Область: Германия
Гражданских правах

Zivilgesellschaft nützt der Gemeinschaft: Politische Beteiligung ist #gemeinnützig!

Петиция адресована к
Finanzminister Christian Lindner & Bundesregierung
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98% достигнуто 400 000 для цели сбора
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09.02.2024, 15:39

Dürfen Vereine gegen Rechtsextremismus demonstrieren?

Seit der Veröffentlichung des Recherche-Netzwerks correctiv zum Geheimtreffen mit Rechtsextremen und Mitgliedern der AfD und Werte-Union in einem Landhaus bei Potsdam Anfang Januar 2024 wird seit Wochen im ganzen Land gegen Rechtsextremismus, für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit demonstriert. Auch Ampel-Politiker:innen ließen sich bei Demos in Berlin fotografieren.
Vielmehr aber als amtierende Politiker:innen ist die Zivilgesellschaft so aktiv wie lange nicht mehr auf den Straßen. „Die Zivilgesellschaft“ ist gefragt – aber stolpert grade an den Grenzen des Gemeinnützigkeitsrechts. Vereine fragen sich allerorts, ob sie zu Demos gegen Rechtsextremismus in ihrer Stadt aufrufen dürfen. Ob sie gar eine Demo veranstalten oder anmelden, oder Materialien verleihen dürfen.
Gemeinnützige Vereine stoßen auf rechtliche Unsicherheiten, die seit Jahren existieren und laut Ampel-Koalitionsvertrag bis zur nächsten Bundestagswahl behoben werden sollen – nach aktuellem Stand mit Anpassungen in einem zusätzlichen Jahressteuergesetz 2023, welches zur Zeit erarbeitet wird.
Bis diese nötige Klarheit herrscht, haben wir in einer ausführlichen und einer Kurz-Version Hinweise erarbeitet, was gemeinnützige Vereine aktuell beachten müssen, wenn sie sich zum Beispiel tagespolitisch äußern – denn das dürfen sie.
Dabei wird unter anderem unterschieden, ob ein Verein bei dieser Gelegenheit über seine gemeinnützigen Zwecke hinaus handelt oder ob das eine dauerhafte Tätigkeit ist.
Eine langfristige Aktualisierung des Zweckekatalogs und eine Anpassung des Gemeinnützigkeitsrechts braucht es natürlich weiterhin – umso dringender, wenn rechtsextreme Kräfte davon fantasieren, die Demokratie anzugreifen.

• Dürfen Vereine gegen Rechtsextremismus demonstrieren? - Ausführliche Version mit Hintergründen (www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/duerfen-vereine-gegen-rechtsextremismus-demonstrieren-gefahr-gemeinnuetzigkeit/)

• Kurzfassung mit direkten Hinweisen zur Frage „Dürfen Vereine gegen Rechtsextremismus demonstrieren? (www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/duerfen-vereine-demonstrieren/)


07.03.2023, 15:34

Liebe Unterstützende,

die Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung hat Sie vorhin bereits über die heute veröffentlichte Studie von ZiviZ informiert, die Überraschendes zeigte: Rund 30.000 gemeinnützige Vereine würden sich gerne stärker politisch engagieren, trauen sich aber nicht aus Angst, ihren gemeinnützigen Status zu verlieren.

Um möglichst viele Menschen auf diesen Missstand aufmerksam zu machen und gemeinsam mit Ihnen die Reformierung des Gemeinnützigkeitsrechts voranzubringen, haben wir von openPetition einen Post zur Petition auf Facebook, Twitter und Instagram veröffentlicht - gerne mitmachen & teilen, teilen, teilen:

+++ Facebook: www.facebook.com/photo/?fbid=582245430595996&set=a.363629215790953

+++ Twitter: twitter.com/openPetition/status/1633113231135784968/photo/1

+++ Instagram: www.instagram.com/p/Cpfa-e9sKaH/

Bitte mit Freunden, Bekannten und Familie teilen. Jedes “Gefällt mir ” (Like), aber vor allem geteilte Inhalte (Shares) sorgen dafür, dass noch mehr Menschen von der Petition erfahren.

