage im
europäischen Sekundärrecht, um national im Einzelfall gegen staatlich gelenkte oder
staatlich finanzierte, strategische Direktinvestitionen einschreiten zu können.
Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung der
Sach- und Rechtslage im Ergebnis keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im
Hinblick auf die mit der Petition geforderte Rückführung grundlegender
Infrastruktur- und Versorgungsbereiche in staatliche Hand. Er empfiehlt daher aus den
oben dargelegten Gründen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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