Region: Tyskland

Ziviler Bevölkerungsschutz - Stärkung des Ehrenamtes

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
183 Stödjande 183 i Tyskland

Petitionen har nekats

183 Stödjande 183 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2013
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2015-11-18 16:14

Pet 3-17-17-215-050386Ziviler Bevölkerungsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.04.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass bürgerschaftliches Engagement in einem
Ehrenamt einen „höheren Stellenwert“ erhält.
Er führt aus, dass eine Diskussion in Gang gesetzt werden müsse mit dem Ziel, die
Öffentlichkeit für die Thematik zu sensibilisieren. Den Arbeitgebern müsse vermittelt
werden, dass für die Ehrenamtsträger kein wirtschaftlicher Verlust bei Übungen,
Lehrgängen und Einsätzen entstehen dürfe. Er sei seit 33 Jahren Mitglied bei der
Freiwilligen Feuerwehr. Bislang habe sich noch kein Mandatsträger bei den
Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr für ihr Engagement vor Ort bedankt. Es sei
eine Ehre für die Bevölkerung Hilfe zu leisten, jedoch müsse das Ehrenamt gestärkt
werden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 182 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzustellen. Die parlamentarische Prüfung hatte das
im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements im Jahr
2007 wurde eine wichtige Reform zur Vereinfachung und Entbürokratisierung des
Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts vorgenommen. Mit dem Gesetz zur Stärkung
des Ehrenamts, das rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, wurden
weitere Reformen bewirkt. Diese betreffen u.a. folgende Punkte:

Entschärfung der Haftung für Ehrenamtliche (im Einkommensteuer- und im
Zivilrecht)
Erhöhung der Übungsleiterpauschale um 300€von 2.100€auf 2.400€und
der Ehrenamtspauschale um 220€von 500€auf 720€
Ein neues Verfahren zur Überprüfung der Frage, ob die Satzung einer
Körperschaft die Anforderungen der Abgabenordnung erfüllt. Die Feststellung
ist bindend und schafft daher entsprechende Rechtssicherheit.
Anhebung der Absetzbeträge für Bezieher von Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitssuchende und für Bezieher von
Sozialhilfeleistungen von 175€auf 200€. Damit bleiben 25€mehr als bisher
anrechenfrei.
Bei der Entschärfung der Haftung für Ehrenamtliche ist hervorzuheben, dass die
Ausdehnung der für Vereinsvorstände geltenden Haftungsbeschränkungen im
bürgerlichen Recht auf die Mitglieder anderer Vereinsorgane und auf ehrenamtlich
tätige „einfache“ Vereinsmitglieder vorgenommen wurde, soweit diese
Vereinsaufgaben wahrnehmen. Sie haften damit nur noch bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit, womit bessere Grundlagen dafür geschaffen worden sind, dass
bürgerschaftliches Engagement sich verstärkt entfalten kann.
Der Bund unterstützt das ehrenamtliche Engagement im Bevölkerungsschutz in den
Bereichen Ausbildung und Ausstattung ganz praktisch. Er bietet Ländern und
Organisationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ehrenamtliche
Führungskräfte eine qualifizierte Ausbildung an seiner Akademie für
Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz in Ahrweiler an. Zudem ergänzt
er die Ausstattung der Länder mit hochmodernen Einsatz- und Spezialfahrzeugen
zur Verbesserung der Reaktionsfähigkeit in Sonderlagen, wie z.B. chemische,
biologische, radiologische und nukleare Gefahren und den Massenanfall von
Verletzten und zur Helfermotivation. Dies geschieht auf der Grundlage des mit den
Ländern im Jahr 2007 vereinbarten Ausstattungskonzepts. Die Umsetzung soll nach
dem Konzept innerhalb von 10-15 Jahren erfolgen. Ausstattungsziel sind
5.000 Fahrzeuge, nach Auskunft der Bundesregierung gibt es derzeit rund
3.800 Fahrzeuge.
Im Jahr 2009 wurde der Förderwettbewerb „Helfende Hand“ ins Leben gerufen. Mit
diesem Förderpreis werden herausragende Ideen und Projekte von Ehrenamtlichen
im Bevölkerungsschutz durch den Bundesinnenminister persönlich ausgezeichnet.
Diese Ideen und ehrenamtlichen Leistungen sollen – auch stellvertretend für die