Wer nicht in den Sozialen Netzwerken ist, kann Freunde, Bekannte und Familie per Whatsapp oder E-Mail auf die Petition hinweisen:

+++ Link zur Petition: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/30000MalWenigerDemokratie/

Vielen Dank für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team


07.03.2023, 12:20

Liebe Leser*innen,

wenn Angst und Verunsicherung dazu führen, dass der Elternverein oder der Sportverein zu Rassismus und Sexismus schweigen, oder dass das Bündnis gegen Rechts und der Klimaschutzverein keine Forderungen an Politiker*innen stellen, stärkt das diejenigen, die unserer demokratischen Gesellschaft schaden wollen.

Eine heute veröffentlichte Studie zeigt, dass sich knapp fünf Prozent der gemeinnützigen Organisationen gerne stärker politisch einbringen würden, dabei aber Gefahren für ihren gemeinnützigen Status sehen. Im Bereich des Engagements für Klimaschutz (elf Prozent) oder im Bereich der internationalen Solidarität (zehn Prozent) ist die Verunsicherung stärker, betroffen sind aber alle Sektoren. Das sind knapp 30.000 Vereine, Initiativen und Stiftungen.

Mehr dazu hier: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/30000MalWenigerDemokratie

Das bedeutet ganz konkret: In mindestens 30.000 Köpfen gibt es regelmäßig die Frage: "Darf ich meinen Beitrag leisten oder muss ich schweigen?"

In einem modernen Rechtsstaat, in einer demokratischen Gesellschaft, darf das nicht sein. Die Bundesregierung muss dringend das Gemeinnützigkeitsrecht reformieren und das demokratische Engagement weiter stärken.

Gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen machen wir auf Social Media auf das Problem aufmerksam. Machen Sie mit:
* erzählen Sie anderen davon
* leiten Sie diesen Newsletter weiter
* teilen Sie unser Sharepic mit den Hashtags #30000MalWenigerDemokratie und #Ziviz
* unterschreiben Sie unsere Unterschriftenliste
* unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende

Alle Informationen dazu finden Sie hier: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/30000MalWenigerDemokratie

Viele Grüße

Annika Schmidt-Ehry

P.S.: Gehören Sie und Ihr Verein zu den 5 Prozent? Sind Sie selbst ehrenamtlich oder hauptamtlich in einem Verein engagiert und haben schon einmal auf eine Aktivität verzichtet, aus Angst die Gemeinnützigkeit zu verlieren? Gab es vielleicht sogar schon Nachfragen vom Finanzamt? Teilen Sie es uns mit: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/fallbeispiel-einsenden oder per Mail an fallbeispiel@zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetig.de.




16.02.2022, 17:35

Endlich steht es schwarz auf weiß in den Richtlinien der Finanzverwaltung: Ein Verein, der sich mit politischen Mitteln für seinen gemeinnützigen Zweck engagiert, verfolgt deshalb noch lange keinen politischen Zweck. Und Vereine dürfen sich über ihre Satzungszwecke hinaus zu aktuellen Themen äußern. Ein Sportverein muss also nicht mehr zögern, ob er sich zum Holocaust-Gedenktag äußert oder Stellung bezieht gegen demokratiefeindliche Aktivitäten in seiner Stadt.

Diese Klarstellungen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) am 27. Januar 2021 veröffentlicht mit einem so genannten BMF-Schreiben. Damit wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) geändert. Diese Erlass ist eine Richtlinie für die Finanzämter. Auf sie können sich Vereine und Stiftungen berufen. Das ist hilfreich - eine Gesetzesänderung bleibt wichtig und dringlich.

Details können Sie hier lesen:
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/aeao-klarstellung-zu-politischen-mitteln/

Änderungen am Anwendungserlass entscheidet das Bundesfinanzministerium nicht alleine, sondern im Einvernehmen mit den Bundesländern. Wir wissen, dass Bund und Länder nach dem Attac-Urteil zunächst ergebnislos, nach dem Jahressteuergesetz 2020 erneut verhandelt und gerungen haben um Formulierungen. Wir und auch einige unserer Mitgliedsorganisationen haben dazu Gespräche geführt, Formulierungshinweise gegeben und weiteren Rat eingeholt. Daher sehen wir die Verbesserungen auch als ein Ergebnis unserer Arbeit.

