Terület: Németország

Zulassung zum Straßenverkehr - Einbau einer Rückfahrkamera in Fahrzeuge ohne rückwärtige Sicht

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
52 Támogató 52 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

52 Támogató 52 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2016
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2018. 08. 14. 4:25

Pet 1-18-12-9210-035380 Zulassung zum Straßenverkehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass in Deutschland Fahrzeuge, wie Lastkraftwagen
und Zugmaschinen mit Anhänger, die keine Sicht nach hinten ermöglichen, eine
Rückfahrkamera eingebaut haben müssen. Dies soll für Neufahrzeuge ab sofort
gelten, für ältere Fahrzeuge könne es eine Übergangsfrist zum nachträglichen Einbau
geben.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es immer
wieder zu schweren Unfällen komme, da in einem Lastkraftwagen oder Transporter
kein Rückspiegel den Bereich direkt hinter dem Fahrzeug abdecke. Die
„Rückfahrpieper“ würden nur helfen, wenn hinter dem Fahrzeug ein gesunder
informierter Bürger stehe, nicht aber die schwerhörige Oma oder das Kleinkind, das
mit dem Geräusch nichts anfangen oder sich nicht schnell genug wegbewegen könne.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu der Petition wird zur Vermeidung von
Wiederholungen auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 52 Mitzeichnungen und 34 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss begrüßt zunächst das mit der Petition zum Ausdruck
gebrachte Engagement im Hinblick auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit, die auch
für ihn ein sehr wichtiges Anliegen darstellt.

Weiterhin stellt der Ausschuss fest, dass Rückfahrkameras den Fahrer grundsätzlich
beim Rückwärtsfahren unterstützen können. In den meisten Fällen kann jedoch auch
mit Rückfahrkameras nicht die geforderte Sicht über den gesamten relevanten
rückwärtigen Bereich sichergestellt werden. Dies gilt insbesondere bei schlechten
Sichtverhältnissen oder Dunkelheit. Daher entbindet auch eine Rückfahrkamera den
Fahrzeugführer nicht von der Pflicht, sich erforderlichenfalls einweisen zu lassen, um
eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren auszuschließen.
Eine derartige Verhaltenspflicht normiert § 9 der Straßenverkehrs-Ordnung.

Angesichts der Tatsache, dass auch Rückfahrkameras nicht den gesamten relevanten
rückwärtigen Bereich überwachen können, erscheint daher nach dem Dafürhalten des
Ausschusses eine verpflichtende Ausrüstung aller Fahrzeuge, die keine direkte Sicht
nach hinten ermöglichen, mit Rückfahrkameras als nicht angemessen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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