Region: Niemcy

Zulassung zum Straßenverkehr - Keine Änderung der StVO zu Sondersignalen für Einsatzfahrzeuge

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
847 847 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

847 847 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2012
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

29.08.2017, 16:51

Pet 1-17-12-9210-033601Zulassung zum Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Lautstärke von Einsatzhörnern an
Einsatzfahrzeugen nicht zu verändern. Der Petent bezieht sich mit seiner Forderung
auf eine im Internet veröffentlichte Petition.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, das die
akustische Kenntlichmachung von Einsatzfahrzeugen erforderlich sei, um die
Gefährdung der Einsatzkräfte und anderer Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich
zu halten. Ferner diene der Einsatz solcher Signale der öffentlichen Sicherheit, der
Rettung gefährdeter Personen sowie der von Sachgütern und der Erfassung
potentieller Straftäter. Eine Verringerung der Lautstärke – der sogenannten
Martinshörner – könne dazu führen, dass die Einsatzfahrzeuge nicht wahrgenommen
würden und damit verunfallten. Es solle eine Güterabwägung vorgenommen werden
und die Sicherheit und Rettung gefährdeter Personen der Nacht-, Mittags- und
sonstigen Ruhezeiten vorgezogen werden.
Hinsichtlich des weiteren Vorbringens wird auf die eingereichten Unterlagen
verwiesen.
Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 849 Mitzeichnungen sowie
112 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
einzelnen Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
Der Petitionsauschuss hat auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie
folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass ein Einsatzhorn ein akustisches
Warnsignal an die übrigen Verkehrsteilnehmer darstellt. Entsprechend § 38 Abs. 1
der Straßenverkehrs-Ordnung darf es nur verwendet werden, wenn höchste Eile
geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden
abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden,
flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Das Signal bedeutet, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu
schaffen haben. Da Einsatzfahrzeuge z. B. durch Sichthindernisse wie Gebäude
oder Bepflanzungen nicht sofort erkennbar sein können, müssen sie früh- bzw.
rechtzeitig akustisch wahrnehmbar sein. Ferner muss bei der Lautstärke des
Warnsignals berücksichtigt werden, dass bestimmte Umgebungsbedingungen, wie
Gebäude, Fahrgeräusche oder Witterungsbedingungen, z. B. starker Regen,
Gewitter oder Sturm, die die Akustik beeinträchtigen können.
Vor diesem Hintergrund hält der Ausschuss aus Gründen der Verkehrssicherheit die
bestehenden Regelungen für angemessen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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