Zulassung zum Straßenverkehr - Aussetzung der ASU bis zur endgültigen Klärung der Abgaswerte für PKW

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
25 Unterstützende 25 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

25 Unterstützende 25 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:19

Pet 1-18-12-9210-025227

Zulassung zum Straßenverkehr


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.11.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass bis zur endgültigen Klärung der Abgaswerte für
Kfz die Abgasuntersuchungen ausgesetzt werden.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 34 Mitzeichnungen und 13 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Kraftfahrzeug
(Kfz)-Halterinnen und -halter 20 Euro für eine Hauptuntersuchung (HU) ihrer
Kraftfahrzeuge zahlen sollten, obwohl eine korrekte Messung der Abgaswerte aus
technischen Gründen zurzeit nicht möglich sei.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hält einleitend fest, dass es das Ziel der Hauptuntersuchung
(HU) für Kfz ist, Defekte oder Wartungsmängel zu erkennen, für die die
Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter verantwortlich ist. Die regelmäßige
Abgasuntersuchung (AU) von Kfz ist wesentlicher Bestandteil der HU und ein
wichtiges Instrument zur Überwachung des ordnungsgemäßen Wartungszustandes
und der Funktion der Abgasnachbehandlung von Kfz.

Die mit der Petition angesprochenen Systemfehler oder Manipulationen durch den
Fahrzeughersteller sind nicht im Rahmen der periodischen AU zu betrachten,
sondern im Rahmen der Typgenehmigung.
Die Manipulationen eines Fahrzeugherstellers im Rahmen der Typprüfung sollten
daher nicht die für den Wartungszustand aller Fahrzeuge sinnvolle regelmäßige
Überprüfung durch die AU beeinflussen.
Das Aussetzen der AU wird daher aus Sicht des Ausschusses als unverhältnismäßig
und nicht gerechtfertigt angesehen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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