Region: Bayern
Bolig

Wohnraummangel in Bayern - Null Toleranz gegenüber illegalen Vermietungen!

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Bayerischer Landtag
1.121 Støttende

Petitionmodtager svarede ikke.

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Petitionmodtager svarede ikke.

  1. Startede 2018
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

25.02.2021 01.11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


24.02.2020 21.42

Liebe Unterstützer,
in der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr vom 28.1.2020 im Bayerischen Landtag wurde beschlossen, unserer Eingabe nicht zum Erfolg zu verhelfen und für erledigt zu erklären (mit den Stimmen der CSU, AfD, der FREIEN WÄHLER und FDP und gegen die Stimmen der GRÜNEN und der SPD)

Begründung (auszugsweise aus dem Schreiben des Ausschusses für Wohnen , Bau und Verkehr Staatsregierung und Dr. Hans Reichart ehemals Staatsminister für dieses Ressort) :

Die Staatsregierung meldet gegen die Räumung verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung einer spezialgesetzlichen Regelung zur Entfernung von Touristen an und sie wäre nicht mit Art. 20 Abs. 3 GG – Verhältnismäßigkeitsgrundgesetzt- vereinbar, weil die weder geeignet, erforderlich noch angemessen sei. Die Abschöpfung von Gewinnen sein in der geltenden Rechtslage abgedeckt.

Gegenmeinungen (nur kurz zitiert): Die GRÜNEN hätten sich seinerzeit mit Vertretern der Landeshauptstadt München für ein Räumungsgebot eingesetzt. Auch in Hamburg gebe es ein entsprechendes Gesetz inklusive eines Räumungsgebotes.

Unsere Stellungnahme:
Wir finden es bedauerlich, dass unserem Anliegen für Extremfälle, am Beispiel der Kurzfristvermietung an Medizintouristen, nicht nachgekommen wird. Man erkennt zwar und gesteht ein, dass es rechtsmissbräuchliche Verfahrensverzögerungen im Einzelfall gibt, behandelt es allerdings nicht als „Schlupfloch“ im Sinne einer Rechtslücke, sondern vielmehr um rein „tatsächliche Schwierigkeiten und Herausforderungen im Rahmen des regulären Vollzugs“. Wir übersetzen es dahingehend, dass ein Vollzug inklusive der Zahlung von Bußgeldern in Extremfällen, welche wir leider am Arabellapark und in der Innenstadt erfahren mussten, nicht möglich ist. Sogar der mehrmalige Antritt von Haftstrafen als letztes Mittel des aktuellen Vollzugs (einmalig bezgl. Zweckentfremdung in ganz Deutschland!) konnten die organisierten Zweckentfremder nicht abschrecken, ihr illegales Geschäftsmodell in München aufzugeben.

Wir wünschen dem Münchner Amt für Wohnen und Migration als Ermittlungsbehörde weiterhin viel Tatkraft und Erfolge. Jede gerettete zweckentfremdete Wohnung kommt dem Mietmarkt zu Gute und ist um vieles wirtschaftlicher & nachhaltiger als der Neubau von Wohnungen. Auch Eigentümergemeinschaften profitieren in hohem Maße davon.

Unser Engagement gegen illegale Kurzfristvermietungen in der Stadt München bringen wir zukünftig insbesondere in den Bezirkssauschüssen mit ein. Daher ist Ihre Unterstützung unsererseits auch weiterhin gefragt.

Peggy Schön Waltraud Stocker


10.12.2019 09.17

Der Petitionsausschuss hat zwischenzeitlich eine Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung angefordert. Sobald diese vorliegt, wird der Ausschuss für
Wohnen, Bau und Verkehr über die Eingabe auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen Beschluss fassen. Die dafür notwendigen Feststellungen nehmen in der Regel einige Zeit in Anspruch. Wir erwarten eine Einladung in den Ausschuss in 01/ 02. 2020, welcher grundsätzlich öffentlich berät.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Peggy Schön und Waltraud Stocker

