Región: Alemania

Zulassung zum Straßenverkehr - Anerkennung von "roten Kfz.-Kennzeichen" auch in Belgien

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
86 Apoyo 86 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

86 Apoyo 86 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 16:54

Helmut HillenbrandZulassung zum Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
1. der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung – als Material zu überweisen,
2. dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung
Mit der Petition wird die Anerkennung des deutschen roten Kurzzeitkennzeichens für
Kraftfahrzeuge in Belgien gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Autohändler
für den Import gebrauchter Kraftfahrzeuge (Kfz) aus England aus
Versicherungsgründen das rote Kurzzeitkennzeichen benutzten. Da dieses in
Belgien nicht anerkannt sei, „kassiere“ die belgische Polizei Geldstrafen und
untersage die Weiterfahrt des Kfz, das dann für viel Geld per „Huckepack-Verfahren“
aus Belgien gebracht werden müsse.
Zu der Eingabe, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt
wurde, liegen dem Petitionsausschusses 86 Mitzeichnungen und
39 Diskussionsbeiträge vor.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der von der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Dem Petitionsausschuss ist das mit der Petition geschilderte Problem bekannt. Er
weist darauf hin, dass entsprechend der „Erläuternden Mitteilung der
EU-Kommission vom 14. Februar 2007 zu den Zulassungsverfahren für Kfz, die aus
einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht werden“, die Mitgliedstaaten
Kurzzeitzulassungen und Händlerkennzeichen anderer Mitgliedstaaten unter

bestimmten Voraussetzungen gegenseitig anerkennen sollen. Daher kann die
Überführung eines Fahrzeugs aus dem EU-Ausland nach Deutschland mit einem
ausländischen Überführungskennzeichen erfolgen. Aber es besteht kein Anspruch
auf die Anerkennung des deutschen roten Händlerkennzeichens im Ausland, da es
nicht den internationalen Vorgaben entspricht. Daher hat das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) alle europäischen Mitgliedstaaten
angeschrieben und gebeten, deutsche Kurzzeitkennzeichen anzuerkennen. Aus den
meisten Mitgliedstaaten, so auch aus Belgien, erfolgte keine Zustimmung.
Da die Europäische Kommission vor Kurzem einen Vorschlag für eine „Verordnung
des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinfachung der Verbringung
von in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Kfz innerhalb des Binnenmarktes“
vorgelegt hat und sich das BMVBS darüber hinaus für die Schaffung eines
europäischen Überführungskennzeichens einsetzt, sind derzeit keine weiteren
bilateralen Abstimmungen, z. B. mit Belgien, zur Anerkennung des
Kurzzeitkennzeichens vorgesehen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, die Petition der Bundesregierung – dem BMVBS –
als Material zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten, damit sie
bei den Verhandlungen zur Vereinfachung von Kfz-Überführungen innerhalb Europas
und den Bemühungen um die Einführung eines europäischen
Überführungskennzeichens mit einbezogen wird.

Begründung (PDF)


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