Région: Allemagne

Zulassung zum Straßenverkehr - Beleuchtungseinrichtungen für LKW

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
253 Soutien 253 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

253 Soutien 253 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 à 16:16

Pet 1-17-12-9210-044174Zulassung zum Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung – als Material zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird die Überarbeitung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
hinsichtlich der Beleuchtungseinrichtung für Lastkraftwagen begehrt.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in ihrer derzeit geltenden Fassung
nicht mehr zeitgemäß sei und den Behörden bzw. Gutachtern zu viel Spielraum
einräume. Der zusätzliche Anbau von Beleuchtungseinrichtungen an Lastkraftwagen
diene der Sicherheit und dürfe nicht geahndet werden. Dementsprechend müsse der
jetzige Stand der Technik einbezogen und die gestattete Anzahl an Leuchten in der
StVZO überarbeitet werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Verbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 253 Mitzeichnungen und 18 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zunächst macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass lichttechnische
Einrichtungen an Kraftfahrzeugen bauartgenehmigt und funktionsfähig sein müssen.
Änderungen an Beleuchtungseinrichtungen müssen den straßenverkehrsrechtlichen

Bestimmungen entsprechen und dürfen nicht zu einer Gefährdung im
Straßenverkehr führen. Leuchten, die unzulässig oder falsch angebracht sind,
können vor allem bei Dunkelheit durch Hervorrufen von Fehleinschätzungen ein
Risiko für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Demzufolge können die nach
Landesrecht zuständigen Polizei- und Ordnungsbehörden in einem solchen Fall
Verwarn- bzw. Bußgelder verhängen. Da die Durchführung der
straßenverkehrsrechtlichen Regelungen jedoch in die Zuständigkeit der einzelnen
Bundesländer fällt, können der Deutsche Bundestag und sein Petitionsausschuss
hierauf keinen Einfluss nehmen.
In diesem Zusammenhang weist der Ausschuss zudem darauf hin, dass sich auch
der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss mit dem Thema der unzulässigen
Beleuchtung an Kraftfahrzeugen befasst und entschieden hat, dass lichttechnische
Einrichtungen, die unzulässig, falsch oder in nicht zulässiger Anzahl am Fahrzeug
verbaut wurden, künftig im Rahmen der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel
zu bewerten sind. Eine Prüfplakette darf dann nicht erteilt werden. Beim zusätzlichen
Anbau lichttechnischer Einrichtungen an Fahrzeugen muss sowohl den
fahrzeugtechnischen Bestimmungen der StVZO (§§ 49a – 54 und 60 StVZO) als
auch den harmonisierten Vorschriften der Europäischen Union sowie den
Regelungen der UN-ECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten
Nationen) entsprochen werden.
Der Petitionsausschuss weist außerdem darauf hin, dass es sich bei der StVZO um
eine Rechtsverordnung im Sinne des Artikels 80 Grundgesetz (GG) handelt, die bzw.
deren Änderungen und Anpassungen folglich nicht vom Deutschen Bundestag,
sondern von der Bundesregierung beschlossen werden. Der Bundesrat hat bereits in
seiner 892. Sitzung am 10. Februar 2012 nach Artikel 80 Abs. 2 GG einem
Neuerlass der StVZO zugestimmt (vgl. Bundesrats-Drucksache 861/11). Mit diesem
Beschluss wird die Bundesregierung gebeten, eine Reform der StVZO auszuarbeiten
und sie an den geänderten EU-Rechtsrahmen bis 2014 anzupassen. Die
Bundesregierung beabsichtigt hierbei vor allem bei den lichttechnischen Vorschriften,
einen engen Bezug zu den entsprechenden UN ECE-Regelungen herzustellen.
Der Ausschuss begrüßt die geplante Aktualisierung, Systematisierung und
Anpassung der StVZO an die EU-rechtlichen Vorschiften bis 2014. So kann sowohl
dem jetzigen Stand der Technik hinsichtlich fahrzeugtechnischer Einrichtungen als
auch dem Ziel der Schaffung einheitlicher Verkehrsvorschriften Rechnung getragen
werden. Mithin können die Rechtssicherheit erhöht und einheitliche Standards

sichergestellt werden, indem Führer von Kraftfahrzeugen in den EU-Mitgliedstaaten
auf gleiche Vorgaben treffen. Hinsichtlich des zusätzlichen Anbaus lichttechnischer
Einrichtungen an Lastkraftwagen ist es nach Auffassung des Petitionsausschusses
jedoch von großer Bedeutung, dass die Sicherheit im Straßenverkehr sichergestellt
wird. Die Verwendung zusätzlicher Leuchten darf nur dann gestattet werden, wenn
sie die Verkehrssicherheit fördern und keine Risiken für andere Verkehrsteilnehmer
bergen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis, die Petition
der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung – als Material zu überweisen, damit sie in die die geplante
Neufassung der StVZO bis 2014 einbezogen wird. Der Ausschuss verbindet dies mit
der Bitte, ihn schriftlich bis Ende 2013 über die weitere Sachbehandlung zu
unterrichten.Begründung (pdf)


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