Regiune: Germania

Zulassung zum Straßenverkehr - Beatmungsmaske als Pflichtbestandteil des Erste-Hilfe-Verbandkastens

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
105 de susținere 105 in Germania

Petiția este respinsă.

105 de susținere 105 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:06

Pet 1-18-12-9210-008530

Zulassung zum Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, in Verbandkästen verpflichtend eine
Beatmungsmaske aufzunehmen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 105 Mitzeichnungen und 42 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, Erste-Hilfe-
Maßnahmen sollten Leben retten. Neben einer gewissen Unsicherheit bestehe auch
eine Angst vor Ansteckung. Daher würden Erste-Hilfe-Maßnahmen aus Selbstschutz
verweigert. Eine Beatmungsmaske oder ein Tuch mit Membran könne Ersthelfende
schützen, die Bereitschaft, Erste-Hilfe zu leisten, würde dadurch gesteigert. Daher
sollte die Ausstattung von Erste-Hilfe-Kästen mit Beatmungshilfen verpflichtend
vorgeschrieben werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Mitführpflicht für Verbandkästen in
Kraftfahrzeugen in § 35h Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt ist.
In Absatz 3 ist vorgeschrieben, dass in den dort genannten Kraftfahrzeugen Erste-

Hilfe-Material mitzuführen ist, „das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens
dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe 2014 entspricht."
Hinsichtlich des Inhalts dieses Verbandkastens wird auf die Norm für den Kfz-
Verbandkasten „DIN 13 164" verwiesen, die im Arbeitsausschuss „Verbandmittel und
Behältnisse" im Normungsschuss Medizin im DIN bearbeitet wird. Der Arbeitsausschuss
hat diese Norm kürzlich überarbeitet und an die Anforderungen der Ersten Hilfe nach
den neuesten medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Dabei
wurden einige Inhaltsteile des Verbandkastens gegen bessere,
anwendungsfreundlichere Alternativen ausgetauscht.
Eine „Einmal-Notfallbeatmungshilfe" wurde vom Normungsausschuss Medizin in den
Verbandkasten nicht aufgenommen, da ein Ansteckungsrisiko bei der
Notfallbeatmung gering ist. Bei der Beatmung bestehe keine Gefahr, mit Blut in
Kontakt zu kommen. Zudem bestehe für Ersthelfende keine Verpflichtung zur
Beatmung. Neueren Studien zufolge wird der Herzmassage ohne zusätzliche
Beatmung Vorrang gegeben. Die Bestückung der Verbandkästen mit
Einmal-Notfallbeatmungshilfen ist aus diesen Gründen nicht erforderlich.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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