Allerdings gibt es neben Licht auch Schatten bei den Änderungen. Bund und Länder haben offenbar in einigen Fragen keinen Konsens gefunden. Die Ausführungen zu politischen Tätigkeiten für eigene gemeinnützige Zwecke lesen sich im Mittelteil nach Kompromiss und Rosinen-Picken. Das schafft leider nicht die erforderliche Klarheit.

Der mögliche Umfang politischen Mittel wird nicht klar und eindeutig beschrieben. Es werden unklare Begriffe wie "parteipolitisch neutral" und "erfordert" eingeführt. Bei den politischen Mitteln wird die andere Konstellation "Reaktion auf aktuelle Ereignisse" ("Tagespolitik") falsch reingerührt.

Die Überarbeitung des Anwendungserlasses ist wohl abgeschlossen - bis zu einer nächsten Gesetzesänderung. Diese Gesetzesänderung ist dringend nötig und von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir werden in den nächsten Monaten (mit politischen Tätigkeiten zur Förderung gemeinnütziger Zwecke) dafür werben, dass diese Änderungen gut und zügig geschehen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und das Engagement für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit abzusichern.
Den Text der neuen Erlass-Formulierungen sowie Details und ausführliche Bewertung finden Sie hier:
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/aeao-klarstellung-zu-politischen-mitteln


29.11.2021, 19:04

Liebe Unterstützende,

die Ampel-Koalition möchte das Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren, Zwecke ergänzen und Unsicherheiten beseitigen! Das ist ein Grund zu feiern! Und es ist ein Erfolg der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung", ihren mittlerweile fast 200 Mitgliedsorganisationen und Ihnen! Gemeinsam haben wir diesen Etappensieg erzielt:
"Wir modernisieren das Gemeinnützigkeitsrecht, um der entstandenen Unsicherheit nach der Gemeinnützigkeitsrechtsprechung des Bundesfinanzhofes entgegenzuwirken und konkretisieren und ergänzen gegebenenfalls hierzu auch die einzelnen Gemeinnützigkeitszwecke.” (Seite 117)

“Wir wollen gesetzlich klarstellen, dass sich eine gemeinnützige Organisation innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen kann sowie auch gelegentlich darüber hinaus zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.” (Seite 165)

Die wichtigsten Passagen aus dem Koalitionsvertrag haben wir übrigens hier zusammengestellt: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/ampel-koalitionsvertrag-2021-gemeinnuetzigkeit-zivilgesellschaft/

Jetzt geht es erst richtig los! Nach dem Koalitionsvertrag kommt die Umsetzung. Wir werden als Allianz die politischen Entscheidungsträger:innen dabei sachkundig begleiten (müssen)! Der Teufel steckt oft im Detail – vor uns liegen arbeitsreiche Jahre.

Mit einer Spende können Sie unsere Arbeit weiter unterstützen: Konto DE29 4306 0967 2060 8072 00 (IBAN) bei der GLS-Bank (BIC GENODEM1GLS), Kontoinhaberin: Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung e.V..

Oder hier: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/onlinespende

Und wenn Sie noch Menschen kennen, die bisher noch nicht unterschrieben haben, verbreiten Sie gerne die Petition: www.openpetition.de/!gemeinnuetzig

Herzlichen Dank und viele Grüße

PS:
Um den tollen Etappensieg zu feiern, hat openPetition einen Post auf Facebook, Twitter und Instagram veröffentlicht - gerne liken und teilen, damit noch mehr Menschen von der Neuigkeit erfahren:

+++ Facebook: de-de.facebook.com/openPetition/photos/pb.305564092875147.-2207520000../4541705809260933/?type=3&theater

+++ Twitter: twitter.com/openPetition/status/1465350406901571589?s=20

+++ Instagram: www.instagram.com/p/CW3Z__TNRYy/



05.10.2021, 14:11

Liebe Unterstützende,

fast 400.000 Menschen haben mit Ihnen die Petition unterschrieben und fordern von Noch-Finanzminister Olaf Scholz und der Bundesregierung, den Wert zivilgesellschaftlichen Engagements für eine lebendige Demokratie anzuerkennen und sicherzustellen, dass die selbstlose Beteiligung an der politischen Willensbildung durch unschädlich für die Gemeinnützigkeit ist. Bald werden wir eine neue Bundesregierung haben und es gibt Chancen, dass Ihre Unterschrift nun wirksam wird.

