Regiune: Germania

Zivile Dienste für die Bundeswehr - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aller "zivil outgesourcten Firmen/Gesellschaften" der Bundeswehr

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
118 de susținere 118 in Germania

Petiția este respinsă.

118 de susținere 118 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2015
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

29.08.2017, 16:55

Pet 1-18-14-557-019900

Zivile Dienste für die Bundeswehr


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.12.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Der Petent fordert die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen für alle „zivil
outgesourcten Firmen/Gesellschaften“ der Bundeswehr und die Rückführung der
Aufgabenerfüllung in die militärischen Strukturen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 118 Mitzeichnungen und 23 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass es
einen Finanzskandal bei der „LH Bundeswehr Bekleidungsgesellschaft“ gegeben
habe. Es stelle sich die Frage nach der Wirtschaftlichkeit vergleichbarer Unternehmen
wie beispielsweise „BundeswehrFuhrparkService GmbH (BwFPS)“,
„Heeresinstandsetzungslogistik GmbH (HIL)“. Um die künftige Einsatzbereitschaft der
Streitkräfte nicht von zivilrechtlichen Personal- bzw. Wirtschaftsinteressen abhängig
zu machen, sollten diese Gesellschaften wieder in die militärische Struktur der
Bundeswehr eingegliedert werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die von dem Petenten eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist einführend darauf hin, dass nach Festlegung der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) das Handeln des Bundes den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unterliegt. Hiernach ist der entsprechende
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung zur Prüfung verpflichtet,
ob private Anbieter staatliche Aufgaben ebenso gut oder besser erbringen können,
sofern es sich nicht um eine „Kernfähigkeit“ der Bundeswehr handelt. Im Rahmen der
Wirtschaftlichkeitsprüfung sind sämtliche zur Bedarfsdeckung geeigneten
Möglichkeiten zu betrachten und zu bewerten. Wesentliches Kriterium stellt dabei die
Gewährleistung der Versorgungssicherheit der Bundeswehr dar. Demgemäß verbietet
sich die mit der Petition geforderte Festlegung, die Aufgabenwahrnehmung in die
militärischen Strukturen der Bundeswehr zurückzuführen.
Zu der Forderung der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen der „zivil
outgesourcten“ Gesellschaften, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die
Gründung von Gesellschaften mit Beteiligung des Bundes die Feststellung der
Wirtschaftlichkeit voraussetzt. Die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit wird fortlaufend
im Rahmen von Erfolgskontrollen gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
§ 7 BHO geprüft. Da die Leistungsverträge mit den vom Petenten genannten
Gesellschaften enden, werden aktuell auch für die Komplexen Dienstleistungen
BwFPS und HIL Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für die geplanten Zeiträume der
Folgelösungen durchgeführt. Insofern wird der geforderten Durchführung von
„Wirtschaftlichkeitsprüfungen“ entsprochen.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Bundeswehr kein in sich
geschlossenes System, sondern hinsichtlich der Erfüllung ihres verfassungsmäßigen
Auftrages in vielerlei Hinsicht auf Leistungen Dritter angewiesen ist. Bei der Bewertung
von Handlungsalternativen für eine mögliche Folgelösung ist der
Versorgungssicherheit der Truppe eine hohe Priorität zuzuordnen.
Der Petitionsausschuss stellt klar, dass es sich bei den in der Petition angesprochenen
Gesellschaften um solche handelt, die bereits zu 100 Prozent im Bundeseigentum
stehen, also organisationsprivatisierter Teil der Bundeswehr sind. Demnach übt der
Bund eine vollständige Kontrolle über die Gesellschaft aus und kann die Versorgung
der Truppe durch gesellschaftsrechtliche und leistungsvertragliche Vorgaben
sicherstellen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher aus den genannten Gründen, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.

Begründung (PDF)


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