Region: Tyskland

Wohngeld - Kinderwohngeld für Mieter

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
65 Støttende 65 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

65 Støttende 65 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2018
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

05.01.2019 03.35

Pet 2-19-06-2320-008680 Wohnungswesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird die Einführung eines "Kinderwohngeldes" für Mieter gefordert.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, beim
"Kinderwohngeld" sei analog dem Baukindergeld zu verfahren mit der Ergänzung,
dass das "Kinderwohngeld" nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden dürfe. Es
sei nicht nachvollziehbar, dass "eine kleine Gruppe der Gesellschaft Eigentum als
auch das Aufbauen von Erbmasse auf Kosten der Gesellschaft, besonders der unteren
Schichten der Gesellschaft, durch den Staat" erhalten würde.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 65 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 9 Diskussionsbeiträge
ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss versteht die Eingabe dahingehend, dass sich der Petent - als
Äquivalent zum Baukindergeld - für eine neue staatliche Leistung für Familien mit
Kindern einsetzt, die zur Miete wohnen. Dieser Forderung vermag der
Petitionsausschuss nicht näher zu treten.

Der Ausschuss macht zunächst darauf aufmerksam, dass die Wohnungspolitik
weiterhin eine zentrale Aufgabe sowohl für die Länder als auch für den Bund darstellt.
Der Bund verfolgt das Ziel, dass in dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen neue
Wohnungen entstehen und der Bestand an preiswerten Wohnungen gesichert wird.
Die die Regierung tragenden Parteien haben dazu im Koalitionsvertrag einen
Instrumentenmix vorgesehen. Dieser richtet sich sowohl an Investoren, als auch an
Mieter sowie Wohnungseigentümer. Mit Ländern, Kommunen, Vertretern des
Deutschen Mieterbunds, der Gewerkschaften und der Bau- und Immobilienwirtschaft
wird die Bundesregierung im Rahmen eines "Wohngipfels 2018", der nach hiesiger
Kenntnis im Bundeskanzleramt stattfinden wird, die Eckpunkte eines
Maßnahmenpaketes "Wohnraumoffensive" beraten. Dem Vernehmen nach werden
dort Themen wie Impulse für mehr bezahlbaren Mietwohnungsneubau,
Wohneigentumsförderung, Mietrecht, Baulandaktivierung und Baukostensenkung eine
wichtige Rolle spielen. Insoweit stellt der Petitionsausschuss dem Petenten anheim,
den weiteren Fortgang dieses Vorhabens den Medien zu entnehmen.

Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass auch Mieter von weiteren Maßnahmen und
wohnungspolitischen Instrumenten des Bundes und der Länder profitieren: Zum einen
ist mit einer Grundgesetzänderung vorgesehen, dass der Bund wieder die Möglichkeit
erhält, den Ländern zweckgebundene Finanzhilfen für Investitionen im Bereich des
sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Der Bund stellt bis zum Jahr 2019
Kompensationsmittel in Höhe von rund 1,5 Mrd. Euro jährlich für den sozialen
Wohnungsbau bereit, für die Jahre 2020 und 2021 sieht der Koalitionsvertrag
Finanzhilfen von mindestens 1 Mrd. Euro jährlich vor. Denn der Bau zusätzlicher
Sozialwohnungen ist für die Wohnraumversorgung gerade der vom Petenten
angesprochenen Haushalte mit niedrigerem Einkommen wichtig.

Der Ausschuss unterstreicht, dass Mieterinnen und Mieter sowie selbstnutzende
Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung, die nur über ein geringes
Einkommen verfügen, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen seit fast 60
Jahren Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Dieses stellt einen Zuschuss
zu den Wohnkosten dar. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig vom Einkommen,
der Miete bzw. der Belastung (bei selbstnutzenden Eigentümern) und von der Zahl der
Haushaltsmitglieder, zu denen auch Kinder im Haushalt zählen.

Nach Auffassung des Petitionsausschusses macht das genannte Maßnahmenpaket
des Bundes und die vorhandenen Instrumente zur Unterstützung von Haushalten mit
geringem Einkommen deutlich, dass die wohnungspolitischen Maßnahmen und
Instrumente - entgegen der Auffassung des Petenten - keineswegs nur auf bestimmte
Haushaltsgruppen, die Eigentum begründen können, beschränkt sind. Der
Petitionsausschuss vermag die zusätzliche Einführung der vom Petenten geforderten
neuen Leistungen durch den Bund nicht zu unterstützen. Das Ziel der Unterstützung
einkommensschwacher Mieter wird bereits durch die oben beschriebenen
bestehenden Maßnahmen und die bereits vorhandenen wohnungspolitischen
Instrumente abgedeckt.

Abschließend macht der Petitionsausschuss auf das Familienentlastungsgesetz - wie
im Koalitionsvertrag vereinbart - aufmerksam, welches einen spürbaren Beitrag zur
finanziellen Stärkung von Familien leistet, indem das Kindergeld und auch der
steuerliche Kinderfreibetrag erhöht werden.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein
weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in
Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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