Zulassung zum Straßenverkehr - Kennzeichengröße für Kurzzeitkennzeichen und rote Dauerkennzeichen bei Krafträdern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
36 Unterstützende 36 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

36 Unterstützende 36 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:10

Pet 1-18-12-9210-007823

Zulassung zum Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Größe von Kurzzeitkennzeichen und roten
Dauerkennzeichen für Krafträder der normalen amtlichen Kennzeichengröße
anzupassen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 36 Mitzeichnungen und ein Diskussionsbeitrag vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, die Größe
amtlicher Kennzeichen für Krafträder sei vor einiger Zeit auf neue Maße festgelegt
worden, entsprechend rüsteten die Hersteller ihre Krafträder um. Die Größe von
Kurzzeitkennzeichen und roten Dauerkennzeichen sei hingegen unverändert
geblieben. Da sie nun größer als die üblichen Kennzeichen seien, ergäben sich
Platzprobleme bei der Montage, da sie beispielsweise den hinteren Blinker
verdeckten oder nicht genügend Platz für Gepäcktaschen ließen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass Kurzzeitkennzeichen und rote
Kennzeichen ausschließlich zu Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten genutzt

werden. Die Gültigkeit der Kurzzeitkennzeichen ist außerdem auf fünf Tage begrenzt.
Kurzzeitkennzeichen und rote Kennzeichen brauchen gemäß den Bestimmungen der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (§ 16 Abs. 5) auch nicht fest am Fahrzeug
angebracht sein, so dass im konkreten Fall eine Lösung zur Anbringung gefunden
werden kann. Eine Verkleinerung der roten Kennzeichen würde auch die Gefahr
bergen, dass die kleinen Kennzeichen auch an anderen Fahrzeugen genutzt würden.
Vor diesem Hintergrund wird die Notwendigkeit der Einführung verkleinerter
Kurzzeitkennzeichen und roter Kennzeichen für Krafträder aus Sicht des
Ausschusses nicht gesehen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern