Regione: Germania

Zulassung zum Straßenverkehr - Einschränkung des autonomen/vollautomatisierten Fahrens von Autos und öffentlichen Verkehrsmitteln

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
26 Supporto 26 in Germania

La petizione è stata respinta

26 Supporto 26 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

14/08/2018, 04:24

Pet 1-18-12-9210-033817 Zulassung zum Straßenverkehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage gefordert, die ein
autonomes Fahren von Autos und öffentlichen Verkehrsmitteln einschränkt.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 26 Mitzeichnungen und 16 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Ökonomen
bereits heute befürchten, die Jobs des mittleren Lohnsegments würden Opfer der
Digitalisierung. Hintergrund dieser Überlegung sei die bestehende Entwicklung des
Arbeitsmarktes in den USA. Eine These besage, dass Roboter ganze Berufe
aussterben lassen könnten, weil sie diese besser und billiger erledigten. Routinearbeit
bedürfe künftig keines Menschen mehr. Auch in Deutschland zeichne sich solch eine
Entwicklung ab. Die U 3 in Nürnberg beispielsweise fahre bereits selbstständig ohne
Fahrer. Berufe wie Berufskraftfahrer, Kraftfahrer mit Personenbeförderungsschein und
Straßenbahnfahrer würden obsolet. Hinzu komme, dass die vorgebliche Sicherheit
selbstfahrender Autos fraglich sei. Immer wieder stellten sogenannte Hackerangriffe
(Stichwort Cybersecurity) derartige Systeme in Frage. Auch Fragen der
Datensicherheit der elektronischen Systeme in den Autos seien noch ungeklärt. Autos
könnten künftig Daten nicht nur über die Route und den Zustand des Fahrzeugs,
sondern auch über das ganz persönliche Verhalten des Fahrers sammeln. Intelligente
Automatisierung und Robotik könne keine besseren Dienste leisten. Es gelte,
Arbeitsmöglichkeiten für die Menschen zu erhalten. Daher seien die technologischen
Möglichkeiten im Bereich der intelligenten Automatisierung staatlich zu regulieren. Der
Bundestag solle eine gesetzliche Grundlage schaffen, die ein autonomes,
vollautomatisiertes Fahren von Autos und öffentlichen Verkehrsmitteln einschränkt.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss zu der Eingabe gemäß § 109
Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine
Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur eingeholt, dem
der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Artikel 8 und 39 des
Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr
(Drucksache 18/8951) zur Beratung vorlag. Das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung stellt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung sowie des
zuständigen Fachausschusses vorgetragenen Aspekte wie folgt dar:

Der Ausschuss hält einleitend fest, dass sich das Angebot an technischen Systemen
in Kraftfahrzeugen, die den Fahrzeugführer bei der Fahrzeugführung unterstützen,
kontinuierlich weiterentwickelt hat. Erste bedeutende technische Entwicklungen in
diesem Bereich sind technische Systeme zur Unterstützung des Fahrzeugführers
entweder bei der Längsführung (Beschleunigen/Verzögern) oder bei der Querführung
(Lenken). Zudem wurden viele technische Systeme entwickelt, die im Besonderen der
Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen, wie zum Beispiel Bremsassistenzsysteme.

Die nun anstehende Weiterentwicklung – das System übernimmt die Längs- und
Querführung für einen gewissen Zeitraum in spezifischen Situationen – ist so
ausgereift, dass das technische System in der automatisierten Phase die Aufgaben
der Fahrzeugsteuerung für diesen gesamten Anwendungsfall (nicht nur für einzelne
Steuergeräte) selbstständig bewältigt. Derartige Systeme werden abhängig vom Grad
der Automatisierung als hoch- oder vollautomatisiert bezeichnet. Auch bei der
Fahrzeugsteuerung mittels automatisierter Fahrfunktion bleibt der Fahrer des
betreffenden Kraftfahrzeugs Fahrzeugführer, d. h. während der automatisierten Phase
wird der Fahrzeugführer nicht durch das hoch- oder vollautomatisierte System ersetzt.

Das autonome (fahrerlose) Fahren, bei dem der Fahrer/die Fahrerin zum Passagier
wird, steht derzeit nicht im Fokus der Überlegungen. Die Bundesregierung unterstützt
das automatisierte Fahren, denn es stärkt nicht nur den Innovations- und
Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern erhöht die Verkehrssicherheit, steigert die
Verkehrseffizienz und reduziert mobilitätsbedingte Emissionen. Zur Nutzung dieser
genannten Potentiale wurde im September 2015 die „Strategie automatisiertes und
vernetztes Fahren – Leitanbieter bleiben, Leitmarkt werden, Regelbetrieb einleiten“
beschlossen, deren Umsetzung durch die Bundesregierung in den identifizierten
Handlungsfeldern Infrastruktur, Recht, Innovation, Vernetzung, IT-Sicherheit und
Datenschutz sowie gesellschaftlicher Dialog erfolgt.

In diesem Zusammenhang weist der Ausschuss darauf hin, dass der Deutsche
Bundestag in seiner 193. Sitzung am 29. September 2016 den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Änderung der Artikel 8 und 39 des Übereinkommens vom
8. November 1968 über den Straßenverkehr (Drucksache 18/8951) in unveränderter
Fassung angenommen hat (vgl. Plenarprotokoll 18/193). Die entsprechenden
Dokumente können im Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden.

