Alueella: Saksa

Zulassung zum Straßenverkehr - Befreiung von Elektroautos mit "E"-Kennzeichen von der Kennzeichnungspflicht zum Einfahren in Umweltzonen

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
68 Tukeva 68 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

68 Tukeva 68 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

09.01.2019 klo 3.30

Pet 2-18-08-6120-045012 Umsatzsteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert, auf die Neuanschaffung eines vollelektrisch betriebenen
Personenkraftwagens zeitlich befristet keine Mehrwertsteuer zu erheben.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, Elektroautos
seien für den Käufer sehr kostenintensiv. Zur Förderung der Elektromobilität solle die
Mehrwertsteuer beim Neuwagenkauf eines Elektroautos zeitlich befristet entfallen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Sie
wurde durch 26 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 18 Diskussionsbeiträge
ein.

Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt wird. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt grundlegend fest, dass das Mehrwertsteuerrecht
innerhalb der Europäischen Union weitgehend harmonisiert ist. Die Mitgliedstaaten –
auch Deutschland – sind an die verbindlichen Vorgaben der Richtlinie 2006/112/EG
des Rates vom 28. November 2006 (Mehrwersteuer-Systemrichtlinie – MwStSystRL
–) gebunden. Nach den Vorgaben der MwStSystRL können die Mitgliedstaaten nur
bestimmte, in den Art. 132 und 135 ff MwStSystRL explizit genannte, Tätigkeiten von
der Mehrwertsteuer befreien. Die Neuanschaffung eines Personenkraftwagens
(PKW), sei er konventionell oder elektrisch angetrieben, gehört nicht zu diesen
Tätigkeiten.

Unter Beachtung dieser unionsrechtlichen Vorgaben ist die Einführung der vom
Petenten gewünschten Umsatzsteuerbefreiung nicht zulässig.

Dessen ungeachtet hält der Petitionsausschuss das Anliegen aus ökologischen
Gründen die E-Mobilität in Deutschland zu fördern, für richtig. Er meint aber, dass
diese Anliegen mit der Kaufprämie des Bundes (Bonuszahlung an Käufer von
Elektroautos) schon angemessen Rechnung getragen wird.

Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens weiter tätig zu werden. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.

Begründung (PDF)


Auta vahvistamaan kansalaisten osallistumista. Haluamme saada huolesi kuuluviin ja pysyä itsenäisinä.

Lahjoita nyt