Region: Niemcy

Zulassung zum Straßenverkehr - Anpassung in Fahrerlaubnisklassen

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
144 Wspierający 144 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

144 Wspierający 144 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:11

Pet 1-17-12-9210-055569

Zulassung zum Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Begründung

Mit der Eingabe wird eine Änderung der Fahrerlaubnisklassen gefordert.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
und dort diskutiert. Es gingen 144 Mitzeichnungen und 9 Diskussionsbeiträge ein. Es
wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden Aspekt gesondert eingegangen
werden kann.
Zur Begründung wird angeführt, es werde unlogisch differenziert. Inhaber des
Führerscheins der Klasse B mit der sogenannten Schlüsselzahl 96 seien berechtigt,
Gespanne (Kfz mit Anhänger, bspw. Pkw mit Campinganhänger) mit einer
Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen zu fahren. Ein wesentlich leichter zu
beherrschendes Wohnmobil hingegen dürfe je nach Führerscheinklasse nur bis 2,8
oder 3,5 Tonnen gefahren werden.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die weiteren Inhalte der Eingaben und
die Diskussion im Internet verwiesen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht
auf jeden Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführter Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, die Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 96
berechtigt Pkw-Fahrer zum Führen von Gespannen mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen. Wohnmobile dürfen in der Tat mit der
Führerscheinklasse B nur bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal
3,5 Tonnen gefahren werden.

Der Ausschuss weist darauf hin, die Spezifika der Führerscheinklassen sind auf
europäischer Ebene geregelt (siehe 3. EG-Führerscheinrichtlinie; 2006/126/EG).
Nationales Abweichen ist nicht möglich. Im Rahmen der Verhandlungen zu der
Richtlinie hatte sich die Bundesrepublik Deutschland für eine Ausweitung der
Fahrerlaubnisklasse B auch auf Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht
bis zu 4,25 Tonnen eingesetzt. Diese Auffassung wurde vom Europäischen
Parlament zunächst geteilt. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen fand die
Forderung jedoch nicht die notwendige Unterstützung und wurde insbesondere von
der Europäischen Kommission deutlich abgelehnt.
Der Petitionsausschuss begrüßt die Absicht der Bundesregierung, das vom Petenten
angesprochene Problem bei künftigen Beratungen zur Fortschreibung des
europäischen Rechts erneut aufzugreifen. Es ist jedoch ungewiss, ob die
Bundesregierung zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Vorhaben erfolgreich sein
wird.
Nach Einschätzung des Ausschusses wäre es sachgerecht, Inhabern der
Führerscheinklasse B mit eingetragener Schlüsselzahl 96 zu gestatten, auch
Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen zu
steuern.
Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb, die Petition dem Europäischen Parlament
zuzuleiten.Begründung (pdf)


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