Region: Tyskland

Zulassung zum Straßenverkehr - Ausrüstung aller gewerbsmäßig betriebenen Lastkraftwagen und Busse mit bestmöglicher Technik zur Fahrerassistenz

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
42 Støttende 42 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

42 Støttende 42 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

  1. Startede 2015
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

14.09.2017 04.22

Pet 1-18-12-9210-027199

Zulassung zum Straßenverkehr


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
1. der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur – als Material zu überweisen, soweit sie in die Untersuchungen der
Bundesanstalt für Straßenwesen zu den Anforderungen an
Notbremsassistenzsysteme im Rahmen eines Forschungsprojekts mit einbezogen
werden kann,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, gewerblich genutzte Lastkraftwagen und Busse
verpflichtend mit Geschwindigkeitsbegrenzern, Abstands- und Spursensoren
auszurüsten.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 42 Mitzeichnungen und 20 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der
zunehmende Güterverkehr zu einer dauernden Überforderung der
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer führe und die Nutzung mobiler
Kommunikationsmittel zunehmend vom Straßenverkehrsgeschehen ablenke.
Technische Assistenzsysteme glichen Defizite menschlichen Verhaltens im
Verkehrsbereich aus und gingen über die Möglichkeiten der Fahrerinnen und Fahrer
hinaus. Die heute serienmäßig einsetzbaren Assistenzsysteme kämen dem
autonomen Fahren bereits sehr nahe. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sollte
daher die Nutzung der vorhandenen technischen Möglichkeiten bindend
vorgeschrieben werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hält einleitend fest, dass die mit der Petition
vorgeschlagenen Maßnahmen bereits umgesetzt sind. Die Umsetzung erfolgte durch
die Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen,
Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen
technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit.
Die Verordnung schreibt unter anderem elektronische Fahrdynamik-Regelsysteme,
Notbrems-Assistenzsysteme und Spurverlassens-Warnsysteme für Fahrzeuge der
Klassen M2, M3, N2 und N3 (Kraftomnibusse und Lastkraftwagen) verpflichtend vor.
Diese Systeme müssen für die o. g. Klassen bei neuen Fahrzeugtypen nach einem
festgelegten Zeitschema abhängig von der Fahrzeugkategorie und der -bauart
schrittweise seit dem 1. November 2011 eingeführt werden. Die Einführung in alle
neuen Fahrzeuge wird mit dem 1. November 2018 abgeschlossen.
In Umsetzung von EG-Recht (Richtlinie 92/6/EWG, geändert durch Richtlinie
2002/85/EG vom 5. November 2002) gilt die ausrüstungsrechtliche Vorschrift gemäß
§ 57c der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, dass alle Kraftomnibusse sowie
Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen
Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 Tonnen mit einem
Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein müssen. Der
Geschwindigkeitsbegrenzer ist bei Lastkraftwagen, Zugmaschinen und
Sattelzugmaschinen auf eine Höchstgeschwindigkeit – einschließlich aller
Toleranzen – von 90 km/h einzustellen. Diese Vorschrift ist in allen Mitgliedstaaten
geltendes Recht.
Im Rahmen des Berichterstatterverfahrens wurden auf Wunsch eines
Berichterstatters drei Fagen zum Thema Deaktivierung von
Fahrerassistenzsystemen an das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) gestellt. Die Sachlage stellt sich demnach folgendermaßen dar:

Frage 1:
„Ist es nach Kenntnis des BMVI zutreffend, dass es technisch bei in Lkw
verwendeten Fahrerassistenzsystemen möglich ist, diese als Fahrerinnen/Fahrer
abzuschalten?"
Antwort:
Gemäß den internationalen technischen Vorschriften ist es zulässig, dass
Notbremsassistenzsysteme über eine Vorrichtung manuell deaktiviert werden
können.
Frage 2:
„Nutzen nach Kenntnis des BMVI Berufskraftfahrerinnen/Berufskraftfahrer die
Möglichkeit, die Fahrerassistenzsysteme der von ihnen geführten Lkw zu
deaktivieren? Hat dies sofern zutreffend, Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit?"
Antwort:
Statistiken über die Deaktivierung von Notbremsassistenzsystemen durch die
Fahrerin/den Fahrer liegen hier nicht vor.
Frage 3:
„Sieht das BMVI Handlungsbedarf im Hinblick auf die Deaktivierbarkeit von
Fahrerassistenzsystemen von Lkw und den damit einhergehenden Gefahren für
Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer? Welche Maßnahmen erscheinen dem
BMVI geeignet, um dieser Problematik zu begegnen?“
Antwort:
Das BMVI hat die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, die Anforderungen an
Notbremsassistenzsysteme im Rahmen eines Forschungsprojektes vertieft zu
untersuchen. Dabei soll auch die derzeit zulässige Deaktivierbarkeit untersucht
werden. Anhand der Untersuchungsergebnisse soll auf internationaler Ebene dafür
geworben werden, die technischen Vorschriften weiter fortzuschreiben, um
Notbremsassistenzsysteme noch sicherer und effektiver zu machen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt vor dem Hintergrund seiner Ausführungen, die
Petition der Bundesregierung – dem BMVI – als Material zu überweisen, soweit sie in
die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen zu den Anforderungen an
Notbremsassistenzsysteme im Rahmen eines Forschungsprojekts mit einbezogen
werden kann, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung (PDF)


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