Reģions: Volfsburga
Ekonomika

Wolfsburg muss Soloselbstständige und Personengesellschaften vor Arbeitslosigkeit schützen.

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Stadt Wolfsburg, Verwaltungsvorstand
246 Atbalstošs 151 iekš Volfsburga

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

07.04.2020 11:37

Korrektur des Satzbaus. Es gab ein paar Kommasetzungsfehler. Inhaltlich hat sich nichts verändert.


Neuer Petitionstext: Die Stadt Wolfsburg soll in ihrem Förderprogramm "Soforthilfe Wirtschaft Corona" einen Freibetrag definieren, den sich Soloselbstständige und Menschen, Menschen die in ihrer eigenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts tätig sind, an die Betriebsausgaben anrechnen können.
Dafür ist aus dem Antrag auf "Soforthilfe Wirtschaft Corona" folgender Satz zu streichen:
"Kosten zur Abdeckung der Lebenshaltung. Sollten die Lebenshaltungskosten nicht gedeckt sein, ist ergänzend die Grundsicherung nach ALGII zu beantragen."
(§5 Punkt 5)
Ergänzt werden kann die Vorlage der Antrag beispielsweise mit einem Satz aus der ersten Variante des Förderprogramms des Landes Niedersachsen:
"Bei Personengesellschaften kann ein Pauschalbetrag von 1180,00 Euro für den Lebensunterhalt des Inhabers berücksichtigt werden."


Neue Begründung: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nachdem das Land Niedersachsen die "Niedersachsen-Soforthilfe" mit dem Bundesprogramm zusammengelegt hatte, entfielen die Gelder, die sich Soloselbstständige oder Inhaber von Personengesellschaften für den Lebensunterhalt anrechnen konnten.
Ursprünglich waren es 1180,00 Euro, die das Land Niedersachsen für diesen Personenkreis vorgesehen hatte.
In einer Telefonkonferenz des Verwaltungsvorstandes mit den Vorsitzenden der Fraktionen verständigte man sich, dass ein städtisches Förderprogramm über 1 Millionen Euro aufgelegt wird, das dort hilft, wo Bund und Land es nicht oder nicht ausreichend tun.
Obwohl es Hinweise an den Wirtschaftsdezernent (+Kultur) der Stadt Wolfsburg gab, dass Soloselbstständige und Personengesellschafter in die Arbeitslosigkeit geschickt werden, wurde ein notwendiger Passus (siehe oben) nicht übernommen. Im Gegenteil: Soloselbstständigen und Inhabern von Personengesellschaften wird im Antrag angeraten, angeraten sich arbeitslos zu melden.
Wer nicht hinnehmen möchte, dass Künstler, Fotografen, Inhaber kleiner Geschäfte und viele andere Selbstständige in die Arbeitslosigkeit geschickt werden, der zeichnet diese Petition bitte mit.
Ich danke für eure Unterstützung, auch im Namen derer, derer die mich in den letzten Tagen angeschrieben haben.
Bitte teilt diese Petition, damit sie schnell viele Unterstützer bekommt.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (6 in Wolfsburg)


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