Ziviler Bevölkerungsschutz - Erlaubnis zur Nutzung der "Cell-Broadcast"-Funktion in regionalen Krisensituationen durch Polizeidienststellen/Feuerwehren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
96 Unterstützende 96 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

96 Unterstützende 96 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 13:04

Pet 1-18-06-215-034997

Ziviler Bevölkerungsschutz


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern – als Material zu
überweisen,
b) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten,
soweit jeweilige Zuständigkeiten betroffen sind,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Eingabe wird die Nutzung der „Cell-Broadcast“-Funktion durch Polizei und
Feuerwehr für Zwecke der Warnung der Bevölkerung im Falle von regionalen
Krisensituationen (Großbrand, Amokläufe, Terrorismus, Wetterkatastrophen etc.)
gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird unter Hinweis auf den Münchener Amoklauf im
Wesentlichen ausgeführt, dass es sich bei der „Cell-Broadcast“-Funktion um eine
Technologie in den gängigen Mobilfunkstandards handele, mit deren Hilfe der
Mobilfunkanbieter eine Nachricht mit bis zu 93 Zeichen an alle Mobiltelefone, welche
sich in der jeweiligen Mobilfunkzelle („Cell“) befänden, senden könne. Um die
Bevölkerung, die immer mehr mit modernen Smartphones ausgestattet sei, über
Warnungen der Behörden zu informieren, gebe es derzeit Apps wie „Katwarn“ oder
„NINA“. Diese Apps seien jedoch bei einer großen Anzahl an Zugriffen schnell
überfordert. Zudem sei auch die Verbreitung dieser Apps nicht flächendeckend
gegeben. „Cell-Broadcast“ wäre hier die ideale Abhilfe, da es sich um einen etablierten
Standard ohne Eingangshürde handele. Das System werde bereits erfolgreich zur
Warnung bei Katastrophen genutzt, so u. a. in den USA, Japan, England und Sri
Lanka.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 96 Mitzeichnungen und 16 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass dem Bund aufgrund des föderalen
Staatsaufbaus im Rahmen des Bevölkerungsschutzes nur eine thematisch eng
begrenzte Kompetenz für den Zivilschutz zusteht. Diese bezieht sich auf den Schutz
der Bevölkerung vor Gefahren und Risiken, die von militärischen Konflikten und
Kriegen ausgehen.
Für die mit der Petition geforderte Warnung bei regionalen Polizei- oder
Katastrophenlagen liegt die Kompetenz bei den Ländern, die jeweils eigenständig
entscheiden, bei welchen Ereignissen und mit welchen Warnmitteln ihre
verantwortlichen Stellen die Bevölkerung warnen und informieren. Der Ausschuss
weist darauf hin, dass der Bund, der allein für den Spannungs- und Verteidigungsfall
zuständig ist, hierauf keinen Einfluss nehmen kann.
Im Sinne eines effektiven Bevölkerungsschutzes und um auf das Anliegen der Petition
besonders aufmerksam zu machen, empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis
seiner Prüfung, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des
Innern – als Material zu überweisen und den Landesvolksvertretungen zuzuleiten,
soweit jeweilige Zuständigkeiten betroffen sind. Im Übrigen empfiehlt er, das
Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


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