Durch den Gesetzentwurf wird eine Änderung des Wiener Übereinkommens über den
Straßenverkehr aus dem Jahr 1968 erreicht. Die Änderung sieht vor, dass Systeme,
welche die Führung eines Fahrzeugs beeinflussen, als zulässig erachtet werden, wenn
diese den einschlägigen technischen Regelungen der Wirtschaftskommission der
Vereinten Nationen für Europa (UN-ECE) entsprechen, oder die Systeme so gestaltet
sind, dass sie durch den Fahrer übersteuerbar oder abschaltbar sind. Durch die
Änderung des Wiener Übereinkommens wird die Rechtssicherheit hinsichtlich bereits
im Verkehr befindlicher Assistenz- bzw. automatisierter Systeme hergestellt und die
weitere Entwicklung automatisierter Fahrsysteme unterstützt.

Die mit der Petition aufgeführten zu bedenkenden Themen zum automatisierten
Fahren finden im Wesentlichen in den in der Strategie automatisiertes und vernetztes
Fahren aufgeführten Handlungsfeldern ihre Berücksichtigung, wie zum Beispiel das
Thema IT-Sicherheit und Cybersecurity. Nähere Einzelheiten können der Strategie,
die unter dem Link:
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/StB/broschuere-strategie-
automatisiertes-vernetztes-fahren.pdf?_blob=publicationFile abrufbar ist, entnommen
werden.

Der Ausschuss hebt hervor, dass das Auto in Deutschland erfunden und immer weiter
fortentwickelt wurde. Deutschland steht bis heute an der Spitze bei Innovationen im
Automobilbereich. Alle maßgeblichen Erfindungen rund um das Auto – vom
Viertaktmotor bis zum Antiblockiersystem – kommen aus Deutschland. Die deutsche
Innovationsführerschaft beim Automobil war und ist das Fundament für Wachstum und
Wohlstand in Deutschland.
Hinsichtlich der Besorgnis des Petenten über einen Verlust von Arbeitsplätzen im
Zusammenhang mit dem automatisierten Fahren weist der Ausschuss auf die vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegebene Studie mit
dem Titel „Hochautomatisiertes Fahren auf Autobahnen – industriepolitische
Schlussfolgerungen“ hin. Im Mittelpunkt der Studie stehen erstens die Analyse und
Abschätzung der Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenziale des
hochautomatisierten Fahrens auf Autobahnen sowie zweitens die industriepolitischen
Handlungsempfehlungen.

Die Gutachter sind dabei u. a. zu folgenden Kernergebnissen gekommen: Die in
Deutschland generierte Wertschöpfung im gesamten Bereich der
Fahrerassistenzsysteme und des hochautomatisierten Fahrens wird auf
rund 2,23 Mrd. Euro im Jahr 2020 und auf rund 8,8 Mrd. Euro im Jahr 2025 steigen –
wenn die heutigen Markt- und Standortanteile deutscher Fahrzeughersteller und
Zulieferer gehalten werden können. Damit wird eine Beschäftigung von ca. 120.000
induziert (inklusive Vorleistungskette). Nähere Einzelheiten können dazu im Internet
unter:
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Branchenfokus/Industrie/branch
enfokus-automobilindustrie.html?cms_artId=313866 abgerufen werden.

Zu der mit der Petition angesprochenen Datenspeicherung beim automatisierten
Fahren wird auf den als ein Beitrag zur Umsetzung des in der Strategie identifizierten
Handlungsfeldes „Recht“ von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zum
automatisierten Fahren verwiesen (Drucksache 18/11300) sowie auf die
Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale
Infrastruktur des Deutschen Bundestages (Drucksache 18/11776). Der Deutsche
Bundestag hat diesen Entwurf mit einigen Änderungen am 30. März 2017 in
2./3. Lesung beschlossen (vergleiche Plenarprotokoll 18/228). Auch diese Dokumente
können über die Webseite des Deutschen Bundestags abgerufen werden.

Gesetzeszweck ist die Herstellung von Rechtssicherheit beim Einsatz von
automatisierten Systemen im Straßenverkehr. In einem neuen § 63a
Straßenverkehrsgesetz sieht das Gesetz einen Datenspeicher vor, mit dem
nachvollziehbar festgehalten werden soll, ob die Fahrzeugsteuerung durch das
System oder den Fahrzeugführer/die Fahrzeugführerin erfolgte, also ein Wechsel der
Fahrzeugsteuerung zwischen Fahrzeugführer/in und dem hoch- oder
vollautomatisiertem System erfolgte und ob es eine Übernahmeaufforderung bzw. eine
technische Störung gab. Nicht gespeichert wird, welche Person gefahren ist, sondern
nur, ob ein Mensch (Fahrer/in) oder das System gefahren ist; ferner werden auch keine
Streckenprotokolle oder Aufzeichnungen über das Fahrverhalten, wie z. B. die Höhe
der gefahrenen Geschwindigkeit, erstellt. Mit einer Aufzeichnung, wann das
automatisierte System zur Fahrzeugsteuerung eingeschaltet war und wann nicht und
wann das automatisierte System den Fahrzeugführer zur Übernahme der
Fahrzeugsteuerung aufforderte, wird sichergestellt, dass sich der Fahrzeugführer nicht
pauschal auf ein Versagen des automatisierten Systems berufen kann.

Abschließend weist der Ausschuss darauf hin, dass ein Zwang zur Nutzung von
Kraftfahrzeugen mit automatisierten Systemen nicht vorgesehen ist.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschussnach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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