Region: Niemcy

Wohnungswesen - Beibehaltung der ursprünglichen rückwirkenden Gültigkeit des Baukindergeldes ab Juli 2017

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
26 26 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

26 26 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2018
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

09.01.2019, 03:34

Pet 2-19-06-2320-008558 Wohnungswesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, das Baukindergeld rückwirkend ab Juli 2017 zu
gewähren.

Die Eingabe wird dahingehend begründet, aufgrund der langen für die
Regierungsbildung und Bildung der Großen Koalition benötigten Zeit habe sich die
Einigung zum Thema Baukindergeld bis Mitte 2018 hingezogen. Für diese
Verzögerungen sollten nicht diejenigen Familien bestraft werden, welche sich auf die
Äußerungen zum Thema Baukindergeld und dessen rückwirkende Einführung ab Juli
2017 verlassen und nach Juli 2017 einen Bauantrag gestellt oder einen Kaufvertrag
unterschrieben hätten. Entgegen aktueller Planungen, wonach das Baukindergeld
erst ab dem 1. Januar 2018 gewährt werden solle, sollte an der ursprünglich
geplanten rückwirkenden Gültigkeit ab Juli 2017 festgehalten werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Unterlagen
verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 27 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 5 Diskussionsbeiträge
ein.

Den Petitionsausschuss haben zu diesem Anliegen derzeit 4 weitere Eingaben mit
verwandter Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs werden diese
Eingaben einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt. Der
Petitionsausschuss bittet daher um Verständnis, dass er im Rahmen seiner Prüfung
nicht auf alle Einzelaspekte eingehen kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss vermag das vorgetragene Anliegen nicht zu unterstützen.

Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass der Bund mit dem
Baukindergeld gezielt Familien mit Kindern unter 18 Jahren beim Ersterwerb von
selbstgenutztem Wohneigentum unterstützen möchte. Die Einkommensgrenze von
75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und die Freibeträge von jeweils
15.000 Euro je Kind pro Jahr begrenzen den Kreis der Anspruchsberechtigten auf die
Haushalte, die eine Förderung benötigen, um Wohneigentum schaffen zu können.

Der Petitionsausschuss betont, dass das Baukindergeld rückwirkend ab dem
1. Januar 2018 gewährt wird. Davor bereits fertiggestellte Vorhaben sind u.a. zur
Minimierung von Mitnahmeeffekten und aus Gründen der sparsamen Verwendung
von Haushaltsmitteln von der Förderung ausgeschlossen. Der 1. Januar 2018 als
maßgeblicher Zeitpunkt für die Antragsberechtigung wurde am 27. Juni 2018 im
Rahmen der Beratungen des Bundeshaushaltes 2018 durch den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bestätigt. Der Deutsche
Bundestag hat das Haushaltsgesetz 2018 am 5. Juli 2018 beschlossen; es ist zum
1. Januar 2018 in Kraft getreten. Der Petitionsausschuss ergänzt, dass Stichtag für
die Berechtigung zur Antragstellung bei Neubauten das Datum der Erteilung der
Baugenehmigung ist. Nach dem jeweiligen Landesrecht lediglich anzeigepflichtige
Vorhaben sind förderfähig, wenn die zuständige Gemeinde nach Maßgabe des
jeweiligen Landesrechts durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit deren
Ausführung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 begonnen
werden durfte. Der maßgebliche Zeitpunkt beim ebenfalls geförderten
Bestandserwerb ist das Datum des notariellen Kaufvertrages, ab dem 1. Januar
2018.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass entsprechende Informationen über
Fördermöglichkeiten zu gegebener Zeit in den Medien sowie auf der Internetseite
des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zur Verfügung stehen
werden.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein
weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in
Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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