Wissenschaft und Forschung - Einrichtung einer staatlichen Stelle für mit öffentlichen Mitteln finanzierten wissenschaftlichen Publikationen

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
147 Ondersteunend 147 in Duitsland

De petitie is afgesloten

147 Ondersteunend 147 in Duitsland

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2015
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

12-05-2016 04:23

Pet 3-18-30-221-022684



Wissenschaft und Forschung



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Bildung und

Forschung – zu überweisen, soweit gefordert wird, Publikationen, die aus

Steuermitteln finanziert wurden, öffentlichen Institutionen kostenfrei zugänglich

zu machen,

2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung



Mit der Petition wird gefordert, eine staatliche Stelle einzurichten, die das Ziel hat,

wissenschaftliche Publikationen, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden, zu

sammeln, zu archivieren und öffentlichen Institutionen (z. B. staatlichen Hochschulen

und Forschungseinrichtungen) kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Weiterhin soll die

Verpflichtung geschaffen werden, Publikationen, die mit steuerlichen Mitteln finanziert

wurden, dieser Stelle zur Verfügung stellen zu müssen.

Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, dass aus staatlich geförderter Forschung

in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union zahllose

wissenschaftliche Publikationen entstehen. Diese Publikationen werden im Regelfall

an privatwirtschaftliche Wissenschaftsverlage übergeben. Staatliche Institutionen

seien dazu gezwungen, diese mit öffentlichen Mitteln finanzierten Publikationen mit

Einzel- oder Mehrfachlizenzen zurückzukaufen, um diese dann einsehen zu können.

Dies bedeute, dass der Steuerzahler hierfür doppelt bezahlen müsse. Nämlich einmal

für die Entstehung bzw. Forschung und dann noch einmal für die Verwendung in Lehre

und Forschung. Diese Steuergelder, die von Hochschulen und

Forschungseinrichtungen hierfür aufgebracht werden müssten, wären an anderer

Stelle besser aufgehoben. In der heutigen Zeit sei ein Druck von wissenschaftlichen

Publikationen nicht mehr zwingend erforderlich. Ein Abruf könne als Download über

das Internet erfolgen. Jedenfalls werde mit der Petition die Schaffung einer staatlichen

Stelle gefordert, die auf einer Online-Plattform wissenschaftliche Publikationen, die



aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, kostenlos bereitstellt. Auf die

weiteren Ausführungen in der Petition wird verwiesen.

Es handelt sich um eine Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen

Bundestages veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition

schlossen sich 147 Mitzeichnende an und es gingen 18 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Die Verbesserung der wissenschaftlichen Informationsversorgung durch einen

effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und Daten

ist ein Vorhaben aus der Digitalen Agenda 2014 - 2017 der Bundesregierung.

Der in diesen Zusammenhang verwendete Begriff Open Access bedeutet dabei, den

Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erleichtern und

Forschungsergebnisse besser sichtbar zu machen. Wissenschaftliche Informationen,

die im Rahmen der öffentlich geförderten Forschung entstehen, sollen über das

Internet für jeden Nutzer ohne finanzielle, technische oder rechtliche Hürden

zugänglich und nachnutzbar sein. Bei Open Acces geht es nicht nur um den Zugang

zu qualitätsgesicherten Textpublikationen, sondern auch zu anderen digitalen

Objekten wie zum Beispiel Forschungsdaten. Ein Ansatz, der dabei verfolgt wird, ist

der sogenannte Grüne Weg. Beim Grünen Weg wird eine bereits erschienene

Verlagspublikation zusätzlich im Internet zugänglich gemacht, indem der Artikel auch

in einem sogenannten Repositorium, das heißt auf einem Dokumentenserver der

Hochschule oder Forschungseinrichtung, eingestellt wird. Im Unterschied dazu wird

beim Goldenen Weg der Artikel unmittelbar in einem digitalen Medium publiziert, zum

Beispiel in einer Online erscheinenden Open Access-Zeitschrift.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat mitgeteilt, dass es

derzeit eine Open Access-Strategie entwickelt, die eine Reihe von Maßnahmen

umfassen wird, um die Rahmenbedingungen für Open Access-Publikationen zu

verbessern und Anreize hierfür zu setzen. Dabei erscheint es vorzugswürdig, Open

Access-Klauseln in die Regeln für die Vergabe von Fördermitteln aufzunehmen, die

die Wissenschaftler auffordern, ihre Publikation Open Access zugänglich zu machen.

