Região: Alemanha

Zulassung zum Straßenverkehr - Legalisierung von Elektro-Einrädern (E-Wheels) auf Fuß- und Fahrradwegen

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
85 Apoiador 85 em Alemanha

A petição foi terminada.

85 Apoiador 85 em Alemanha

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

18/11/2016 03:22

Pet 1-18-12-9210-024846



Zulassung zum Straßenverkehr



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale

Infrastruktur – als Material zu überweisen.

Begründung



Mit der Petition wird die Verkehrszulassung für Elektro-Einräder, sogenannte

E- Wheels, gefordert.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

liegen dem Petitionsausschuss 85 Mitzeichnungen und 100 Diskussionsbeiträge

sowie weitere sachgleiche Eingaben vor, die einer gemeinsamen parlamentarischen

Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der

vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Elektro-

Einräder in mehreren Ländern schon fester Bestandteil des Straßenbildes seien.

Durch ihren Akkubetrieb seien sie umweltfreundlich, daneben aber auch

verkehrssicher und effizient. Sie eigneten sich ferner sehr gut für Pendler, die auf dem

Weg zur Bahn ansonsten auf das Auto angewiesen seien. Das Thema Elektromobilität

nehme zudem an Bedeutung zu. Da die technischen Möglichkeiten vorhanden seien,

sei es jetzt Aufgabe des Gesetzgebers, die entsprechenden rechtlichen Regelungen

zu schaffen, damit die Bevölkerung die Elektro-Einräder nutzen könne.

Um Wiederholungen zu vermeiden, wird im Hinblick auf die weiteren Einzelheiten zu

dem Anliegen auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie

folgt zusammenfassen:



Seit Januar 2016 ist auf europäischer Ebene die neue Typgenehmigungsverordnung

(EU) 168/2013 in Kraft. Unter diese fallen die meisten selbstbalancierenden

Fahrzeuge. Stehende Fahrzeuge können dann national geregelt werden. Vor diesem

Hintergrund hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, sich einen Marktüberblick über

die in Betracht kommenden Elektrokleinstfahrzeuge zu verschaffen und zu prüfen, ob

diese kategorisiert werden können, um dann unter bestimmten technischen und

verhaltensrechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt

werden zu können. Die endgültigen Ergebnisse der Untersuchung der BASt werden

demnächst vorliegen. Ob diese Fahrzeuge dann im öffentlichen Straßenverkehr

geführt werden dürfen und wenn ja, unter welchen technischen und

verhaltensrechtlichen Voraussetzungen, kann derzeit noch nicht abgesehen werden.

Hierzu bleiben das endgültige Untersuchungsergebnis und der Ausgang des sich dann

ggf. anschließenden Gesetzgebungverfahrens abzuwarten.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der

Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – als

Material zu überweisen, damit sie bei den anstehenden Beratungen über den

Markteinsatz von Elektrokleinstfahrzeugen mit einbezogen werden kann.

Begründung (PDF)


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