Region: Tyskland

Zulassung zum Straßenverkehr - Rechtlich unbedenkliche Zulassung des Privat-PKW am Zweitwohnsitz im EU-Ausland / beschränkungsfreie Fahrt in Deutschland

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
20 Stödjande 20 i Tyskland

Petitionen har nekats

20 Stödjande 20 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2015
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2017-08-29 16:20

Pet 1-18-12-9210-026796

Zulassung zum Straßenverkehr


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass private Pkw an einem Zweitwohnsitz im
EU-Ausland zugelassen und ohne Beschränkung in Deutschland gefahren werden
dürfen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 20 Mitzeichnungen und 11 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es im
Rahmen der Europäischen Union (EU) gleichgültig sein sollte, in welchem
Mitgliedsland ein PKW zugelassen sei, wenn in dem betreffenden Land,
beispielsweise in Rumänien, ein Zweitwohnsitz angemeldet sei. Der Pkw sollte ohne
Einschränkung und Ummeldepflicht europaweit gefahren werden dürfen. Die
Unionsbürger bewegten sich innerhalb der EU grenzüberschreitend; sie wohnten in
dem einen und arbeiteten in dem anderen Land. Auch Langzeiturlaube und
Zweitwohnungen würden immer häufiger, daher sollte der Ort der Pkw-Zulassung
rechtlich unerheblich sein.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Nach den Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein
zulassungspflichtiges Fahrzeug, das seinen Standort im Inland hat und auf
öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden soll, in Deutschland zum Verkehr
zuzulassen. Zuständig ist dafür die nach Landesrecht zuständige Behörde am
Hauptwohnsitz der antragstellenden Person.
Der Petitionsausschuss hält fest, dass es im europäischen Recht bisher keine
Vorgaben über den Ort der Zulassung eines Kraftfahrzeugs gibt. Es ist daher dem
jeweiligen Gesetzgeber überlassen, im nationalen Recht zu regeln, welche
Voraussetzungen an die Zulassungspflicht gestellt werden. Das Recht eines
Mitgliedstaates, solche Regelungen für die dort regelmäßig verkehrenden Fahrzeuge
zu treffen, ist unter anderem damit zu begründen, dass in diesem Staat das höchste
Risiko für die Verkehrssicherheit besteht. Den zuständigen Behörden muss es daher
auf Basis der jeweiligen nationalen Regelungen möglich sein, ohne zusätzlichen
grenzüberschreitenden Aufwand den Halter eines Fahrzeugs zu ermitteln, um im Fall
von Verstößen gegen die geltenden Vorschriften die entsprechenden Maßnahmen
zur Ahndung einzuleiten. Dieser Auffassung schließt sich der Petitionsausschuss an
und weist darauf hin, dass er das Anliegen schon aus diesem Grund nicht zu
unterstützen vermag.
Auch haben die Mitgliedstaaten das Recht, ergänzend zu den europaweit
harmonisierten Vorschriften weitere Verkehrssicherheitsanforderungen, etwa im
Zusammenhang mit der Überprüfung des technischen Zustandes der Fahrzeuge, die
in dem jeweiligen Staat zugelassen sind, zu stellen. Hinzu kommt, dass die
Erhebung z. B. der Zulassungs- und Versicherungssteuern dem Staat obliegt, in dem
das Fahrzeug zugelassen ist. Eine Liberalisierung des Ortes der Zulassung könnte
dazu führen, dass sich die Halter bzw. Eigentümer der Fahrzeuge den Mitgliedstaat
für die Zulassung aussuchen, in dem die niedrigsten Anforderungen gestellt und die
niedrigsten Steuern erhoben werden. Dieses läuft jedoch dem Interesse an
höchstmöglicher Verkehrssicherheit zuwider. Eine Änderung der bestehenden
Vorschriften ist daher nach Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur nicht beabsichtigt. Auch diese Auffassung teilt der
Petitionsausschuss.
Auf europäischer Ebene wird seit längerem über eine Regelung verhandelt, die
möglicherweise erstmals Vorgaben zum Ort der Zulassung treffen wird. Welche
dieses, neben der Anbindung an den Wohnsitz des Halters bzw. Eigentümers,
konkret sind, kann derzeit jedoch noch nicht benannt werden.

Abschließend hält der Ausschuss jedoch noch einmal fest, dass er das Anliegen im
Hinblick auf die wahrscheinlichen Probleme bei der Ahndung von Verkehrsverstößen
und die möglichen Steuerausfälle durch die zu erwartende Inanspruchnahme von
Scheinzweitwohnsitzen ablehnt.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Bidra till att stärka medborgarnas delaktighet. Vi vill göra din oro hörd samtidigt som vi förblir oberoende.

Donera nu