Regione: Germania

Zulassung zum Straßenverkehr - Abschaffung der Abgasuntersuchung für Otto- und Dieselmotoren nach § 47 StVZO

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
73 Supporto 73 in Germania

La petizione è stata respinta

73 Supporto 73 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

09/01/2019, 03:26

Pet 1-18-12-9210-045079 Zulassung zum Straßenverkehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die regelmäßige Abgasuntersuchung von
Kraftfahrzeugen abzuschaffen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 73 Mitzeichnungen und 12 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Abgasuntersuchung (AU) keine nachhaltige Reduzierung der Schadstoffemissionen
bringe. Eventuelle Manipulationen an der Motorsteuersoftware könnten nicht erkannt
werden. Bei älteren Dieselmotoren sei beispielsweise die Messmethode der freien
Beschleunigung gesetzlich vorgeschrieben, obwohl damit die Abgasemission eines
Dieselmotors nicht beurteilt werden könnten. Dies sei wissenschaftlich belegt und der
Politik bekannt. Ab der Schadstoffklasse Euro-4 würden über das
Fahrzeugdiagnosesystem On-Board-Diagnose (OBD) Daten aus einem
Motorsteuergerät mit einem aufwendigen und teuren Scantool ausgelesen. Die gleiche
Prüfung könne mit der im Fahrzeug eingebauten Motorkontrollleuchte erfolgen. Mit
dieser könne die Polizei außerdem bei Verkehrskontrollen die Abgasreinigungsanlage
überprüfen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist einführend darauf hin, dass es das Ziel der
Hauptuntersuchung (HU) für Kraftfahrzeuge ist, Defekte oder Wartungsmängel zu
erkennen, für die der Fahrzeughalter verantwortlich ist. Die regelmäßige AU von
Kraftfahrzeugen ist wesentlicher Bestandteil der HU und ein wichtiges Instrument zur
Überwachung des ordnungsgemäßen Wartungszustandes und der Funktion der
Abgasnachbehandlung von Kraftfahrzeugen. Die AU stellt sicher, dass sich das
Abgasverhalten eines Fahrzeugs nicht aufgrund von Verschleiß, unterlassener
Wartung, Manipulation oder nicht fachmännisch ausgeführter Reparatur
verschlechtert. Die AU stellt damit eine wirkungsvolle Kontrolle der Realemissionen
bei Kraftfahrzeugen dar und ist damit eine weitere entscheidende Maßnahme zur
Verbesserung der innerstädtischen Luftqualität.

Darüber hinaus ist die AU bereits weiterentwickelt worden: Neben der OBD wird seit
dem 1. Januar 2018 auch die generelle Endrohrmessung für alle AU-pflichtigen
Fahrzeuge durchgeführt.

Dies ist die Basis für eine zukünftige Verschärfung der Grenzwerte für moderne
Fahrzeuge und die Messung der Partikelanzahl in einem weiteren Schritt zur
qualitativen Verbesserung der AU. Vor diesem Hintergrund sollte die für den
Wartungszustand von Kraftfahrzeugen und für die Luftqualität sinnvolle regelmäßige
Überprüfung durch die AU beibehalten werden. Die Abschaffung der AU ist demnach
aus Sicht des Ausschusses nicht gerechtfertigt.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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