Región: Alemania

Wohnungswesen - Kein Wirksamwerden des Baukindergeldes

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
82 Apoyo 82 En. Alemania

No se aceptó la petición.

82 Apoyo 82 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2018
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

05/06/2019 4:29

Petitionsausschuss

Pet 2-19-06-2320-008569
15345 Eggersdorf
Wohnungswesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass das Baukindergeld nicht wirksam wird.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, nach seiner Auffassung
verstoße das Baukindergeld gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1
Grundgesetz (GG). Durch das Baukindergeld würden – im Verhältnis zu allen Bürgern in
Deutschland betrachtet – wenige Menschen bevorzugt, sofern sie die
Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllten. Ungerecht sei ferner, dass selbst Menschen mit
geringem Einkommen das Baukindergeld durch ihre Steuern mitfinanzierten.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden. Sie
wurde durch 82 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 17 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss vermag das vorgetragene Anliegen nicht zu unterstützen.
Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss macht zunächst grundlegend darauf aufmerksam, dass der
allgemeine Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz
gleich zu behandeln. Dem Gesetzgeber ist damit jedoch nicht jede Differenzierung
verwehrt. Ihm kommt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der
begünstigten Personenkreise auch nach der bundesverfassungsgerichtlichen
Rechtsprechung ein Gestaltungsspielraum zu. Für ihn ergeben sich aus dem allgemeinen
Gleichheitssatz umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die
Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann. Gemessen
an diesen Kriterien ist vorliegend insbesondere auch der nach Art. 6 Abs. 1 GG gebotene
Schutz der Familie zu beachten. Hieraus resultiert für den Staat nicht nur ein Verbot,
Familien zu beeinträchtigen oder zu benachteiligen, sondern auch das Gebot, Familien
durch staatliches Handeln zu fördern. Einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vermag der
Petitionsausschuss daher nicht zu erkennen.

Der Petitionsausschuss unterstreicht, dass die Regelungen zum Baukindergeld am
27. Juni 2018 im Rahmen der Beratung des Bundeshaushaltes 2018 durch den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bestätigt wurden. Der Deutsche
Bundestag hat das Haushaltsgesetz 2018 am 5. Juli 2018 beschlossen; es ist zum 1. Januar
2018 in Kraft getreten. Mit diesem Baukindergeld möchte der Bund gezielt Familien mit
Kindern unter 18 Jahren einschließlich von Alleinerziehenden mit Kindern beim
Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum unterstützen und zwar durch Neubau
sowie Bestandserwerb. Die Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem
Einkommen und die Freibeträge von jeweils 15.000 Euro je Kind pro Jahr sollen den Kreis
der Anspruchsberechtigten auf die Haushalte begrenzen, die eine Förderung benötigen,
um Wohnungseigentum bilden zu können. Das Baukindergeld wird rückwirkend ab dem
1. Januar 2018 gewährt.

Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses haben Familien mit Kindern häufig
Zugangsprobleme auf dem Wohnungsmarkt sowohl im Mietwohnungsbereich als auch
bei der Wohneigentumsbildung. Dies gilt besonders für Familien mit geringem
Haushaltseinkommen sowie für Familien mit mehreren Kindern, da sie weniger
verfügbares Einkommen für Wohnzwecke und Vermögen haben. Auch haben Familien
Petitionsausschuss

mit mehreren Kindern zugleich einen höheren Flächenbedarf. Nach Auffassung des
Petitionsausschusses erscheint die Gewährung des beschriebenen Baukindergeldes
sinnvoll und notwendig.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht zu stellen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Der von den Fraktionen der FDP, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern,
für Bau und Heimat – zur Erwägung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


Ayudar a fortalecer la participación ciudadana. Queremos que se escuchen sus inquietudes sin dejar de ser independientes.

Promocione ahora.