Die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" mit ihren mehr als 180 Vereinen und Stiftungen wird dafür bei den Parteien werben, die über eine Koalition verhandeln. Auch Sie können dabei mitmachen und mit Menschen sprechen, die in den beteiligten Parteien aktiv sind. Sie können Bundestagsabgeordnete ansprechen, aber auch andere Parteimitglieder. Es kommt darauf an, dass die Personen sich in ihren Parteien Gehör verschaffen, die Demokratiepolitik größer denken; die die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Organisationen als Themenanwältinnen und als Wächterinnen etwa von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten kennen - nicht nur, aber vor allem bei Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gemeinnützigkeit darf nicht nur eine Fußnote im Steuerrecht sein, sie muss mit Demokratiepolitik und Engagementpolitik zusammen gedacht werden. Dafür braucht es in Sondierungen und Verhandlungen einen eigenen Schwerpunkt.

Es ist eine traurige Erkenntnis, dass Demokratiepolitik in Deutschland vielleicht zuletzt von Willy Brandt ("Mehr Demokratie wagen") als Schwerpunkt gesetzt wurde - dabei wäre der demokratische Aufbruch in der DDR dafür ein wichtiger Impuls gewesen. Dass Demokratie schwierig, sich wandelnd und auch bedroht ist, zeigen die Wahlergebnisse. Weil politische Prozesse Zeit brauchen und wir keine schnellen, aber schlechten Kompromisse wollen, legen wir den Parteien zwei Geschwindigkeiten nahe:
- Es braucht einerseits Sofortmaßnahmen, also konkrete Vereinbarungen, was im Gemeinnützigkeitsrecht zügig geändert wird, insbesondere weitere Zwecke wie Förderung der Menschenrechte oder soziale Gerechtigkeit, sowie Klarstellungen zur politischen Betätigung.
- Andererseits braucht es einen klar formatierten Prozess, in dem Grundsatzfragen der Demokratie inklusive der Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen, auch die politische Einmischung durch andere Verbände, Unternehmen und finanzkräftige Einzelpersonen, diskutiert werden und Vorschläge gemacht werden. Zu dem vereinbarten Prozess muss gehören, dass zivilgesellschaftliche Organisationen und wissenschaftliche Expertise einbezogen werden, dass es einen Zeitplan zur Umsetzung der Ergebnisse gibt.

Leitplanken für diesen Weg der zwei Geschwindigkeiten hatten wir vor der Wahl bereits hier aufgeschrieben: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/wp-content/uploads/2021/08/Allianz-Rechtssicherheit_forderungen-2022.pdf
Dieses Vier-Seiten-Dokument können Sie nutzen, wenn Sie mit Parteimitgliedern sprechen. Wenn Sie das Dokument mit appellierenden weitergeben, ist das eine wichtige Verstärkung Ihrer Unterschrift.

Wir sehen Chancen, weil nun klar ist, dass nur zwei Koalitionen in Frage kommen: Entweder eine Ampel aus SPD, Bündnisgrünen und FDP, oder Jamaika aus CDU, Grünen, FDP und CSU. In beiden Konstellationen sind Parteien beteiligt, die sich zu unseren Forderungen in ihren Wahlprogrammen positioniert haben - mal eine Partei (Jamaika), mal zwei Parteien (Ampel). Der entscheidende Punkt ist, dass sich die anderen Parteien in ihren Wahlaussagen nicht dagegen positioniert haben. CDU, FDP und CSU haben zu zentralen Fragen von Gemeinnützigkeit und Zivilgesellschaft schlicht keine Position. (Siehe dazu unsere Übersicht der Wahlprogramme: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/wp-content/uploads/2021/07/Allianz-Forderungen-in-Wahlprogrammen-2021.pdf)