PS Foto: Übergabe der Petition an dem stv. Vorsitzenden des Petitionsausschusses Dr. Schwartz mit Unterstützung durch Christian Schottenhamel (DEHOGA München)


10.10.2019 09.15

Auszug aus Pressemitteilung vom 8.10.2019:

Übergabe Online-Petition für weitere Verschärfungen des bayerischen Zweckentfremdungsgesetzes an den Bayerischen Landtag
Am 15.10. 2019 werden die über die Online-Petition „Wohnraummangel in Bayern - Null Toleranz gegenüber illegalen Vermietungen- Räumung als letztes Mittel muss möglich sein“, gesammelten Unterschriften an den stellvertretenden Petitionsausschussvorsitzenden, Herrn Dr. Harald Schwartz (CSU) im Bayerischen Landtag übergeben.


23.09.2019 23.10

Am 15.10. 2019 werden wir die gesammelten Unterschriften an den stellvertretenden Petitionsausschussvorsitzenden, Herrn Dr. Harald Schwartz (CSU) im Bayerischen Landtag übergeben.Die Übergabe wird durch die Initiatoren der Petition und Christian Schottenhamel, Vorsitzender des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga KV München, erfolgen.

Wir halten Sie dazu weiter auf dem Laufenden.
Peggy Schön und Waltraud Stocker


27.06.2019 00.41

Ergänzung


Neuer Petitionstext: Dringend benötigter Wohnraum in München wird weiterhin illegal an (Medizin-)Touristen z.B. über Portale wie Airbnb und andere vermietet. Eigentümer und Zwischenmieter nehmen nach wie vor hohe Gewinne aus dieser Vermietung ein und zahlen keine Steuern. Die Verschärfung des Bayerischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom Juni 2017 zeigt bei professionellen Zweckentfremdern wenig Wirkung. Auch der bundesweit einmalige Vollzug von Ersatzzwangshaft stoppt skrupellose Vermieter nicht.
Ein beispielhafter Fall ist ein in München bekannter Zweckentfremder am Arabellapark (VG München, Beschluss v. 15.12.2017 – M 9 X 17.5450). Selbst während seines Gefängnisaufenthaltes im Rahmen des behördlichen Zwangsmittelvollzuges betrieb er sein Geschäftsmodell von dort weiter: Seine Gehilfen kassierten die Einnahmen von Touristen direkt an der Haustür. Damit hat sich die zweimalige Ersatzzwangshaft als nicht ausreichendes Mittel erwiesen. Gleichzeitig kann er sich dank seiner hohen Einnahmen teure Fachanwälte für zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen leisten; sieht sich aber nicht in der Lage, verhängte Bußgelder zu zahlen – wegen angeblich plötzlicher Mittellosigkeit.
Diese Machtlosigkeit und die schwerfälligen Umsetzungen von Anordnungen durch die zuständigen Behörden sind nicht hinnehmbar. Deshalb fordern wir eine Verschärfung zur Schließung von Schlupflöchern im Bayerischen Landesgesetz, denn wir brauchen Gesetze mit wirkungsvollem Vollzug. Außerdem müssen strafrechtliche Gewinnabschöpfungen erfolgen. Der Gesetzgeber hat mit dem *Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung* die entsprechenden Grundlagen dafür geschaffen, nur Vorschriften müssen allerdings angewendet werden.
**Unsere Forderungen:**
1) Eine Räumung auch von Nutzern (Touristen) als letztes Vollzugsmittel durch die zuständige Behörde muss möglich sein und daher ergänzend im Bayerischen Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum aufgenommen werden. Es stehen genügend Boardinghäuser, Hotels und Pensionen für kurzfristige Unterbringungen der Touristen zur Verfügung. Eine solche Räumung ist bislang wegen fehlender Gesetzesgrundlage (auch nicht im Einzelfall gemäß Art . 7 Abs. 2, Nr. 1 und Nr. 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes) nicht möglich - siehe Urteil vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Az.: 12 CS 16.899 vom 9.5.2016.
2) Strafrechtliche Abschöpfung der Gewinne aus illegalen Vermietungen. Im letzten Jahr wurde mit der Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung eine wesentlich vereinfachte Grundlage dafür geschaffen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1089