Leistungen aller ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz Aktiven – gewürdigt und
anerkannt werden. Die Leistungen sollen zudem stärker ins Licht der Öffentlichkeit
gerückt werden. Hierdurch werden gute Ideen und Praxisbeispiele gesammelt und
verbreitet. Ziel ist, einen Ansporn für andere zu schaffen, selbst aktiv zu werden.
Im Oktober 2010 wurde vom Bundeskabinett die „Nationale Engagementstrategie der
Bundesregierung“ beschlossen. Hierdurch wurde der Grundstein für eine zwischen
Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft besser aufeinander abgestimmte
Engagementförderung in Deutschland gelegt. Die Schaffung einer
Anerkennungskultur hat als eines von vielen strategischen Zielen Eingang in die
Umsetzung dieses Vorhabens gefunden. Bei dieser Aufgabe soll beim Staat, bei der
Wirtschaft, bei Akteuren der Bürgergesellschaft und vor allem bei Bürgerinnen und
Bürgern langfristig eine engagementfreundliche Mentalität herbeigeführt werden. Das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) kooperiert
mit der Unternehmensgruppe WIE (Wirtschaft. Initiative. Engagement.). In dieser
Kooperation verfolgen momentan 19 Unternehmen das Ziel, bürgerschaftliches
Engagement von Unternehmen in Kooperation mit dem Staat zu fördern.
Nach Auskunft der Bundesregierung wird auch eine moderne Anerkennungskultur
angestrebt. Möglichkeiten der Qualifizierung und Nachweise über erbrachtes
Engagement und dadurch erworbene Kompetenzen sollen ebenso umfasst sein, wie
Preise und Auszeichnungen. Die Bundesregierung hat hier auf zwei zentrale Projekte
hingewiesen:
Der Deutsche Engagementpreis
Dieser wurde im Rahmen der Kampagne des Bundesverbandes Deutscher
Stiftungen „Geben gibt“ im Jahr 2009 zum ersten Mal verliehen. Er will in
Zusammenarbeit mit Partnern der Zivilgesellschaft und Wirtschaft zu einer
verbesserten gesellschaftlichen Anerkennung von Engagement beitragen und
bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Durch diesen Preis sollen die
Leitideen der Bürgergesellschaft und die verschiedenen Facetten des
bürgerschaftlichen Engagements sowie ihr Wert für die Engagierten und für
die Gesellschaft deutlich herausgestellt werden.
Weiterhin gibt es nach Auskunft der Bundesregierung annähernd 300 Preise,
die das bürgerschaftliche Engagement von der lokalen bis zur internationalen
Ebene fördern und damit dieses Handeln anerkennen.
Die Woche des bürgerschaftlichen Engagements

Seit dem Jahr 2004 wird die Woche des bürgerschaftlichen Engagements vom
Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement organisiert und aus
Bundesmitteln gefördert. Im Jahr 2012 präsentierten engagierte Bürgerinnen
und Bürger im Rahmen der achten Aktionswoche in 2.731 Einzelaktionen
ihren Einsatz vor Ort der Öffentlichkeit.
Das bürgerschaftliche Engagement geschieht in der Regel vor Ort. Eine Darstellung
der lokalen Kontexte und eine breite Bestandsaufnahme enthält der Erste
Engagementbericht, der am 22. August 2012 vom Bundeskabinett beschlossen
wurde.
Auf Regierungsebene besteht der Bund-Länder-Kommunen-Gesprächskreis zum
bürgerschaftlichen Engagement. Dieser dient dem regelmäßigen
Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten. Im Deutschen Bundestag ist
diesem Themenfeld ein eigener Unterausschuss gewidmet. Bei allen diesen
Aktivitäten besteht die Zielsetzung, den ehrenamtlich Aktiven künftig mehr
Anerkennung zukommen zu lassen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen durch die dargestellten Bemühungen teilweise entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


Bidra till att stärka medborgarnas delaktighet. Vi vill göra din oro hörd samtidigt som vi förblir oberoende.

Donera nu