Wenn Sie zu nächsten Schritten informiert sein wollen, können Sie hier unseren Newsletter abonnieren:
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/newsletter/


23.08.2021, 13:44

Liebe Unterstützende,

ungefähr fünf Prozent der Petition sind erfüllt: Ende 2020 hatten Bundestag und Bundesrat Klimaschutz als neuen gemeinnützigen Zweck ins Gesetz geschrieben. Doch weitere Zwecke wie Förderung der Menschenrechte fehlen noch. Ebenso fehlt die Klarstellung, dass Zwecke wie Klimaschutz natürlich auch mit politischen Mitteln verfolgt werden dürfen. Zudem brauchen Vereine und Stiftungen die Freigabe, sich bei Gelegenheit über ihren spezifischen Zweck hinaus zu engagieren: Wenn etwa offenbar wird, dass der Klimawandel hier bereits zu Katastrophen führt, sollte sich auch der Gesangsverein für die Opfer und für die Vorsorge engagieren dürfen.

Was die Große Koalition vor einem Dreivierteljahr nicht schaffte, kann die nächste Koalition nach der Bundestagswahl nachholen. Hier (www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/bundestagswahl2021) haben wir zusammengestellt, was welche derzeit im Bundestag vertretene Partei dazu verspricht. Dort finden Sie auch Details zu den Forderungen und einen Handlungsplan für die nächste Koalition.

Damit wir nach der Bundestagswahl mit viel Unterstützung an die Parteien herantreten können, wäre es großartig, wenn Sie weitere Menschen zur Unterschrift einladen. Sie können dazu diesen Link nutzen: www.openpetition.de/gemeinnuetzig

Per Facebook: www.facebook.com/share.php?u=https%3A%2F%2Fwww.openpetition.de%2Fpetition%2Fonline%2Fzivilgesellschaft-nuetzt-der-gemeinschaft-politische-beteiligung-ist-gemeinnuetzig

Per Whatsapp: api.whatsapp.com/send/?text=Unterschreiben+und+an+Freunde+weiterleiten%3A+Initiative+Zivilgesellschaft+n%C3%BCtzt+der+Gemeinschaft%3A+Politische+Beteiligung+ist+%23gemeinn%C3%BCtzig%21%3A+https%3A%2F%2Fwww.openpetition.de%2Fpetition%2Fonline%2Fzivilgesellschaft-nuetzt-der-gemeinschaft-politische-beteiligung-ist-gemeinnuetzig

Als Mail: www.openpetition.de/petition/weiterleiten/zivilgesellschaft-nuetzt-der-gemeinschaft-politische-beteiligung-ist-gemeinnuetzig

Wie nötig eine Klarstellung wäre, welche politische Einmischung für gemeinnützige Zwecke erlaubt ist, zeigen die Wochen vor der Bundestagswahl. Fast wöchentlich erreichen Anfragen von Vereinen die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung": Dürfen wir zu einer Demonstration aufrufen? Ist unsere Gemeinnützigkeit gefährdet, wenn wir diesen oder jenen Aufruf unterzeichnen? Dürfen wir Bundestags-Kandidat*innen zu einer Diskussion einladen?

Eine Klarstellung im Gesetz hatte die Bundestagsfraktion von CDU/CSU verweigert, weil doch alles schon möglich sei. Doch als das Bundesfinanzministerium diese Erläuterung in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) schreiben wollte, sperrten sich unter anderem die CDU/CSU-Landesfinanzminister*innen erneut (siehe hier: twitter.com/stefandt/status/1389113552787709952 oder hier: www.sueddeutsche.de/wirtschaft/vereine-gemeinnuetzigkeit-1.5282102). Die Erläuterung im Erlass wäre wichtig gewesen, weil darin Vereine nachschlagen und die Beamtinnen und Beamten im Finanzamt, das den Status der Gemeinnützigkeit prüft.

Mit besten Grüßen - und bleiben Sie gesund!


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