Region: Niemcy

Zulassung zum Straßenverkehr - Angleichung der StVZO bei Autogasanlagen an europarechtliche Vorgaben

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
144 Wspierający 144 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

144 Wspierający 144 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:15

Pet 1-17-12-9210-052211Zulassung zum Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe wird kritisiert, dass für die Zulassung von Autogasanlagen die
Vorlage eines Abgasgutachtens verlangt wird.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Es gingen 144 Mitzeichnungen und
vier Diskussionsbeiträge ein. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung wird der Import eines Autogasfahrzeuges beschrieben. Dieses sei in
Großbritannien mehrere Jahre betrieben worden. Der Wagen und die Anlage hätten
über alle dort notwendigen Einbau- und Anlagenzertifikate verfügt. Weil der
italienische Hersteller jedoch auf dem deutschen Markt nicht aktiv sei, sei dort kein
Abgasgutachten hinterlegt gewesen. Aufgrund der deutschen Regelungen und des
fehlenden Abgasgutachtens habe die funktionierende Gasanlage umgebaut werden
müssen. Dies habe erhebliche Kosten verursacht. In den anderen Mitgliedstaaten
der EU hätte man in solch einem Fall eine einfache Abgasmessung vorgenommen.
Besonders vor dem Hintergrund, dass sämtliche Teile den EU-Normen entsprochen
hätten und entsprechend zertifiziert gewesen seien, sei dies unverständlich. Mit dem
Ziel einer Gleichbehandlung innerhalb der EU solle die Straßenverkehrs-Zulassungs-
Ordnung (StVZO) angepasst werden. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf
die weiteren Inhalte der Eingaben verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass es zum Schutz von Bürgern und Umwelt
wichtig ist, dass alle Nach- und Umrüstungen, welche die Emissionen von
Fahrzeugen beeinflussen können, sachgemäß durchgeführt, geprüft und
entsprechend dokumentiert werden. Dies muss auch für einzeln importierte
Fahrzeuge gelten. Aus umwelt- und sicherheitstechnischen Gründen wird vor einer
Zulassung in Deutschland darauf geachtet, dass alle notwendigen Unterlagen
vollständig vorliegen. Dazu gehört das angesprochene Abgasgutachten. Nur damit
kann belegt werden, dass sich die Emissionen des Fahrzeugs durch die Umrüstung
nicht verschlechtert haben. Liegen die Unterlagen vor, ist eine Zulassung in
Deutschland problemlos möglich. Ein Abgasgutachten kann der Hersteller einer
Anlage, aber auch der jeweilige Fahrzeughalter selbst beantragen.
Der Petitionsausschuss legt Wert auf die Feststellung, dass ein Abgasgutachten
nicht mit der als Ersatz vorgeschlagenen Abgasuntersuchung (AU) zu vergleichen
ist. Mit der AU wird lediglich der Kohlenmonoxid-Gehalt im Auspuffendrohr bei
Leerlauf und bei erhöhtem Leerlauf ermittelt. Ein Abgasgutachten dagegen ist
erheblich umfassender. Hierbei werden alle limitierten Schadstoffemissionen
(Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Stickoxide) über einen definierten Fahrzyklus
gemessen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das zuzulassende Fahrzeug die
entsprechende Schadstoffklasse einhält und nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-
Ordnung zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt ist. Die notwendige
Abgasprüfung wird in einem zertifizierten Labor mit Rollenprüfstand und
Abgasanalysatoren unter Last durchgeführt. Ein solches Labor steht einer Werkstatt
in der Regel nicht zur Verfügung.
Der Petitionsausschuss kann die Aussage, dass in sämtlichen übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Abgasgutachten nicht verlangt würde,
nicht nachvollziehen. Nach hiesigen Erkenntnissen kommen auch im Ausland
Vorschriften wie zum Beispiel die ECE Regelung 115 zum Tragen, die ebenfalls ein
Abgasgutachten vorsehen.
Der Petitionsausschuss stimmt zu, dass die Notwendigkeit der Vorlage von
Gutachten den Import solcher Kraftfahrzeuge oder Bauteile erschwert, welche vom
Hersteller nicht für den deutschen Markt vorgesehen waren. In der Bundesrepublik
gelten aber hohe Anforderungen an Sicherheit und Umweltschutz. Der Ausschuss
kommt zu dem Ergebnis, dass dieser hohe Standard weiterhin gewährleistet bleiben
muss und die kritisierten Gutachten auch weiterhin zu erbringen sein müssen, wenn
die Hersteller nicht entsprechend vorgesorgt haben.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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