26.06.2019 23.29

Das größte Vermietungsportal Airbnb hält sich nicht an Auflagen der Stadt München gemäss Zweckentfremdungssatzung und klagt stattdessen mit der Begründung, sich nicht an deutsche bzw. lokale Gesetze halten zu müssen. Es erfolgt eine zunehmende Kommerzialisierung und Leute werden dazu verleitet, ihre Wohnung bei Airbnb zu inserieren, damit steht diese Wohnung dem freien Wohnungsmarkt nicht mehr zu Verfügung. Doch nicht nur Zweckentfremdung ist ein Problem - viele Airbnb-Vermieter versteuern vermutlich ihre Einkünfte nicht.


Neuer Petitionstext: Dringend benötigter Wohnraum in München wird weiterhin illegal an (Medizin-)Touristen über Portale wie Airbnb und andere vermietet. Eigentümer und Zwischenmieter nehmen nach wie vor hohe Gewinne aus dieser Vermietung ein und zahlen keine Steuern. Die Verschärfung des Bayerischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom Juni 2017 zeigt bei professionellen Zweckentfremdern wenig Wirkung. Auch der bundesweit einmalige Vollzug von Ersatzzwangshaft stoppt skrupellose Vermieter nicht.
Ein beispielhafter Fall ist ein in München bekannter Zweckentfremder am Arabellapark (VG München, Beschluss v. 15.12.2017 – M 9 X 17.5450). Selbst während seines Gefängnisaufenthaltes im Rahmen des behördlichen Zwangsmittelvollzuges betrieb er sein Geschäftsmodell von dort weiter: Seine Gehilfen kassierten die Einnahmen von Touristen direkt an der Haustür. Damit hat sich die zweimalige Ersatzzwangshaft als nicht ausreichendes Mittel erwiesen. Gleichzeitig kann er sich dank seiner hohen Einnahmen teure Fachanwälte für zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen leisten; sieht sich aber nicht in der Lage, verhängte Bußgelder zu zahlen – wegen angeblich plötzlicher Mittellosigkeit.
Diese Machtlosigkeit und die schwerfälligen Umsetzungen von Anordnungen durch die zuständigen Behörden sind nicht hinnehmbar. Deshalb fordern wir eine Verschärfung zur Schließung von Schlupflöchern im Bayerischen Landesgesetz, denn wir brauchen Gesetze mit wirkungsvollem Vollzug. Außerdem müssen strafrechtliche Gewinnabschöpfungen erfolgen. Der Gesetzgeber hat mit dem *Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung* die entsprechenden Grundlagen dafür geschaffen, nur Vorschriften müssen allerdings angewendet werden.
**Unsere Forderungen:**
1) Eine Räumung auch von Nutzern (Touristen) als letztes Vollzugsmittel durch die zuständige Behörde muss möglich sein und daher ergänzend im Bayerischen Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum aufgenommen werden. Es stehen genügend Boardinghäuser, Hotels und Pensionen für kurzfristige Unterbringungen der Touristen zur Verfügung. Eine solche Räumung ist bislang wegen fehlender Gesetzesgrundlage (auch nicht im Einzelfall gemäß Art . 7 Abs. 2, Nr. 1 und Nr. 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes) nicht möglich - siehe Urteil vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Az.: 12 CS 16.899 vom 9.5.2016.
2) Strafrechtliche Abschöpfung der Gewinne aus illegalen Vermietungen. Im letzten Jahr wurde mit der Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung eine wesentlich vereinfachte Grundlage dafür geschaffen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1089



09.11.2018 21.28

Liebe Unterstützer, liebe Interessierte,
von 10 bis 12 Uhr führen wir morgen unsere erste Unterschriftensammelaktion in Johanneskirchen durch. Wir sind in der Freischützstrasse 15 - Nähe Fidelio Apotheke anzutreffen.

Peggy Schön & Waltraud Stocker



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