Region: Germany

Zulassung zum Straßenverkehr - Keine Verkürzung der TÜV-Pflicht

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
1,704 supporters 1,704 in Germany

Petition process is finished

1,704 supporters 1,704 in Germany

Petition process is finished

  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08/29/2017, 16:55

Pet 1-17-12-9210-038683Zulassung zum Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung
Mit der Petition werden Pläne der EU-Kommission beanstandet, die eine jährliche
Hauptuntersuchung für ältere Autos vorsehen.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 1.704 Mitzeichnungen und
76 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
Prüfung unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass
nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die EU-
Kommission anhand einer neuen Verordnung vorschreiben wolle, dass
Personenkraftwagen (Pkw), die sieben Jahre alt oder älter seien, jährlich einer TÜV-
Untersuchung unterzogen werden müssten. Bislang sei eine solche Untersuchung
nur alle zwei Jahre erforderlich. Die EU wolle diese Prüfpraxis bis 2015 in ihren
Mitgliedstaaten vereinheitlichen. Da der deutsche TÜV für seine qualitativ
hochwertigen Inspektionen weltbekannt sei, sei es nicht nötig, die Prüfintervalle zu
verkürzen. Keine Untersuchung belege, dass ältere Pkw ein höheres Unfallrisiko
bergen würden. Daher sei kein Vorteil dieser geplanten Neuregelung erkennbar; im
Gegenteil entstünden gerade einkommensschwachen Bürgern hierdurch „horrende“
Mehrkosten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der von der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss stellt fest, dass der Vorschlag der EU-Kommission, nach dem für
bestimmte Fahrzeuge ab dem siebten Jahr eine jährliche Hauptuntersuchung
vorgeschrieben werden soll, nicht zwangsläufig zu mehr Sicherheit im
Straßenverkehr führen wird. Nach damaliger Mitteilung des zuständigen
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beabsichtigte die
Bundesregierung, diesen Vorschlag abzulehnen und stattdessen der Europäischen
Kommission die Einführung der bewährten deutschen Prüfpraxis vorzuschlagen.
Auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hält die Einführung einer
jährlichen Hauptuntersuchung für ältere Pkw im Hinblick auf die damit verbundene
Bürokratie sowie die Kosten für die Autofahrer für überdenkenswert.
In der Zwischenzeit hat der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlamentes sich
dafür ausgesprochen, für Pkw, die mehr als vier Jahre alt sind, eine Überprüfung alle
zwei Jahre vorzugeben. Eine jährliche Untersuchung ist danach nicht vorgesehen.
(Das entsprechende Dokument kann auf der Internetseite des Europäischen
Parlaments www.europarl.europa.eu/portal/deAusschüsseDokumente
Allgemeine SuchePE-Nr. 504.196, Änderungsanträge 20 und 21 – S. 15 f.) Das
Europäische Parlament wird darüber voraussichtlich im Juli 2013 entscheiden.
Vor dem Hintergrund, dass die Kompetenz für die Umsetzung des Vorschlags der
EU-Kommission auf europäischer Ebene liegt, empfiehlt der Petitionsausschuss, die
Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, weil dessen Zuständigkeit berührt
ist.

Begründung (PDF)


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