Regione: Vokietija
Eismas ir transportavimas

Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder bis 50ccm von 45 auf 60km/h

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
26 154 Palaikantis 25 985 in Vokietija

Apdorojimo terminas baigėsi

26 154 Palaikantis 25 985 in Vokietija

Apdorojimo terminas baigėsi

  1. Pradėta 2018
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

2019-11-28 11:49

Liebe Unterstützer,
heute haben wir die mehr als 26.000 Unterschriften und den Petitionsantrag an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags und dort persönlich an Ministerialrat Dr. Janß übergeben.

Hier das Anschreiben dazu im Wortlaut:

Sehr geehrter Dr. Janß,
sehr geehrter Verkehrsminister Scheuer,

wir als Unternehmen aus Landsberg am Lech (Zubehör für Motorroller, 100 Mitarbeiter) haben eine Petition bei Open Petition erstellt mit dem Ziel die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Zweiräder der Klasse M (50ccm) von 45km/h auf 59km/h anzuheben. Die genaue Begründung findet sich bei der Petition:
www.openpetition.de/!50ccm

Wenn die Regelungen für Zweiräder attraktiver wären würden mehr Pendler und Autofahrer auf ein Zweirad umsteigen, und zwar nicht aus Fun am Wochenende sondern im (beruflichen) Alltag. Das würde uns allen guttun, dem Zweiradmarkt aber auch den Innenstädten und Pendlerparkplätzen. Demnächst wird es in vielen Städten Sperrungen wegen Umweltzonen geben, Parkraum ist schon lange knapp. Wenn ich mich mit den für den fliessenden Verkehr deutlich zu langsamen 45km/h nicht selbst gefährde auf dem Weg zum S-Bahnhof oder zur Arbeit steige ich als Pendler doch viel lieber auf ein Zweirad um.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum, die mit dem im Führerschein der Klasse B integrierten Führerschein der Klasse AM geführt werden dürfen, von 45 km/h um 14 km/h auf 59 km/h anzuheben.
In der ehemaligen DDR durften Schwalbe Kleinkrafträder bereits 60km/h fahren (Schwalbe), vor 1992 zugelassene Modelle dürfen dies auch heute noch.
Dabei sollte die Regelung, dass solche Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, beibehalten werden.

Begründung
Mit der Begrenzung auf 45 km/h Höchstgeschwindigkeit liegt ein unbefriedigender Rechtszustand vor. Der Zweck der Regelung besteht darin, gerade junge Fahrer/innen vor den mangels Erfahrung noch nicht zu beherrschenden Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen und ihnen zugleich eine Möglichkeit verbesserter Mobilität zu günstigem Preis zu schaffen.
Gleiches gilt bezogen auf die fehlende Erfahrung älterer Kraftfahrerinnen und -fahrer, die lediglich einen Führerschein der Klasse B, aber keine Erfahrung oder spezielle Ausbildung im Führen zweirädriger Kraftfahrzeuge vorzuweisen haben. Dabei handelt es sich um legitime Gesetzeszwecke und ein prinzipiell geeignetes Mittel. Allerdings wäre eine Begrenzung auf immerhin 59 km/h Höchstgeschwindigkeit ein milderes Mittel, das noch besser geeignet wäre, dieses Ziel zu erreichen.
Der Hauptanwendungsbereich der in die Klasse AM fallenden Kleinkrafträder ist der Stadtverkehr. Daneben werden sie gerade von jungen Menschen auf dem Land zur günstigen Erhöhung der unabhängigen Mobilität eingesetzt. Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
Fahrzeuge, die unterhalb dieser Geschwindigkeit bleiben, werden daher regelmäßig von anderen Verkehrsteilnehmern als Behinderung empfunden und so schnell wie möglich überholt.
Das gilt in besonderem Maße bezogen auf zeitlich gebundene Verkehrsteilnehmerinnen wie Linienbusfahrende und LKW-Fahrende. Gerade von derart großen Fahrzeugen gehen jedoch bei Überholvorgängen gerade für kleine, insoweit Fahrrädern vergleichbare Krafträder erhebliche Gefährdungspotentiale aus.
Diese übersteigen das von einer moderat erhöhten zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausgehende Gefährdungspotential erheblich. Das gilt ebenso für den Einsatz auf kleineren Landstraßen und Wirtschaftswegen vorrangig durch jugendliche Landbevölkerung. Wie sie im Stadtverkehr ein sicheres und unauffälliges "Mitschwimmen" ermöglicht, könnte die erhöhte Geschwindigkeit auf dem Land dazu beitragen, andere Verkehrsteilnehmerinnen zum Warten bis zu geeigneten Überholsituationen zu motivieren und so die typische Gefahr des Abgedrängtwerdens zu vermindern und es andererseits ermöglichen, auf 25 oder 35 km/h beschränkte landwirtschaftliche Fahrzeuge angemessen zügig und sicher zu überholen.
Zugleich würde durch die Beschränkung auf maximal 59 km/h sichergestellt, dass der Zugang zu Autobahnen nur solchen Fahrer/innen ermöglicht wird, die eine spezielle Kraftradausbildung genossen haben. Sinn und Zweck der Führerscheinklasse A1 blieben somit erhalten.

Gerade in Zeiten drohender Fahrverbote in Innenstädten sowie steigender Parkplatznot sollte der Umstieg auf umweltfreundlichere und platzsparendere Zweiräder attraktiver gestaltet werden.

Eine entsprechende Regelung würde E-Roller und E-Kleinkrafträder stark unterstützen.

Ich bitte Sie um ihre Unterstützung!

Anbei die Unterschriftenlisten der von uns initiierten Online Petition mit mehr als 26.000 Unterzeichnern.

Viele Grüße aus Oberbayern,

Danke nochmals für die Unterstützung!

SIP Scootershop GmbH


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