Region: Tyskland

Zulassung zum Straßenverkehr - Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen durch Kfz-Meisterbetriebe

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
151 Støttende 151 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

151 Støttende 151 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

  1. Startede 2012
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

29.08.2017 16.55

Pet 1-17-12-9210-039485Zulassung zum Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung - dem Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung - als Material zu überweisen und
b) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen nach
§ 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durch anerkannte
Kraftfahrzeugwerkstätten durchführen zu lassen.
Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, dass im Zuge der 47. Novelle der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) der Ermessensspielraum der den
Prüforganisationen angegliederten Kraftfahrzeug-Prüfer seit dem 1. Juli 2012 stark
beschnitten worden sei. Es bedürfe nun keines besonderen Ingenieurswissens mehr,
um bei Hauptuntersuchungen (HU) Mängel an einem Kraftfahrzeug (Kfz) zu
klassifizieren. Daher seien anerkannte Kfz-Meisterbetriebe ebenfalls in der Lage, die
HU nach denselben Standards wie die Prüforganisationen durchzuführen. Auch die
Abgasuntersuchung nach § 47 StVZO mit ihrem standardisierten Verfahren dürfe seit
vielen Jahren von diesen Betrieben durchgeführt werden. Für Autofahrer sei dies von
Vorteil, da evtl. auftretende Mängel ohne zusätzliche Wege beseitigt werden
könnten. Zudem erhielten Kfz-Betriebe über diese Dienstleistung eine zusätzliche
Einnahmequelle.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 151 Mitzeichnungen sowie
85 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
einzelnen Aspekt gesondert eingegangen werden kann.

Der Petitionsausschuss hat auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
lässt sich unter anderem unter Einbeziehung der von der Bundesregierung
angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Ausschuss weist darauf hin, dass der Zentralverband Deutsches
Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bereits vorgeschlagen hat, HU nach § 29 StVZO auch
durch anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten - sogenannte „Meister-HU“ - durchführen
zu lassen. Erste Gespräche hierzu haben bereits stattgefunden. Der ZDK will seine
Vorschläge präzisieren und hierzu ein Gesamtkonzept erarbeiten. Dieses Konzept
soll frühestens Ende September 2012 gemeinsam mit Vertretern der Länder im
Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrwesen“ (BLFA-TK) erörtert
werden.
Das Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hält diese
Vorgehensweise für erforderlich, da die Länder für die Anerkennung und Aufsicht der
Überwachungsinstitutionen und der amtlich anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten,
die z. B. Sicherheitsprüfungen durchführen, verantwortlich sind.
Vor dem Hintergrund der Darstellungen empfiehlt der Petitionsausschuss, die
Petition der Bundesregierung - dem BMVBS - als Material zu überweisen und den
Landesvolksvertretungen zuzuleiten, damit sie in die Überlegungen zur Einführung
einer sog. Meister-Hauptuntersuchung mit einbezogen werden kann.

Begründung (PDF)


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