Область: Германия
Гражданских правах

Zivilgesellschaft nützt der Gemeinschaft: Politische Beteiligung ist #gemeinnützig!

Петиция адресована к
Finanzminister Christian Lindner & Bundesregierung
391 004 Поддерживающий
98% достигнуто 400 000 для цели сбора
391 004 Поддерживающий
98% достигнуто 400 000 для цели сбора
  1. Начат 2018
  2. Еще сборов > 2 месяцев
  3. Подача
  4. Диалог с получателем
  5. Решение

Я согласен, что мои данные будут храниться . Я решаю, кто сможет увидеть мою поддержку. Я могу отозвать это согласие в любое время .

 

25.11.2019, 17:24

Pressestatement der Allianz "Rechtssicherheit für politische
Willensbildung" e.V. zur Gemeinnützigkeit der VVN-BdA

(Link:
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/vvn-bda-verliert-gemeinnuetzigkeit-beweislastumkehr-widerspricht-rechtsstaats-prinzip/)

* Feinde der Demokratie und der Menschenrechte sind nicht gemeinnützig
* Formelle Regelung in § 51 der Abgabenordnung muss gestrichen werden
* Beweis der Verfassungstreue ist nicht möglich

Zur Mitteilung, dass das Finanzamt Berlin den Status der
Gemeinnützigkeit der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes -
Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) aberkannt hat, erklärt Stefan
Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz "Rechtssicherheit für
politische Willensbildung", einem Zusammenschluss von mehr als 130
Vereinen und Stiftungen:

"Der Fall der VVN-BdA zeigt erneut Probleme im Recht der
Gemeinnützigkeit. Natürlich müssen gemeinnützige Organisationen sich im
Rahmen des Grundgesetzes bewegen. Feinde der Demokratie und der
Menschenrechte sind nicht gemeinnützig. Doch in Paragraph 51 der
Abgabenordnung wird die Beweislast umgedreht. Demnach müssen nicht
Finanzamt oder Verfassungsschutz beweisen, dass ein Verein
verfassungswidrig handelt, sondern die Organisation muss ihre
Verfassungstreue beweisen. Das ist praktisch unmöglich und eine
Umkehrung des Rechtsstaatsprinzips.

Wie soll ein Verein beweisen, dass er verfassungstreu ist außer durch
einen Schwur? Der betroffene Verein weiß gar nicht, welche Beweise er
widerlegen muss, da der Verfassungsschutz nur seinen Schluss
veröffentlicht, aber nicht die Beweisführung. In einem Strafverfahren
muss der Staat die Schuld beweisen, nicht der Beschuldigte seine
Unschuld. Bei einem Vereinsverbot muss ebenso das Innenministerium
gerichtsfest darlegen, warum ein Verein aufgelöst wird. In der
Gemeinnützigkeit wird dies umgekehrt.

Deshalb fordert die Allianz 'Rechtssicherheit für politische
Willensbildung', die formelle Regelung in Paragraph 51 Absatz 3 Satz 2
zu streichen. Sonst sind gemeinnützige Organisationen von der
unbewiesenen Einschätzung eines beliebigen Amtes für Verfassungsschutz
abhängig."

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare
Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Mehr als 130 Vereine und Stiftungen
haben sich in der Allianz "Rechtssicherheit für politische
Willensbildung" zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu
modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für
Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern.

Weitere Infos: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

+++ Weiterführende Infos zum Fall VVN-BdA +++

Lediglich im bayerischen Verfassungsschutzbericht wird die VVN-BdA erwähnt.

Im Januar 2019 wurden sowohl die Bundesvereinigung mit Sitz in Berlin
als auch zahlreiche andere Orts- und Kreisverbände vor allem in
Nordrhein-Westfalen und auch der dortige Landesverband von den
jeweiligen Finanzämtern angeschrieben. Die Finanzämter erklärten, die
Gemeinnützigkeit aufgrund der Erwähnung im bayerischen
Verfassungsschutzbericht zu prüfen.

Die Vereine antworteten mit gleichlautenden Stellungnahme. Darin wird
u.a. darauf hingewiesen, dass der Verfassungsschutz Bayern die VVN-BdA
ledglich als linksextremistisch beeinflusst erwähnt. Der Bundesfinanzhof
(BFH) dagegen verlange, dass die betreffende Körperschaft in einem
Verfassungsschutzbericht "als extremistische Organisation aufgeführt"
ist, was nur der Fall ist, wenn sie dort ausdrücklich als extremistisch
bezeichnet wird, nicht aber wenn die Körperschaft nur als Verdachtsfall
oder sonst beiläufig Erwähnung findet. Im Schreiben wird auch erwähnt,
dass die Aussage des bayerischen Berichts nicht für andere
Untergliederungen gelten kann.

Daraufhin wurden offenbar alle entsprechenden Verfahren in
Nordrhein-Westfalen beendet - lediglich die Bundesvereinigung erhielt
Anfang November einen Bescheid über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

Weitere Infos dort:

vvn-bda.de/antifaschismus-muss-gemeinnuetzig-bleiben-schwerer-angriff-auf-die-vvn-bda/


Помогите укрепить гражданское участие. Мы хотим, чтобы ваши проблемы были услышаны, оставаясь независимыми.

Пожертвовать сейчас