Regiune: Germania

Zulassung zum Straßenverkehr - Ablehnung der Pkw-Maut

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
931 931 in Germania

Petiția este respinsă.

931 931 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2012
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

23.03.2016, 03:22

Pet 1-17-12-9204-038771

Straßenpersonenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, keine Pkw-Maut nach österreichischem Vorbild
einzuführen.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 931 Mitzeichnungen und
77 Diskussionsbeiträge sowie weitere sachgleiche Eingaben vor, die gemeinsam
einer parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle angeführten Gesichtspunkte einzeln eingegangen
werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Teilnehmer am motorisierten Kraftverkehr bereits erheblich durch die
Kraftfahrzeugsteuer und den unterschiedlichen Steueranteilen an den
Treibstoffpreisen finanziell in die Pflicht genommen würden. Beziehe sich der
Bundesverkehrsminister mit seinen Mautplänen auf die Bundesrepublik Österreich
als Vorbild, müssten die mit einer Pkw-Maut gemachten Einnahmen vollständig und
unverzüglich den Autobahndirektionen überstellt werden und nicht in dem normalen
Bundeshaushalt einfließen. Es wäre Ironie, wenn das Geld nicht für den Zweck
verwendet werden würde, für den es vereinnahmt wird.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2
der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) eine Stellungnahme des

Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages
eingeholt, dem ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur
Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
(Bundestagsdrucksachen 18/3990 und 18/4455) und ein Antrag der Fraktion
DIE LINKE. – Keine Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland –
(Bundestagsdrucksache 18/806), vorlagen. Alle Drucksachen sowie die
dazugehörigen Protokolle der Plenardebatten des Deutschen Bundestages
(Bundestagsdrucksachen 18/88 und 18/98) können unter www.bundestag.de
eingesehen werden. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung und der des Verkehrsausschusses
angeführten Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist einführend darauf hin, dass in Deutschland wesentlich
mehr in den Erhalt sowie in den Aus- und Neubau der Verkehrswege investiert
werden muss, um den hohen Standard des deutschen Infrastrukturnetzes
aufrechtzuerhalten und den prognostizierten Verkehrszuwachs im Personen- und
Güterverkehr bewältigen zu können. Mit der Ausweitung der Nutzerfinanzierung
können größere Unabhängigkeit von der Haushaltslage des Bundes und mehr
Planungssicherheit für die Finanzierung von dringend erforderlichen
Verkehrsinfrastrukturinvestitionen erlangt werden.
Das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von
Bundesfernstraßen beinhaltet im Wesentlichen die Einführung einer Pkw-Maut in
Form einer Infrastrukturabgabe, die von Haltern von im Inland zugelassenen Pkw
und Wohnmobilen für die Nutzung von BAB und Bundesstraßen zu entrichten ist. Der
Ausschuss betont, dass die Fahrzeughalter von in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen
Pkw dabei nicht stärker belastet werden, als ohne Pkw-Maut. Über einen Freibetrag
in der Kfz-Steuer werden die Ausgaben für die Infrastrukturabgabe vollständig und
unbürokratisch kompensiert werden.
Der Ausschuss fügt hinzu, dass Halter von nicht in der Bundesrepublik Deutschland
zugelassenen Pkw und Wohnmobilen nur auf BAB abgabepflichtig sind. Sie können
zwischen einer Vignette für zehn Tage, zwei Monate oder einem Jahr wählen und sie
über das Internet buchen. Zusätzlich ist die Einbuchung an Vertriebsstellen, z. B. an
Tankstellen, möglich. Jahresvignetten können zu jedem Zeitpunkt im Jahr ihre
Gültigkeit erlangen und haben dann jeweils zwölf Monate Gültigkeit.
Der Ausschuss betont, dass entsprechend der mit der Petition geforderten
Verwendung der Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe, diese direkt

zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur fließen, abzüglich der dabei anfallenden
Systemkosten (Verwaltungsgebühren, technische Ausstattung, Kontrollen durch das
BAG etc.) von rund 260 Mio. Euro jährlich.
Die Abgabe wird ab dem 1. Januar 2016 erhoben und gilt für die Nutzung des
öffentlichen Straßennetzes in Deutschland durch Fahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t. Die Gesamteinnahmen (brutto) werden jährlich mit
rund 4,7 Mrd. Euro prognostiziert, wobei rund 3,8 Mrd. Euro auf in Deutschland Kfz-
steuerpflichtige Pkw und rund 860 Mio. Euro auf nicht in Deutschland Kfz-
steuerpflichtige Pkw entfallen.
Von allen Haltern von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw und
Wohnmobilen muss die Infrastrukturabgabe grundsätzlich jeweils für ein Jahr an das
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entrichtet werden. Der Preis für die Jahresvignette
bestimmt sich für Pkw nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften der
Fahrzeuge. Je angefangene 100 ccm Hubraum fallen jeweils bis zu einer
festgelegten Höchstgrenze von 130 Euro folgende Abgabensätze an:
 Fahrzeuge mit einer Schadstoffklasse von Euro 3 oder schlechter: 6,50 Euro
(Ottomotor) bzw. 9,50 Euro (Dieselmotor),
 Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5: 2 Euro (Ottomotor) bzw.
5 Euro (Dieselmotor),
 Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6: 1,80 Euro (Ottomotor) und 4,80 Euro
(Dieselmotor).
Der Abgabesatz für Wohnmobile bestimmt sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs
und beträgt 16 Euro für je 200 angefangene Kilogramm Gesamtgewicht bis zu einer
Kappungsgrenze von 130 Euro.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.Begründung (pdf)


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