Reģions: Vācija

Recht auf pers. Budget für ALLE Behinderten

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
34 Atbalstošs 34 iekš Vācija

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

12.10.2018 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team




27.01.2017 16:28

So sollten Sie z.B. ein PB (persönliches Budget) vorbereiten und beantragen:

- Sie haben eine Behinderung und einen Behindertengrad

- Menschen ohne anerkannten Behindertengrad können auch einen Antrag stellen

- Ermitteln Sie Ihren individuellen Bedarf u. a.in den Bereichen Leben in der eigenen Wohnung, der Freizeit, notwendiger Pflegeleistungen und Hauswirtschaftshilfe.

- Sie werden in der ordnungsgemäßen Beantragung und Begründung Ihres Antrages von Budgetassistenten oder Ämtern, Krankenkassen, dem Kommunalverband unterstützt und begleitet.

- Sie müssen u.a. den Antrag an ein Amt oder eine Behörde, Krankenkasse oder Kommunalverband stellen.

- Zu einem Gespräch bei dem Kostenträger sollten Sie Hilfe hinzuziehen.

- Es kommt danach zu einem Vertrag mit dem Kostenträgen und zu einer Zielvereinbarung

- Abschließend kommt es dann zu einem schriftlichen Bescheid über Kostenzusage oder Ablehnung des Antrages.

Es lohnt sich, sich in der Vorbereitungsphase bereits anwaltlich beraten zu lassen.

Von einer Ablehnung sollten Sie sich nicht entmutigen lassen. Ihr Ziel ist ein selbstbestimmendes Leben und keine Unterbringung in sozialen Einrichtungen.

Suchen Sie sich in dem Fall der Ablehnung einen Fachanwalt für Sozialrecht, der sich für das Umsetzen eines Persönlichen Budgets spezialisiert hat, Das ist allerdings ein langer Weg und kann im Einzelnen sehr zermürbend und verletzend sein.

Die Würde des Menschen ist unantastbar!

- Jeder Mensch hat das Recht ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu führen.

- Die Unterbringung in Heimen oder pflegerischen Einrichtungen sollte so lange, wie möglich, hinausgezögert werden.

- Dieses individuelle Recht eines jeden Menschen ist in der gesetzlichen Grundlage zur Umsetzung und Durchführung des Rechtsanspruches auf ein trägerübergreifendes Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen verbindlich geregelt.

- Es muss entsprechend ihren Bedürfnissen, Gewohnheiten und auf Ihre individuelle Behinderung angepasst werden.

- Eine freie Entfaltung eines jeden Menschen ist darin zu berücksichtigen und zu fördern. Das ist ein Menschenrecht!

- Jeder Mensch mit Behinderungen muss selbst entscheiden dürfen, welche Hilfe und Dienstleistung er in Anspruch nehmen will oder welche Arbeitskräfte er zur Unterstützung einstellen möchte.

- Ob sie ein Persönliches Budget als Arbeitgebermodel oder in verantwortliche Hände geben wollen, müssen Sie selbst entscheiden dürfen.

- Ein Assistent für mehrere Menschen mit Behinderungen ist nicht zumutbar und nicht im Sinne des Gesetzes zum Persönlichen Budget.


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