Región: Alemania
Diálogo

Wohnungseigentum - Installation einer Ladestation für Elektroautos beim Mehrfamilienhaus

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
64 Apoyo 64 En. Alemania

Colecta terminada.

64 Apoyo 64 En. Alemania

Colecta terminada.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo con destinatario
  5. Decisión

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

23/02/2019 3:24

Pet 4-18-07-4025-041093 Wohnungseigentum

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz - als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass jedermann die Möglichkeit hat, durch
Baumaßnahmen am Mehrfamilienhaus eine Ladestation für Elektroautos zu
installieren.

Eine Zustimmung des Nachbarn sollte nicht erforderlich sein. Einerseits werde der
Kauf eines Elektroautos gesponsert, aber andererseits würde ein Hindernis durch ein
nicht ausgebautes Aufladenetz bestehen. Aus umwelttechnischen Gründen und weil
es Zeit sei, in die Zukunft unserer Kinder zu investieren, sollten Ladestationen für
Elektroautos verfügbar sein.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 65 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 34 Diskussionsbeiträge ein.

Dem Petitionsausschuss liegen zu diesem Thema mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Bundesrat hat mehrfach die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Deutschen
Bundestag beschlossen, der die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)
und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Förderung der Elektromobilität zum
Gegenstand hatte (BR-Drs. 340/16 – Beschluss und BR-Drs. 730/17 - Beschluss).
Das Bundeskabinett hat sowohl in der 18. als auch in der 19. Wahlperiode
beschlossen, den jeweiligen Gesetzentwurf abzulehnen. Dabei trug die
Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates
fachliche Bedenken vor. Danach erschien es ihr nicht gesichert, ob die
vorgeschlagenen Rechtsänderungen tatsächlich die angestrebten Wirkungen
entfalten und ob sie zu mehr Rechtssicherheit führen werden. Alternativvorschläge,
die diesen Ansprüchen gerecht werden, müssten gründlich durchdacht und geprüft
werden. Die Prüfung gestalte sich schwierig, weil es bislang kaum gerichtliche
Entscheidungen gebe, nach denen sich die Vorschriften des Mietrechts oder des
Wohnungseigentumsgesetzes hemmend auf die Schaffung von Ladeinfrastruktur in
Wohnungseigentumsanlagen in Mietshäusern auswirken. Die Bundesregierung hat in
ihrer Stellungnahme aber zum Ausdruck gebracht, dass sie das Anliegen,
Erleichterungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht zur Förderung der
Elektromobilität im Wohnungseigentumsrecht zu schaffen, begrüßt.

In dem zwischen der CDU CSU und der SPD geschlossenen Koalitionsvertrag für die
19. Wahlperiode ist das Ziel festgeschrieben, die Regelungen des
Wohnungseigentumsrechts zu reformieren und mit dem Mietrecht zu harmonisieren,
um die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
über bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit,
energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz zu
erleichtern.

Der Petitionsausschuss teilt die in der Petition vertretene Auffassung, dass
Änderungen zur erleichterten Durchführung von baulichen Veränderungen zur
Schaffung von Ladeinfrastruktur und Barrierefreiheit notwendig sind. Er sieht aber
auch die Notwendigkeit, Änderungen des WEG und des Mietrechts gründlich zu
überdenken. Die Installation von Ladestationen, Leitungen, Steckdosen und
Stromzählern in Garagen kann mit Eingriffen in das Gemeinschaftseigentum
verbunden sein. Art und Umfang der Eingriffe sind in hohem Maße von den
Umständen des Einzelfalls, insbesondere von den baulichen Gegebenheiten sowie
von der Art der verwendeten Anlagen (Ladestation) abhängig. Eingriffe in das
Gemeinschaftseigentum unterliegen nach den Regelungen des WEG der
Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer.

Der Petitionsausschuss hält die Petition für geeignet, um auf die Problematik
aufmerksam zu machen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz –
als Material zu überweisen, damit sie bei zukünftiger Gesetzgebung in die
Überlegungen einbezogen wird, und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, da sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet
erscheint.

Begründung (PDF)


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