Viele deutsche Forschungsförderer (insbesondere die Deutsche

Forschungsgemeinschaft) haben bereits Open Access-Klauseln in ihre



Förderbestimmungen integriert. So können bereits jetzt bei geförderten

Forschungsprojekten die notwendigen Mittel für die Publikation in Open Access-

Zeitschriften mitbeantragt werden.

Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass bereits zum 01.01.2014 das unabdingbare

Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Veröffentlichungen‘ in das

Urhebergesetz (UrhG) eingefügt wurde. Der Autor eines Zeitschriftenaufsatzes, der im

Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten

Forschungstätigkeit entstanden ist, hat nunmehr das unabdingbare Recht, seinen

Aufsatz 12 Monate nach Erstveröffentlichung zu nicht gewerblichen Zwecken im

Internet der Allgemeinheit bereitzustellen. Dies stellt eine Stärkung des sogenannten

Grünen Weges, also der Open Access-Sekundärpublikation wissenschaftlicher

Aufsätze, dar.

Zu dem Vorschlag des Petenten, eine staatliche Stelle einzurichten, die

wissenschaftliche Publikationen sammeln, archivieren und zugänglich machen soll, ist

Folgendes anzumerken: Viele deutsche Universitäten und Forschungseinrichtungen

betreiben bereits eigene Repositorien, in die Publikationen eingestellt werden können,

so dass sie der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Es erscheint in der Tat sinnvoll,

wissenschaftliche Informationsinfrastrukturen zu stärken und zu vernetzen. Mit dieser

Aufgabe beschäftigt sich seit 2014 in Deutschland unter anderen der Rat für

Informationsinfrastrukturen, der die Selbstorganisationsprozesse in der Wissenschaft

stärken, neue Handlungsfelder und mögliche Synergiepotenziale frühzeitig

identifizieren und die Entwicklung von Verfahren zur Weiterentwicklung der

wissenschaftlichen Informationsinfrastrukturen koordiniert vorantreiben soll. Eine

zentrale Stelle, an die alle mit öffentlichen Mitteln geförderten Publikationen abgeliefert

werden, dürfte einem selbstorganisatorischen und vernetzten Ansatz allerdings

zuwider laufen. Insbesondere begegnet die vom Petenten vorgeschlagene gesetzliche

Verpflichtung der Wissenschaft zur Ablieferung ihrer mit öffentlichen Mitteln

finanzierten Publikationen an eine öffentliche Stelle durch den Bund erheblichen

Bedenken. Nach Auffassung des Petitionsausschusses wäre eine solche

Verpflichtung zum einen in Bezug auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund und

Ländern problematisch und zum anderen in Bezug auf die grundgesetzlich geschützte

Freiheit der Wissenschaft (Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes).

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass nach dem zwischen der CDU/CSU und

SPD geschlossenen Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode es Ziel ist, den Auf-

und Ausbau und die koordinierte nationale, europäische und internationale Vernetzung



von offenen (Forschungs-)Datenbanken, Repositorien und Open-Access-Zeitschriften

der Forschungseinrichtungen und der Hochschulen zu fördern. Für den

Petitionsausschuss ist es ein wichtiges Anliegen, die wissenschaftliche

Informationsversorgung durch einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich

finanzierten Publikationen und Daten zu verbessern. Er empfiehlt deshalb, die Petition

der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Bildung und Forschung – zu

überweisen, soweit gefordert wird, Publikationen, die aus Steuermitteln finanziert

wurden, öffentlichen Institutionen kostenfrei zugänglich zu machen und das

Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung (pdf)


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